AnlegerInnen zürnen der Engel & Völkers Digital Invest

2/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
Sie kennen alle das Wort „solvere“. Das bedeutet so viel wie „einlösen, zahlen, begleichen“. Das Gegenteil ist „insolventia“ oder im Deutschen insolvent. Leider trifft das seit Dezember auch auf ein Crowdfunding von Engel & Völkers Digital Invest zu. Das Amtsgericht Augsburg eröffnete zwei Tage vor Weihnachten ein Insolvenzverfahren bei der Royal Residenz 4 GmbH. Für das Crowdfunding „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ sammelte EVDI Ende Juli 2022 noch 2,18 Millionen Euro. Kurz vorher wurde das Vorgängerfunding über den gleichen Betrag zurückbezahlt.

Warum das eine Nachricht für mein Editorial ist, hat aber mit einem anderen Umstand zu tun. Ein Leser oder eine Leserin des Anlegerforums fand heraus, dass der Insolvenzantrag bereits am 4. August 2022 gestellt wurde. Zwischen Funding und Insolvenzantrag liegen also nur wenige Tage, weshalb nun heftig über die Rolle von EVDI diskutiert wird. Derzeit bildet sich eine Gruppe von Geschädigten, die auch über rechtliche Schritte nachdenken. Anträge für einen Zugang zu einem internen Forum können unter [email protected] gestellt werden.

Bild: Collage aus dem Expose von EV Digital Invest
Bild: Collage aus dem Expose von EV Digital Invest

Bei dem Containeranbieter Solvium hat das Wort „solvere“ sogar die Namensgebung geprägt. Für BilanzenleserInnen empfehle ich dazu beispielsweise einen Blick in den verspätet veröffentlichten Jahresabschluss 2021 der Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG. Dort sind Hinweise auf Rückzahlungen an AnlegerInnen der Produkte Container Select Plus und Container Select Plus Nr. 2 zu finden. Dazu wurden Container verkauft und stille Reserven bei den Buchwerten gehoben. So weit, so gut. Ich frage mich aber, wie das noch verbliebene Portfolio zu bewerten ist? Diese Boxen sind für 3,44 Millionen Euro angeschafft worden und stehen noch mit 1,05 Millionen Euro in der Bilanz. Anders ausgedrückt waren Ende 2021 kumulierte Abschreibungen in Höhe von 2,38 Millionen Euro vorhanden. Leider steht nicht im veröffentlichten Jahresabschluss, wie viele Boxen welchen Alters und welcher Spezifikation der Emittentin gehören. Wir können also nicht beurteilen, ob damit der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 4,25 Millionen Euro ausgeglichen werden kann. Den Wirtschaftsprüfern von Mazars war es im Testat einen Hinweis über eine „wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ wert. Ich werde mir jetzt wohl noch mehr verspätet veröffentlichte Jahresabschlüsse von Solvium-Angeboten ansehen.

Noch einmal alles Gute für 2023 und bleiben Sie otimistisch.

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Gute Nachrichten konnte Rechtsanwalt Boris Glameyer ein paar Steiner-AnlegerInnen überbringen. Er erstritt nicht nur positive Urteile gegen die S + C Treuhandgesellschaft mbH und die Steiner + Company GmbH & Co. KG, sondern konnte nun auch erfolgreich Zwangsvollstreckungen durchführen. Für die streitbaren First-Mover hat sich ein immer größer werdendes Problem erledigt.

P.P.S.: Wenn Sie mit mir über dieses Thema diskutieren wollen, dann können Sie sich gerne im Forum Investmentcheck.Community eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann Ihnen weitere Erkenntnisse für Ihre Anlageentscheidungen liefern. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von Investmentcheck interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter anmelden. Sie erhalten dann wöchentlich eine entsprechende Mail.

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