Was ist der Sinn der INTERNEN Foren?
Damit sich eine Gruppe geschädigter AnlegerInnen offener über eine mögliche Strategie für ein gemeinsames Vorgehen austauschen kann, werden bei Bedarf Foren mit speziellen Zugangsberechtigungen eingerichtet. Zu diesen haben nur die jeweiligen Berechtigten Zugang. Zum Beispiel eventuell im normalen Registrierungsbereich angemeldete AnbietervertreterInnen werden bewusst ausgeschlossen. Deshalb wird der Zugang nur mit Beteiligungsnachweis gewährt.
Wie funktionieren die INTERNEN Foren?
Nach Beantragung eines Zugangs wird die Teilnahme in einer Antwortmail bestätigt. Das dauert meistens einen Arbeitstag. Nach erfolgter Freischaltung verlängert sich die individuelle Liste der einsehbaren Foren um dieses jeweilige Forum. Alle nicht dafür zugelassenen ForumsteilnehmerInnen sehen diese INTERNEN Foren nicht. Das Handling innerhalb dieser INTERNEN Foren ist identisch mit dem normalen Forum.
Wie läuft die Koordinierung evtl. gemeinsamer Maßnahmen?
Meistens übernimmt ein Gruppenmitglied die Leitung der Gruppe und damit auch die Kommunikation mit dem Rechtsbeistand, wenn ein solcher involviert wird. Die Entscheidung, ob ein Rechtsbeistand involviert wird und ggf. wer, wird auf Vorschlag der Gruppenleitung gefällt. Aufgrund der zum Teil sehr kleinen Beteiligungssummen würde eine rechtliche Vertretung bei Einzelkontaktaufnahme aller AnlgerInnen wirtschaftlich nicht funktionieren. Die Kommunikation innerhalb der Gruppe soll auch möglichst weitgehend über das INTERNE Forum abgewickelt werden, um auch für die Gruppenleitung ein effizientes Handling zu gewährleisten.
Welche Aktivitäten können überhaupt Sinn machen?
Bisher gab es schon ein weites Spektrum unterschiedlicher Aktionen durch die Mitglieder INTERNER Foren. Meistens beginnt es mit der Sammlung von Fakten, um überhaupt entscheiden zu können, welche Schritte Sinn machen. In einigen Fällen haben sich die Gruppenmitglieder für Musterprozesse entschieden. Das heißt, ein oder zwei Gruppenmitglieder klagen und die Kosten werden je nach Beteiligungssumme verteilt. In anderen Fällen hat sich die Gruppe für Strafanzeigen entschieden, um eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft anzustoßen. Grundsätzlich sind ganz viele Schritte denkbar, die vom Einzelfall abhängen.
Welche Kosten entstehen für die INTERNEN Foren?
Für die Einrichtung und Betreuung der INTERNEN Foren entstehen keine Kosten. Nur wenn das INTERNE Forum erfolgreich sein sollte, dann werde ich mir erlauben, um eine freiwillige Unterstützung für das Forum zu bitten. Ob Sie ein solche gewähren und ggf. in welcher Höhe, entscheiden Sie selbst.
Ob externe Kosten – z.B. für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Das entscheidet die Gruppe nach einer Abwägung der Kostenrisiken gemeinsam. Niemand ist aber verpflichtet bei mehrheitlich beschlossenen, kostenauslösenden Aktivitäten mitzumachen. Sofern jemand diese Entscheidung nicht mittragen möchte, wird sie oder er aus dem INTERNEN Forum ausgetragen. Mit dem Beitritt zu einem INTERNEN Forum entsteht keine Verpflichtung.
