Tage 1 und 2 im PIM-Strafprozess

Persönliche Eindrücke aus dem Verhandlungsauftakt

Von Stefan Loipfinger
Der mit dunklem Holz getäfelte Gerichtssaal 213 beim Landgericht Darmstadt war viel zu klein. Presseplätze wurden in einem komplizierten Akkreditierungsverfahren per Losentscheid vergeben. Wer einen der wegen der Coronamaßnahmen stark reduzierten Zuschauerplätze ergattern wollte, musste früh aufstehen und sich anstellen. Mit zehn Minuten Verspätung begann um 9.10 Uhr am 8. Dezember 2020 der Prozess gegen Pesut P. und Julius L. Er wird lange dauern. Schon jetzt sind bis zum Sommer 2021 über 30 Verhandlungstage angesetzt.

Julius L. sitzt nicht in Untersuchungshaft. Er kam schon 25 Minuten vor Beginn der Verhandlung mit seinen beiden Verteidigern in den Gerichtssaal 213. Korrekt mit Mund-Nasen-Schutz in einem mit Kunstspelz besetzten Parka war er so verhüllt, dass er für die Fotografen und Kameraleute nicht erkennbar war. Es dürfte ihm warm geworden sein, in seiner polartauglichen Jacke, bis um 9.15 Uhr die Kameras ausgeschaltet werden mussten und er den Parka ausziehen konnte.

Landgericht Darmstadt, Betrugsprozess in Sachen PIM-Gold
Am ersten Verhandlungstag im Strafprozess um PIM-Gold war ganz schöner Medienrummel.
Bild: Stefan Loipfinger

Ganz anders trat Mesut P. in den Raum. Nur mit Coronamaske vermummt ging er selbstbewusst in den Gerichtssaal. Ihn begleiteten drei Strafverteidiger. Den insgesamt fünf Rechtsanwälten zur Verteidigung standen zwei Staatsanwälte gegenüber als die Richter zusammen mit den Schöffen in den Gerichtssaal eintraten.

Danach ging es Schlag auf Schlag. Der vorsitzende Richter eröffnete den ersten Verhandlungstag einer ganzen Reihe noch folgender Termine. Die beiden Angeklagten mussten ihre Namen, Geburtsdaten, Familienstände und Wohnorte angeben. P. sprach deutlich und mit von Selbstbewusstsein geprägter Stimme. L. sprach hastig, als wenn der Tag nicht schnell genug vorbeigehen könnte. Seinen Wohnort gab er nicht bekannt. Einer seiner Verteidiger verwies auf die Akte, um den Zuhörern keine Adresse zu liefern. P. hatte es einfacher. Er wohnt seit 15 Monaten in der JVA Weiterstadt. Als U-Häftling gilt er damit schon als Methusalem.

Die folgenden Stunden waren monoton. Eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt verlasen abwechselnd die rund hundertseitige Anklageschrift. Staatsanwalt Stewen begann mit der Verlesung. Es war erkennbar anstrengend. Sein Manuskript lag auf einem Tisch und er musste sich häufig bücken, um die vielen PIM-Vertragsnummern und Beträge der ausgewählten Geschädigten korrekt ablesen zu können.

Der vorsitzende Richter Diefenbach hat den Staatsanwalt zwei Mal unterbrochen. Er ermahnte Anwesende, ihre Handys wegzustecken. Die Nutzung technischer Geräte war den Zuschauern und anwesenden Pressevertretern gänzlich verboten. Gerade die Presse war darüber nicht glücklich. Schließlich wollten sie möglichst schnell erste Meldungen zum Verfahren veröffentlichen.

Landgericht Darmstadt, Betrugsprozess um PIM-Gold, Angeklagter Mesut P.
Mesut P. mit seinen drei Verteidigern im Strafprozess um PIM-Gold.
Foto: Stefan Loipfinger

Um 9.55 Uhr erlöste die Staatsanwältin Wülfing ihren Kollegen und übernahm das Verlesen der unendlich wirkenden Liste von Geschädigten. Eines ihrer ersten Beispiele war eine Familie, die 2,2 Millionen Euro bei PIM investierte. Der Schwiegersohn des als Zeugen geführten Geschädigten empfahl der ganzen Familie den Kauf von Gold über PIM. Die insolvenzgeschützte Einlagerung des Goldes bei Loomis waren das Hauptargument. Neben dem Insolvenzschutz waren immer wieder Schlagwörter wie Wirtschaftsprüfer, Altersvorsorge und vor allem Sicherheit zu hören. Sogar Bargeschäfte in fünf- und sechsstelliger Höhe waren unter den aufgeführten Fällen.

