Der Betrieb einer Online-Plattform für die Vermarktung und den Vertrieb von Nahrungsmitteln an Endkunden über den Postweg
Erlöse aus laufendem Geschäftbetrieb
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BiteBox (Companisto)
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 1
Thread wurde erstellt am: 02.02.2021
Letzter Beitrag: 02.02.2021
"Stefan Loipfinger 06. April 2020 Zwei Pleiten bei Crowdfundings habe ich neu entdeckt. Beide waren aber schon vor den größten Corona-Auswirkungen und dürften damit nichts zu tun haben. Solantis mit…"
8 IN 56/20
In dem Verfahren über den Antrag d.
BiteBox GmbH, Humboldstraße 1A, 21465 Reinbek, vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Festge, geboren am 02.01.1981, Lange Reihe 83, 20099 Hamburg und Philipp Festge, geboren am 03.12.1981, Maistraße 44, 80337 München
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 118512
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.04.2020 um 14:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Telefon: 040 432080-0, Telefax: 040 432080-400.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldner wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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