Das schreit nach Widerstand, wie ihn die IG-Leonidas seit rund zwei Jahren lebt. Es hat sich gelohnt, weil Re:Fonds (vormals HTB Renewable) zum Jahresende ihre Geschäftsführung aufgeben will. Als Abschiedsgeschenk „schwärzt“ der Restrukturierer aus Bremen einige Fonds noch bei der BaFin an. Nach 1 1/2 Jahren hat man offenbar aufsichtsrechtliche Themen entdeckt, die man der Finanzaufsicht mitteilen müsse. Bis zum Ausstieg Ende des Jahres würde Martin Retsch „eine Kooperation mit den eigentlich der Gesellschaft verpflichteten Beiräte“ erwarten. Und man würde „das Bedürfnis der Anleger“ anerkennen, über „die Besetzung der Geschäftsführung eigenständig zu entscheiden“. Vielleicht hätte man An der Reeperbahn 4 A in Bremen eher akzeptieren sollen, dass die Leonidas-Fonds den AnlegerInnen gehören. Was wohl die drei Re:Fonds-Gesellschafter Wolfgang Küster, Wolfgang Wiesmann und Peter Lesniczak dazu sagen würden, wenn eine von ihnen bezahlte Geschäftsführung so gegen ihre Interessen handelt?

Wer hier wohl den Weg nicht gefunden hat?
Bild: Homepage Re:Fonds GmbH
Gegen die Interessen von AnlegerInnen wird häufig auch die Nachrangklausel in Darlehensverträgen genutzt. Der Schuldner teilt mit, er kann nicht zahlen, ohne das irgendwie zu belegen. In den Verträgen steht nichts dazu, wie die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre zu begründen ist. Was ist mit vielleicht noch möglichen Teilzahlungen? Der Hamburger Rechtsanwalt Lutz Tiedemann hat solche Transparenzversäumnisse zum Anlass genommen, die Gültigkeit einer Nachrangklausel zu kippen. Das wäre an sich noch keine Meldung wert, denn was hilft ein Urteil gegen einen ohnehin klammen Schuldner? Tiedemann ging dann allerdings weiter und hat die Crowd-Plattform dafür in die Haftung genommen. Seedmatch verlor in erster Instanz und dürfte wohl stark zittern, denn letztendlich sind die Verträge bei vielen Fundings ähnlich ausgestaltet. Und sogar die gesamte Branche hat ein Problem, wenn sich diese Rechtsansicht verfestigt. Deshalb veranstalte ich nächste Woche am Donnerstag, 1. Juni 2023 ab 18 Uhr ein Online-Meeting mit Tiedemann, in dem er den Sachverhalt für Laien verständlich erklärt und gerne Fragen beantwortet. Wer dabei sein will, kann sich unter [email protected] anmelden.
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Ihr
Stefan Loipfinger
P.S.: Beim Bergfürst-Funding NEOS Bremen wurde mit großer Mehrheit für eine Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre gestimmt. Da den AnlegerInnen viele Informationen für eine qualifizierte Entscheidung fehlten, prüft die Interessengemeinschaft geschädigter Bergfürst-AnlegerInnen nun eine Anfechtung des Beschlusses. Mehr dazu – wie auch zu den anderen Themen – finden Sie im Anlegerforum Investmentcheck.Community
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