Die Investmentgesellschaft wird einen Umfang von mindestens 80 % ihres investierten Kapitals in mindestens zwei Projektentwicklungsgesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Rechtsform einer Personengesellschaft (Limited Liability Partnership – LL.P. oder einer Limited Partner – L.P.) anlegen, wobei die Investition in die jeweilige Projektentwicklungsgesellschaft mindestens fünf (5) Mio. US-Dollar betragen muss.
Erlöse aus Vermietung und evtl. späterer Verkauf
Die zu erwerbenden Beteiligungen an Unternehmen
(Projektentwicklungsgesellschaften) stehen noch nicht fest.
Gesamtausschüttung: 133 %
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