Ein flächendeckendes Glasfasernetz in den 50 Gemeinden der Ämter Mittleres Nordfriesland und Südtondern sowie der Gemeinde Reußenköge.
Erlöse aus laufendem Geschäftbetrieb.
Bundesanzeiger Auszug von der Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG vom 20.05.2019
Die Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven und der Betriebsmittelkreditlinie führt dazu, dass die Emittentin zunächst die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken erfüllen muss, bevor Auszahlungen an die Anleger erfolgen können. Daher werden die Auszahlungen an die Anleger gegebenenfalls erst später erfolgen oder nicht in der prognostizierten Höhe. Wenn die Emittentin die Fremdmittel nicht/nicht rechtzeitig zurückzahlen kann, kann sie gezwungen sein, das Glasfasernetz oder Teile dessen zu veräußern, um die Ansprüche der Fremdkapitalgeber zu erfüllen. Es kann seitens der Banken auch zur Verwertung der zur Kreditsicherheit bestellten Sicherheiten in Form eines zwangsweisen Verkaufs des Glasfasernetzes kommen. Sollte der erzielte Verkaufserlös nicht zur Deckung der Darlehensforderung ausreichen, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin und zu einem Totalverlust der Einlagen für den einzelnen Anleger führen.
Davon entfallen auf die Kommanditanteile gemäß VIB I 196.000,00 € und auf die partiarischen Nachrangdarlehen gemäß VIB II 1.764.000,00 €.
Das partiarische Darlehen ist ausschließlich in Verbindung mit dem Kommanditanteil zu erwerben.
Es wurde ein Fortführungsverkaufsprospekt mit Prospektaufstellungsdatum 29. Januar 2018 erstellt.
3 % p.a. (ab 2031/2032 ist gemäß den Prognosen eine
gewinnabhängige Verzinsung in Höhe von 2% geplant)
keine Ausschüttungen aus den Kommanditanteilen an die Kommanditisten geplant.
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