Prospektpflicht oder nicht?

Aurimentum vermutet Fehlinformation bei BaFin-Verdacht

Vor einigen Tagen hat die Finanzaufsicht BaFin eine Verbrauchermeldung veröffentlicht, wonach bei R&R Consulting Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt vorliegen würden. Das Modell „Goldkauf mit Treuebonus“ könnte eine prospektpflichtige Vermögensanlage sein. Aurimentum lässt dem durch die Presserechtlerin Patricia Cronemeyer widersprechen. Es gäbe nur zwei Ausnahmefälle, bei denen ein Widerrufsrecht nach 24 Monaten gewährt wurde: „Unsere Mandantin geht von einer schnellen Klärung dieses Missverständnisses mit der BaFin aus.“

Geschäftsmodell. Goldkäufer der Aurimentum können sich für einen Treuebonus von acht Prozent nach zwei Jahren entscheiden. Dafür zahlten sie am 3. November pro Gramm einen stolzen Preis von 67,08 Euro. Das Goldfixing in London fand an diesem Tag um 15 Uhr umgerechnet bei 52,36 Euro statt. Damit erkaufte sich ein Anleger den Treuebonus durch einen anfänglichen Preisaufschlag von 28 Prozent. Die Höhe des Aufschlags von bis zu 30 Prozent ist bei Aurimentum üblich und kein Einzelfall.

Aurimentum verkauft Gold deutlich über Marktpreis
Aurimentum verkauft Gold deutlich über Marktpreis
Bild: Stefan Loipfinger

Vermögensanlage? Die beiden Aurimentum-Chefs Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm ließen über ihre Medienanwältin mitteilen, dass der Treuebonus ein „im Handel übliches Kundenbindungsmittel“ sei. Insgesamt handle es sich um ein „reines Handelsgeschäft“. Sehr selbstbewusst führte Patricia Cronemeyer weiter aus: „Die Erstellung eines Verkaufsprospektes ist daher aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich. Die Einschätzung der BaFin beruht offenkundig auf einer Fehlinformation, die unsere Mandantin ausräumen wird.“ Hinsichtlich der rechtlichen Wertung der BaFin-Mitteilung stellt sie ferner klar, dass die Finanzaufsicht „lediglich den bloßen Verdacht einer möglichen Prospektpflicht geäußert“ habe. Dieser Verdacht würde sich noch als „unbegründet erweisen“. Cronemeyer will Investmentcheck eine Berichterstattung verbieten, weil die Mitteilung der BaFin „keinen Mindestbestand an Beweistatsachen“ liefere: „Eine Berichterstattung zur Mitteilung der BaFin hat daher gänzlich zu unterbleiben.“

Aurimentum bietet einen Goldkauf mit Treuebonus von acht Prozent
Aurimentum bietet einen Goldkauf mit Treuebonus von acht Prozent
Quelle: Homepage von Aurimentum

Widerrufsrecht. Neben dem Treuebonus gewährte Aurimentum bestimmten Anlegern ein Widerrufsrecht, wonach diese ihren Kauf nach zwei Jahren rückabwickeln können. Investmentcheck liegt eine entsprechende Erklärung vom 4. März 2019 vor, die sich an die „Interessenten des Aurimentum Goldkaufs mit Treuebonus“ richtete. Davon wollen Fuchs und Scherm offenbar nichts mehr wissen. In ihrem Auftrag schrieb Cronemeyer nun, dass das Widerrufsrecht nach zwei Jahren nicht zum Geschäftsmodell gehöre: „Es gab lediglich zwei Ausnahmen, in denen Kunden einmalig ein solches Widerrufsrecht gewährt wurde.“ Vor ziemlich genau einem Jahr klang das aber noch ganz anders. Investmentcheck fragte nach der Absicherung daraus resultierender Risiken aus fallenden oder nicht ausreichend steigenden Goldkursen. Der Kern der Frage blieb zwar unbeantwortet, aber die Antwort kann wohl als Bestätigung für die Üblichkeit zum damaligen Zeitpunkt gelesen werden: „Unsere Mandantschaft gewährt dem Kunden ein preisunabhängiges Rückgaberecht gem. § 356 BGB.“

