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Fragen zu den Investitionen:
Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
Die nachstehenden Angaben sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 21. November 2016 in Abschnitt 5.2.1 und 5.2.2 (Seite 20) zu entnehmen:
Unter Beachtung der Anlagegrundsätze und -grenzen in den Anlagebedingungen investiert die Fondsgesellschaft in eine Immobilie in München, welche langfristig vermietet und anschließend nach der Vermietungsphase veräußert werden sollen. Bei den von der Fondsgesellschaft zu erwerbenden zulässigen Vermögensgegenständen handelt es sich um eine Sachwertanlage in eine Immobilie in München („Anlageobjekt“). Das ursprünglich im Jahr 1972 errichtete und 2014/15 kernsanierte Anlageobjekt, mit rd. 8.004 qm Büro-/Schulflächen sowie 1.950 qm Tankstellenflächen und 45 nutzbaren PKW-Tiefgaragenstellplätzen, ist zum Einen langfristig an den Bavarian International School e.V. („BIS“) und zum Anderen an die BP Europa SE („BP“) vermietet. Das Anlageobjekt mit der Adresse Leopoldstraße 208 ist im Grundbuch des Amtsgerichts München, Band 469 Blatt 12080 unter lfd. Nr. 8, Flurstücke 894/4, 894/12 und 894/13 eingetragen. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten und die Kaufpreiszahlung sind erfolgt.
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Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
Die nachstehenden Angaben sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 21. November 2016 in Abschnitt 5.2.1 sowie 5.2.3 (Seite 20 ff.) zu entnehmen:
Mit Abschluss des Kaufvertrags sind die Investitionen der Fondsgesellschaft abgeschlossen. Weitere Investitionen werden nicht getätigt. Vor der Investition wurden die marktüblichen und für derartige Investitionen notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten und Prüfberichte unter Einbindung externer Experten und Sachverständiger erstellt.
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In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Die nachstehenden Angaben sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 21. November 2016 in Abschnitt 9.2 (Seite 80 f.) zu entnehmen:
Das langfristige anteilige Fremdkapital zur Finanzierung der Investitionen der Fondsgesellschaft beläuft sich auf 20.750.000 Euro. Dies entspricht rd. 39% der Gesamtinvestition.
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Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Die nachstehenden Angaben sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 21. November 2016 in Abschnitt 8.1 und 8.2 (Seite 72 f.) zu entnehmen:
Es werden lediglich die üblichen Fonds- und Verwaltungskosten an die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. mit ihr verbundenen Unternehmen gezahlt. Zudem erhalten die Vertriebspartner für die Vermittlung des Eigenkapitals eine marktübliche Provision. Im Detail handelt es sich um folgende Kosten:
Während der Platzierungsfrist fallen folgende einmalige Vergütungen und Kosten an, die die Fondsgesellschaft zu tragen hat (Initialkosten): Für die Vermittlung des Eigenkapitals ist von der Fondsgesellschaft an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte eine Vergütung in Höhe von bis zu 8,5 Prozent bezogen auf die Summe der eingezahlten Pflichteinlagen zu entrichten. Im Zusammenhang mit Aufgaben der Objektaufbereitung im Rahmen der Auflage der Fondsgesellschaft und dem Ankauf von zulässigen Vermögensgegenständen erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft weiterhin eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Arrangierung und Sicherung von Fremdkapital (einschl. von Eigenkapital-Zwischenfinanzierungen) auf Ebene der Fondsgesellschaft erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft zusätzlich eine einmalige Vergütung in Höhe von 4,92 % bezogen auf die anfängliche Nominalsumme der arrangierten Fremdfinanzierungen.
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält die PATRIZIA Deutschland GmbH eine Vergütung in Höhe von 0,5 % des zu platzierenden Eigenkapitals (ggf. zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer).
Die Summe aus dem Ausgabeaufschlag und den während der Beitrittsphase anfallenden Initialkosten beträgt maximal 15,70 % des Ausgabepreises. Dies entspricht 16,48 % der gezeichneten Kommanditeinlagen und darin sind Vergütungen für die Vermittlung der Kommanditeinlagen von bis zu 8,5 % der gezeichneten Kommanditeinlagen enthalten.
Während der Fondslaufzeit fallen folgende Vergütungen und Kosten an, die die Fondsgesellschaft zu tragen hat: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung der Fondsgesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,9213 % der Bemessungsgrundlage. Dabei beträgt die Mindestvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Zeitraum von nicht mehr als 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Fondsauflage mindestens 285.600 Euro p.a. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) der Fondsgesellschaft erhält eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von bis zu 0,0384 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 11.900 Euro inkl. etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Liquidator der Fondsgesellschaft erhält während des Liquidationszeitraums maximal eine Vergütung in Höhe von bis zu 285.600 Euro p.a.
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
Die nachstehenden Angaben sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 21. November 2016 in Abschnitt 5.3 (Seite 29 f.) zu entnehmen:
Eine Rendite berechnet nach dem Internen Zinsfuß wird im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebots in den Verkaufsunterlagen nicht ausgewiesen. Die Ausschüttungsrendite auf der Basis der angestrebten durchschnittlichen jährlichen Auszahlungen (Ausschüttungen/Entnahmen) soll während der angestrebten Fondslaufzeit bei 4% vor Steuern bezogen auf den Beteiligungsbetrag (exkl. Ausgabeaufschlag) liegen.
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Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
Um die vorgenannte angestrebte Ausschüttungsrendite zu erreichen sind durchschnittliche Auszahlungen vor Steuern in Höhe von 4% p.a. auf den Beteiligungsbetrag (exkl. Ausgabeaufschlag) für die Zeit der angestrebten Fondslaufzeit sowie eine Schlussauszahlung in Höhe des Beteiligungsbetrags erforderlich.
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Sonstige Themen:
Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Der geschlossene Immobilienfonds wird über qualifizierte Vertriebswege (insbesondere Banken und Sparkassen) platziert. Die Vertriebsgenehmigung gemäß § 316 KAGB wurde von der BaFin erteilt.
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Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Ein derartiges Gremium ist nicht vorgesehen.
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Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?