Die hinter den vielen verlesenen Geschädigten stehenden Schicksale waren förmlich zu spüren. Denn bei jedem Fall erzählte die Staatsanwaltschaft auch die Hintergründe, wie die Opfer über den Tisch gezogen wurden. Gekündigte Lebensversicherungen oder Gelder aus einem Immobilienverkauf flossen in PIM-Gold. Anlagen für Kinder oder Enkelkinder sollten eigentlich deren Ausbildung finanzieren. Mit verlesen wurden auch die Namen der Finanzberater, die die Verträge vermittelten. Angelika P. mit ihrem Goldhaus in Leipzig hat offenbar besonders fleißig mitgeholfen, Geld von gutgläubigen Investoren zu sammeln. Zum Beispiel bei einem Rentnerehepaar, das die Ersparnisse für Ihre Rentenvorsorge sicher anlegen wollten. In mehreren Teilzahlungen investierten sie ihr gesamtes Geld und erklärten in der Zeugenvernehmung, dass sie ohne das Geld in wirtschaftliche Not geraten, da die Rente nicht ausreiche.

Die Angeklagten P. und L. lies das scheinbar alles kalt. Sie starrten in prall gefüllte Ordner und lasen offenbar mit, was die Staatsanwaltschaft verlas. P. machte sich sogar Notizen, als wenn er sich jeden Lesefehler notiert hätte. Die Verteidiger wirkten zum Teil gelangweilt. Aber deren Uhr tickte. Die Zuschauer dürften sich wohl gefragt haben, wie P. und L sich die Strafverteidiger leisten können. Sehr konzentriert wirkte die ganze Zeit der vorsitzende Richter. Einmal unterbrach er die Staatsanwältin, weil sie eine Vertragsnummer nicht verlas. Formal korrekt, wenn auch für niemanden der Anwesenden von Bedeutung. Offenbar will er keinen noch so kleinen Ansatz zulassen, den die Verteidiger für juristische Formalkniffe nutzen könnten.

Landgericht Darmstadt, Strafprozess um PIM-Gold
Julius L. hat sich in einem Parka mit Kunstpelzbesatz vermummt.
Bild: Stefan Loipfinger

Ein Name kam in der Anklageschrift häufiger vor: Oskar B. Er warf der PIM schon Jahre vor dem Platzen der Blase massive Fehlbestände vor. Diese Vorwürfe bekamen PIM-Kunden mit und konfrontierten damit die Angeklagten P. und L. Diese wiesen die Vorwürfe stets als unbegründet zurück. Das müssen sie sich nun von der Staatsanwaltschaft vorhalten lassen. Sie argumentierte, dass P. und L. von den Fehlbeständen wissen hätten müssen.

„Im Vertrauen auf die Redlichkeit der Angeklagten“ und „die Leistungsfähigkeit der PIM-Gold“ waren Formulierungen, die oft zu hören waren. Bei dem gefühlt hundertsten Geschädigtenfall kurz vor Mittag war die Aufmerksamkeit nahe Null. Manche Augen waren geschlossen. Andere bewunderten die 35 Kassetten an der Decke. Jede war mit gut 2.000 Löchern durchbohrt. Im Grunde war es ähnlich spannend diese zu zählen wie den immer monotoner werdenden Stimmen der Staatsanwälte zu folgen. Die Nutzung von Handys und Notebooks war ja verboten. Endlich, um 12.30 Uhr war Mittagspause.

35 Minuten später ging es weiter mit den Opfergeschichten. Anwesende Geschädigte zeigten ihre Enttäuschung in der Mittagspause. Das Runterrattern unzähliger Schadensfälle würde den Einzelschicksalen nicht gerecht. Aber die Form erfordert es eben. Eine Anklage gilt erst dann als Erhoben, wenn die Schrift verlesen ist. Bei der Vielzahl von Opfern verliert jedes Einzelschicksal zwangsläufig an Bedeutung. Allerdings wird sich das noch ändern, da die Staatsanwaltschaft bereits 140 Zeugen benannt hat. Viele darunter sind solche Einzelschicksale.

