Güterwagen mindestens 51,00 % und Wechselkoffer mindestens 10,00 % des investierten Kapitals sowie Container. Der AIF darf Anteile an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Sachwerte in Form von Containern im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB einschließlich Wechselkoffern und Güterwagen als schienengebundene Transportbehälter sowie Infrastruktur, die für die zuvor aufgeführten Vermögensgegenstände genutzt wird, (zusammen „Transportmittel“) direkt oder indirekt erwerben dürfen, erwerben.
Die Objektgesellschaft wird Ausrüstungsgegenstände kaufen und das Eigentum daran erwerben, vermieten, verleasen und diese wieder verkaufen, um aus der Vermietung oder dem Leasing Erträge zu erzielen.
offen: Anlagemöglichkeit steht noch zur Zeichnung bereit
Das Platzierungsvolumen kann auf 50 Mio. (zzgl. Agio) aufgestockt werden.
Prognostizierter Gesamtmittelrückfluss: 148,24 %, dies entspricht 5,08 % p.a.
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Kapitalverwaltungsgesellschaft
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Komplementär
Treuhandkommanditist
Vertrieb
Initiator/Emissionshaus
Verwahrstelle