Quo Vadis UDI

Wie solvent sind die nicht insolventen UDI-Anlagegesellschaften?

UDI-Chef Rainer Langnickel sieht derzeit eine dynamische Lage gegeben. Was er damit meint, ist allerdings unklar. In fast schon bewährter Manier liefert er auf Anfrage leere Floskeln, statt den AnlegerInnen der nicht insolventen UDI-Gesellschaften Antworten über deren Gelder zu geben. Von Investmentcheck auf Basis UDI-eigener Einschätzungen erstellte Berechnungen weist er als „voreilige Schlussfolgerungen ausdrücklich zurück“. Da er keine korrekteren Zahlen zur Verfügung stellt, sollen diese als grobe Indikation veröffentlicht werden. Die buchmäßige Überschuldung ist zum Teil erdrückend. Wieder einmal wirft das die Frage auf, weshalb hier eine Finanzaufsicht nicht einschreitet und beispielsweise eine Prüfung der Rechnungslegung gemäß Paragraph 24 Absatz 5 Vermögensanlagengesetz anordnet. Schließlich gibt es auch Hinweise, wonach Langnickel Ende 2020 noch schnell Verträge mit verschiedenen UDI-Anlagegesellschaften geschlossen hat, über die er monatlich den Anlagevehikeln erhebliche Beträge belastet, obwohl davon nichts in den Verkaufsprospekten stand.

Verspätung. Das Vermögensanlagengesetz sieht für eine Reihe von UDI-Anlagegesellschaften die Pflicht vor, innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende einen Jahresabschluss zur Veröffentlichung einzureichen. Den Geschäftsführer Rainer Langnickel scheint das nicht zu stören. Ein Blick in den Bundesanzeiger zeigt, dass dort Monate später immer noch keine Bilanzzahlen 2020 zu finden sind. Tausende AnlegerInnen würde allerdings brennend interessieren, wie es mit ihren Anlagen in den UDI Energie Festzins 10 bis 14, die UDI Sprint Festzins IV oder UDI Immo Sprint Festzins I und II aktuell aussieht. Auf Nachfrage von Investmentcheck hat Langnickel ausrichten lassen, dass das Interesse an der Bewertung der Ausleihungen zwar nachvollziehbar ist, zum derzeitigen Zeitpunkt eine zuverlässige abschließende Bewertung allerdings noch nicht möglich sei. Die von ihm eingeleiteten Sanierungs- und Restrukturierungspläne seien in den letzten Monaten weiter vorangeschritten: „Dieser Prozess ist bislang noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es auch weiterhin, für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden. Das Sanierungsteam hat die Interessen aller Beteiligten, insbesondere auch der Anleger, im Blick.“

Warum wissen die AnlegerInnen der UDI Festzinsprodukte immer noch nicht, wie es um ihre Einlagen steht?
Nicht insolvente UDI-Anlagegesellschaften zeigen massive Unterdeckungen und werfen damit die Frage auf, wie es um die Anlegergelder steht.
Quelle: Berechnungen Investmentcheck, eine höhere Auflösung und weitere Informationen finden sich im Forum Investmentcheck.Community

Indikationen. Da die Aussagen von Langnickel zu den bisherigen Sanierungserfolgen sehr unkonkret sind und er auf Nachfrage keine aussagekräftigen Zahlen nennen wollte, hat Investmentcheck anhand vorliegender Bewertungsberichte einzelner Projektgesellschaften berechnet, wie werthaltig die Ausleihungen der Anlagegesellschaften ab Energie Festzins 10 sein könnten. Über seinen Pressesprecher teilte er zu den Berechnungen mit: „Aufgrund dieser dynamischen Lage bitten wir um Verständnis dafür, dass wir die internen vorläufigen Bewertungen nicht zur Verfügung stellen können, weisen aber voreilige Schlussfolgerungen ausdrücklich zurück.“ Inwiefern es sich bei den von UDI erstellten Bewertungen der von den Anlagegesellschaften an die Projektgesellschaften ausgereichten Darlehen um voreilige Schlussfolgerungen handelt, ist schwer zu sagen. Aufgrund der Inhalte der einzelnen Berichte erscheint dies allerdings eher nicht der Fall zu sein.

