Geschäftstätigkeit des Emittenten: Handel sowie Im- und Export von Elektrogeräten und Babybedarf (Kindersitze, Kleidung, Spielzeug usw.). Das Darlehen kann für Investitionen in Personal, Marketingmaßnahmen, Dienstleistungen, Lager und Waren verwendet werden.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb.
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Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 11
Thread wurde erstellt am: 09.08.2023
Letzter Beitrag: 21.10.2025
"Die letzten Einträge 18.09.2024 Die Gesellschaft ist gemäß 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht 05.12.2023 Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen Az. 71 IN 21 19 NOM…"
Insolvenz: Emittentin oder Darlehensnehmerin ist insolvent
71 IN 21/19 NOM In dem Insolvenzantragsverfahren fairbuy24 GmbH, Breslauer Straße 26, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 204055), vertr. d.: Viktor Dinges, (Geschäftsführer), ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom 29.05.2019 gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass des Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen (29.05.2019)
7,1 % p.a.
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