Nachdem auch noch eine zweite Anklageschrift nur gegen den Angeklagten P. verlesen war, nutzte die Verteidigerin Schott die Gelegenheit zur Verlesung eines Statements. Darin betonte sie die durch Corona verschärften Bedingungen in der Haftanstalt. Das Leben von P. sei völlig fremdbestimmt. Die meiste Zeit sitzt er allein in seiner Zelle. Nach jedem Verhandlungstag muss P. für fünf Tage in Quarantäne. Die aktuell nun schon seit 15 Monaten andauernde Untersuchungshaft sei längst nicht mehr mit dem Gesetz in Einklang. Außerdem sei die Verhaftung wegen Fluchtgefahr unbegründet. P. habe wegen einer im Sommer 2019 geplanten Urlaubsreise mit der Familie in die Türkei vorher bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob es dagegen Einwände gäbe. Er kam dann auch wie geplant wieder zurück nach Deutschland, in das Land, in dem er 47 seiner 49 Lebensjahre verbrachte. Und das, obwohl er aufgrund von Durchsuchungsaktionen schon wusste, was ihm drohte. So verhalte sich niemand, der an Flucht denkt.

Landgericht Darmstadt, Strafprozess um PIM-Gold am 8. Dezember 2020
Der Angeklagte P. wartet bis zum Beginn des Strafprozesses gegen ihn.
Bild: Stefan Loipfinger

Tag 2. Am 10. Dezember um 9.10 Uhr begann dann der zweite Verhandlungstag. Der zeigte, wie formalistisch und mühsam solch komplexe Strafverfahren in Deutschland sind. Denn der vorsitzende Richter musste zuerst davon berichten, dass der für diesen Tag geladene Zeuge aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheint. Die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde nicht reichen, weshalb das Gericht beim behandelnden Arzt nachfragen wollte. Der war nicht erreichbar. Der dann angerufene Zeuge wollte eine ausreichende Bescheinigung nachreichen. Ihm wurde mitgeteilt, dass er dann im Januar geladen werde.

Als nächstes verlas Rechtsanwalt Traut als Verteidiger des Angeklagten L. eine Erklärung, wonach er einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung stelle. Denn am Dienstag wurde ihm eine DVD mit über 2.000 Seiten weiterer Fallakten überreicht. Schon davor gab es Nachreichungen mit über 8.900 Blattakten, so dass insgesamt über 11.000 Seiten nachgereicht wurden. Diese in der kurzen Zeit zu sichten sei unmöglich. Er klang angriffslustig und unterstellte der Staatsanwaltschaft eine schlampige Aktenführung. Der Angeklagte L. wollte sich selbst nicht einlassen, was auch für P. galt. Dessen Verteidigerin Schott schloss sich dem Antrag an und ergänzte ihn um den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft hätte ihre Pflicht nicht erfüllt, den Fall vor der Anklageerhebung auszuermitteln. Allein das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten zur Nachvollziehung der Soll-Ist-Werte bei den Goldbeständen zeige, wie schwach die Anklage sei. Klar, dass das Staatsanwalt Wilk komplett anders sah. Er hielt ebenfalls kämpferisch dagegen, dass die Papierakten ja jederzeit einsehbar seien. Außerdem habe die Zeugenbefragung nichts mit dem Ergebnis eines Gutachtens oder mit den digital nachgereichten Unterlagen zu tun. Wie dieser erste Schlagabtausch ausgeht, wird das Gericht am nächsten Verhandlungstag am 15. Dezember verkünden.

Loipfinger’s Meinung. Bei den von der Staatsanwaltschaft schon vorgesehenen 140 Zeugen ist von einem Verhandlungsmarathon auszugehen. Die ersten beiden Tage waren ein Warmlaufen der Verfahrensbeteiligten. Natürlich soll und darf an dieser Stelle keine Vorverurteilung der Angeklagten L. und P. stattfinden. Fakt ist aber laut Insolvenzverwalter, dass offenbar rund 150 Millionen Euro in Gold fehlen. Fast 8.000 Geschädigte warten darauf zu erfahren, wer dafür verantwortlich ist.

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