Die Anlagepolitik der Fondsgesellschaft besteht darin, Immobilien (Wohnhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser oder Gewerbeimmobilien) mittelbar über Objektgesellschaften zu erwerben, zu halten und im Rahmen der Fondsabwicklung zu veräußern. Dabei gelten die in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagegrenzen.
Mieterträge sowie Erträge aus der späteren Veräußerung
der mittelbar gehaltenen Immobilien.
Eine Investition in Vermögensgegenstände ist noch nicht erfolgt. Es handelt sich dementsprechend um einen Blind-Pool.
2019 bis 2012: 3,5% p.a.
2022 bis 2023: 4,0% p.a.
2024 bis 2026: 4,5% p.a.
2027 bis 2029: 5,0% p.a. zzgl. des anteiligen Liquiditätsüberschusses nach Veräußerung der Immobilien und Liquidation der Fondsgesellschaft
Gesamtauszahlung ca. 179%
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