Systematik. Beginnend mit dem UDI-Gründer Georg Hetz über Stefan Keller bis nun zu Rainer Langnickel wurden die AnlegerInnen nur ungenügend darüber informiert, was genau mit ihrem Geld passierte. Die obigen Kuchengrafiken versuchen deshalb aufzuzeigen, wie viele Nachrangdarlehen noch als werthaltig anzusehen sein dürften (grün) und wie hoch die möglicherweise zu befürchtenden Ausfälle sein könnten (rot). Da Investmentcheck leider nicht für alle Projekte entsprechende Bewertungen von UDI vorliegen, gibt es noch einen unklaren Block (grau). Beim UDI Energie Festzins 14 ist dieser besonders groß, weil hier erhebliche Gelder in Immobilienprojekte der te-Gruppe von Stefan Keller flossen. Die zentrale Gesellschaft te management GmbH hat allerdings bereits Insolvenz angemeldet. Die Werthaltigkeit dieser Forderungen ist folglich sehr fragwürdig.

Festzins IX. Wie chaotisch die Situation bei UDI ist, zeigt der Fall des Energie Festzins IX. Anders als bei den Angeboten II bis VIII hat die Finanzaufsicht keine Abwicklungsanordnung erlassen. Trotzdem hat Langnickel einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt, weil er keine nennenswerten Unterschiede in der Nachrangklausel sah: „Beide Vertragsklauseln sind nahezu identisch, weshalb die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die BaFin auch gegenüber der Schuldnerin eine Abwicklungsanordnung erlassen wird.“ Das war im Mai dieses Jahres. Bis heute gibt es die Anordnung allerdings nicht. Im Forum Investmentcheck.Community wird deshalb von AnlegerInnen immer wieder die Frage gestellt, was mit den Angeboten 10 fortfolgende passiert, deren Nachrangklausel zum Teil fast wortgetreu die von UDI selbst als problematisch eingestufte Regelung enthält.

Loipfinger’s Meinung. Langnickel und seine Berater bewegen sich auf einem sehr schmalen Grat, da eine ungültige Nachrangklausel zu Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz führt. Dazu hat er aber keine Erlaubnis, was gemäß Paragraph 54 Kreditwesengesetz als Handeln ohne Erlaubnis gewertet werden könnte. Dazu befragt stellt UDI klar, dass die Nachrangdarlehen, die Gegenstand der Insolvenzverfahren sind, in den Jahren 2011 bis 2015 angeboten und vermittelt wurden. Von der BaFin gesetzte Fristen seien stets eingehalten und auf die ergangenen Abwicklungsanordnungen die bekannten Insolvenzanträge gestellt worden. Damit bleibt aber immer noch die Frage, wie es mit den nicht insolventen UDI-Anlagegesellschaften weiter geht. Gut ein Jahr nachdem Langnickel die UDI-Gruppe von Stefan Keller übernommen hat, ist er immer noch nicht bereit den AnlegerInnen reinen Wein einzuschenken. Das schafft kein Vertrauen in die angeblichen Sanierungs- und Restrukturierungsbemühungen, zu denen konkrete Erfolgsmeldungen fehlen. Hoffentlich ist die Finanzaufsicht mit ihrem neuen Präsidenten Mark Branson im Hintergrund aktiver als es von außen scheint. Hier in Rosenheim hat sich leider noch niemand gemeldet, obwohl der zukünftige Kanzler Olaf Scholz hinsichtlich einer Weiterentwicklung der Finanzaufsicht im Februar ankündigte: „Mit Verbraucher- und Anlegerschützer*innen soll regelmäßig und intensiv der Austausch gesucht werden; die Erkenntnisse aus diesem Austausch sollen in die Aufsichtsarbeit einbezogen werden.“

Service. Wenn Sie über UDI mit anderen AnlegerInnen diskutieren wollen, dann können Sie sich gerne im Forum Investmentcheck.Community eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann Ihnen weitere Informationen zu Ihren Anlagen liefern. Weitere Informationen zu einer von AnlegerInnen gegründeten Interessengemeinschaft finden Sie auf deren Homepage www.ig-udi.de. Die gesammelte UDI-Berichterstattung bei Investmentcheck ist hier abrufbar. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von Investmentcheck.de interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter eintragen. Sie erhalten dann Informationen wöchentlich in einer Mail zusammengefasst.

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