Das Kapital wird als Weiterleitungskredit an die Tochtergesellschaft AFCS weitergeleitet und wird ausschließlich zur Finanzierung der Pflanzung neuer Bäume und der Pflege der bestehenden Bäume im Projektgebiet der AFCS eingesetzt. AFCS ist Inhaberin der Rechte für die Nutzung von über 60.000 ha gemischt genutztem Land auf der Insel Borneo in den Distrikten Kota Marudu und Pitas im Bundesstaat Sabah, Malaysia.
Erlöse aus dem Verkauf des Holzes.
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 236/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147030 eingetragenen enyway GmbH, Kapstadtring 7, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Achim Dombrowski und Herrn Heiko von Tschischwitz und Herrn Andreas Marco Rieckhoff
ist am 29.12.2021, um 13:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Grimm 8, 20457 Hamburg bestellt.
Funding-Schwelle: 25.000 Euro
Das ist das fünfte Funding vom Emittenten. Das erste Funding fand auf der enyway-Plattform mit der Bezeichnung „Asian Forestry Company (Sabah)“ von Sep 2020 bis Okt 2020 statt. Dabei wurden geschätzt 300.000 Euro investiert. Das zweite Funding fand auf der enyway-Plattform mit der Bezeichnung „Asian Forestry Company (Sabah) – Young Tree Project No. 2“ von Nov 2020 bis März 2021 statt. Das dritte Funding fand auf der enyway-Plattform mit der Bezeichnung „Asian Forestry Company (Sabah) 3“ von März 2021 bis Mai 2021 statt. Dabei wurden geschätzt 250.000 Euro investiert. Das vierte Funding fand auf der enyway-Plattform mit der Bezeichnung „Asian Forestry Company (Sabah) 4“ von Mai 2021 bis Juni 2021 statt. Dabei wurden geschätzt 250.000 Euro investiert.
Da der Emittent eine Gesellschaft mit Sitz in Singapur ist, fällt auf den auszuzahlenden Zinssatz eine von der Emittentin in Singapur zu zahlende Steuer von 15% an. Entsprechend führt die Emittentin die Steuer in Singapur ab. Der Betrag wird dem Nachrangdarlehensgeber automatisch vom Zinssatz
abgezogen, sodass die Verzinsung des Nachrangdarlehens 4,25 % (p. a.) nach Abzug ausländischer Steuern beträgt.
5 % p.a. (Verzinsung beträgt 4,25 % p.a. nach Abzug ausländischer Steuern)
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