Über 4.000 ForumsteilnehmerInnen bei Investmentcheck.community

12/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
in Rosenheim gibt es jährlich eine Erlebnisausstellung, die mit einer Viertelmillion BesucherInnen sehr erfolgreich ist. Thema dieses Jahr sind Vulkane. Da muss ich rein, immerhin könnte ich selbst regelmäßig explodieren. Wie zum Beispiel bei einer Nachricht vom Amtsgericht Charlottenburg. Ein Anleger der Crowdplattform YNTO Deutschland wollte wissen, wo die Firma denn aktuell gemeldet sei. Das wisse man nicht. Gleiches gilt für die aktuelle Postanschrift des einzigen Geschäftsführers, weshalb die antwortende Rechtspflegerin auch nichts veranlassen könne. Die betrogenen AnlegerInnen stehen allein da. Auch CrowdDesk als ehemaliger Partner von YNTO hilft nicht. Und am schlimmsten finde ich Effecta. Bei diesem Haftungsdach war YNTO bis Februar 2022 als vertraglich gebundener Vermittler gemeldet. 150 AnlegerInnen sind schon im internen YNTO-Forum auf Investmentcheck.Community versammelt und wollen sich das nicht mehr länger gefallen lassen. Eine Eruption steht kurz bevor.

Die größeren und kleineren Ausbrüche von AnlegerInnen zeigen sich auch an der Zahl der ForumsteilnehmerInnen. Diese Woche konnten wir Mitglied Nummer 4.000 begrüßen. Er trägt den Namen hungriger Ritter. Damit passt er schon von Beginn an wunderbar in die Community. Herzlich willkommen, „hungry.knight“!

Ein hungriger Ritter trägt die Mitgliedsnummer 4.000
Ein hungriger Ritter trägt die Mitgliedsnummer 4.000

Bleibt mir noch der Hinweis auf einen BGH-Beschluss, der wohl endgültig die Anfechtungsansprüche bei P&R erledigt. Denn mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des beim Oberlandesgericht Stuttgart geführten Verfahrens sind nun drei von vier der beim Bundesgerichtshof anhängigen Pilotklagen abweisend entschieden. Wenn der IX. Senat drei Mal die Anfechtungsansprüche verneinenden OLG-Urteile bestätigt, dann ist auch im vierten, noch offenen Verfahren aus Braunschweig kein anderer Beschluss zu erwarten. Zumal dieser ebenfalls beim IX. Senat zur Entscheidung liegt. Wenn Sie also am Wochenende Champagnerkorken knallen hören, dann könnte es an den Freudesausbrüchen liegen.

Bleiben Sie ritterlich.

Ihr
Stefan Loipfinger

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