– Mindestens 80 % des investierten Kapitals wird in Gewerbeimmobilien vom Typ Handel angelegt – Bei den mittelbar oder unmittelbar zu erwerbenden Immobilien kann es sich auch um unbebaute Grundstücke, bzw. Grundstücke im Zustand der Bebauung handeln. – Bis zu 20 % des Wertes des AIF dürfen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben gehalten werden.
Erlöse aus Vermietung und evtl. späterer Verkauf Immobilien
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht abschließend fest, in welche konkreten Anlageobjekte investiert werden soll (sog. „Blind-Pool“).
Die KVG ist ermächtigt und bevollmächtigt, das Gesellschaftskapital auf bis zu insgesamt maximal € 40.002.000 (zzgl 5% Agio) zu erhöhen.
Gesamtmittelrückfluss: 185%
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