Abberufung von UDI-Insolvenzverwalter gerichtlich angeordnet

Investmentcheck-News KW 27/2022 – Editorial von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
vor 2 Wochen habe ich hier über die Werbung von UDI für 3 Anlegeranwälte berichtet, damit diese möglichst viele Stimmen in anstehenden Gläubigerversammlungen vertreten. Für mich ist das so, als wenn ein Metzger den Schafen einen Besuch im Schlachthof empfiehlt, weil dort das Gras besonders gut schmeckt. Bitte liebe VegetarierInnen verzeiht mir diesen Vergleich, der nur die mir nicht verständliche Sinnhaftigkeit einer solch guten Tat von UDI plastisch machen soll.

Warum ich auf dieses Thema nun schon wieder zu sprechen komme, hat einen anderen Hintergrund. Das Landgericht Leipzig hat offenbar ähnliche Schwierigkeiten wie ich, in den immer fragwürdigeren Formen der Mandantenakquise einen glaubwürdigen Ablauf von Insolvenzverfahren zu sehen. Bei fünf insolventen UDI-Emittenten von Nachrangdarlehen wurde deshalb angeordnet, dass der Insolvenzverwalter auszutauschen ist. Bei drei weiteren Gesellschaften steht die Entscheidung noch aus. Dr. Jürgen Wallner von der Kanzlei WallnerWeiß hatte im Vorfeld der Gläubigerversammlungen Werbung für zwei Anwälte gemacht, die ihn nachher mit diesen Stimmen in seinem Amt bestätigten. Ein Münchner Anlegeranwalt wurde sogar schon in den Insolvenzanträgen von UDI als Gläubigerausschussmitglied vorgeschlagen und hat sich umgekehrt für eine von der BaFin kritisierte Eigenverwaltung und für Wallner als Verwalter ausgesprochen.

Bild: Screenshot von der WallnerWeiß Homepage
Bild: Screenshot von der WallnerWeiß Homepage

Die Entscheidungen des LG Leipzig sind noch nicht rechtskräftig und liegen nun beim BGH. Es wird spannend, wie das Insolvenzgericht Leipzig mit den Beschlüssen nun umgeht. Offenbar wird von der Kanzlei WallnerWeiß an der Idee gearbeitet, dass das Gericht den Verwalter Wallner durch seinen Partner Weiß austauscht. Meines Erachtens ein perfider Gedanke, der die vom Gericht geäußerten berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Verwalters nicht ausräumt. Schließlich wurde die „Methode UDI“ später bei Leonidas und bei der Deutschen Lichtmiete kopiert. Bei Lichtmiete profitierte Rüdiger Weiß durch die Einsetzung als Verwalter auf Empfehlung der Münchner Anlegerkanzlei im Insolvenzantrag. Auch da bin ich gespannt, wie nächste Woche auf den Gläubigerversammlungen bei den Direktinvestitions-Gesellschaften mit den Stimmrechtsvollmachten der Münchner Anlegerkanzlei umgegangen wird. Denn Weiß hat den geschädigten AnlegerInnen im Vorfeld auch diese Kanzlei zur kostenlosen Stimmrechtsvertretung empfohlen.

Hoffen Sie mit mir auf ein funktionierendes Rechtssystem.

Ihr
Stefan Loipfinger


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