Die Anlageobjekte 1. Ordnung der Emittentin sind die unmittelbaren Beteiligungs- und/oder Finanzierungsverträge, die die Emittentin jeweils einzugehen plant, sowie die Anlage einer Liquitätsreserve. Die Anlageobjekte 2. Ordnung und ggf. späterer Ordnung der Emittentin sind die Immobilienprojekte der jeweiligen Vertragspartner.
Erlöse aus der Verwertung der Projektentwicklungen bzw. Immobilienprojekte.
Da die Anlageobjekte 1. Ordnung und 2. Ordnung zum Zeitpunkt der Projektaufstellung noch nicht feststehen, können Sie nicht näher beschrieben werden.
Das Platzierungsvolumen kann bis auf 125 Mio. Euro aufgestockt werden.
4,00 % p.a. bis 31.12.2019
6,00 % p.a. ab dem 01.01.2020
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