Es soll in Vermögensgegenstände mit folgenden Kriterien investiert werden: • in Deutschland belegenen und zu wohnwirtschaftlichen Zwecken bebauten Grundstücken oder belegenen bestehenden Wohnimmobilien; • in Wohnimmobilien, die mindestens 25 Wohneinheiten und einen Verkehrswert von mindestens EUR 2.000.000,00 pro Immobilie aufweisen.
Erlöse aus der Vermietung und späterer Verkauf der Immobilien
Die konkreten Anlageobjekte stehen zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger in die Gesellschaft noch nicht fest (sogenanntes Blind-Pool-Konzept)
Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss: 186,9%
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