Jahresabschlüsse. Ein zentraler Kritikpunkt bei der R&R Consulting GmbH sind die seit Jahren überfälligen Bilanzen. Der letzte beim Bundesanzeiger hinterlegte Jahresabschluss stammt von 2015 und zeigt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 70 Prozent der Bilanzsumme (siehe auch Bilanzen wie Katzengold). Auf die Frage, warum noch keine neueren Jahresabschlüsse vorliegen, antwortete die Kanzlei Cronemeyer & Grulert im September 2019: „Die Bilanzen werden in den kommenden Wochen alle ordnungsgemäß hinterlegt und auch veröffentlicht werden.“ Da dies nicht passierte, fragte Investmentcheck noch einmal nach und bekam im November 2019 die Antwort: „Die Jahresabschlüsse werden in Kürze vorliegen und ausgeglichene Bilanzen aufweisen.“ Zwischenzeitlich ist noch ein Jahr ohne aktuelle Jahresabschlüsse vergangen, weshalb die damaligen Aussagen von Cronemeyer & Grulert wohl klar als falsch einzustufen sind. Aktuell befragt, warum es immer noch keine Abschlüsse gibt und ob sich die 2015 erkennbare finanzielle Situation zwischenzeitlich verbessert hat, schrieb Cronemeyer etwas wirr: „Die finanzielle Situation unserer Mandantin war nie angespannt. Im alten Geschäftsmodell wurden alle Rückgabemöglichkeiten mit einer 100 %-igen Passivposition hinterlegt. Auf diese Weise ergab sich für jedes Handelsgeschäft eine doppelte Passiv- und lediglich eine halbe Aktivposition. Diese rein buchhalterische Betrachtung spiegelte daher in keiner Weise die wahre Bilanzsituation unserer Mandantin wider.“

Streit. Seit 2015 halten die beiden Geschäftsführer jeweils Anteile von 49 Prozent an der R&R Consulting GmbH. Die restlichen zwei Prozent hält Horst Steppi, der bei Pattsituationen der beiden Hauptgesellschafter das Zünglein an der Waage darstellt. Zusätzlich sollte er die Position des Aufsichtsrates erhalten. Dieses Mandat hat er nach eigenen Aussagen allerdings am 12. Oktober 2016 mit sofortiger Wirkung niedergelegt, da die beiden Hauptgesellschafter „aus damals nicht nachvollziehbaren Gründen“ alle Vereinbarungen kündigten. Die Mandatsniederlegung erfolgte vorsorglich, wie er betont, da es ohnehin zu keiner offiziellen Bestellung kam. Gesellschafter ist er allerdings bis heute, weshalb er im August zu einer Gesellschafterversammlung geladen wurde. Steppi beantragte neben der Sitzverlegung von Grünwald nach Kulmbach weitere Tagesordnungspunkte. Dazu zählte die Offenlegung längst überfälliger Jahresabschlüsse wie auch ein Bericht der Geschäftsleitung zur Lage des Unternehmens. Beides wurde allerdings auf eine weitere Versammlung im 4. Quartal vertagt. Auf die Frage, wann diese nun stattfinden würde und warum nicht einmal einem Mitgesellschafter die Bilanzen offengelegt werden, verwies Cronemeyer auf eine laufende gerichtliche Auseinandersetzung. Deshalb wäre keine Stellungnahme dazu möglich.

Loipfinger’s Meinung. Die R&R Consulting mit ihrer Marke Aurimentum bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Schon vor über einem Jahr hat Investmentcheck auf eine mögliche Prospektpflicht hingewiesen. Das damals von mir als „Widerufs-Joker“ bezeichnete Recht soll nun nicht zum Geschäftsmodell gehören und es soll nur zwei Einzelfälle geben, denen eine solche Widerrufsmöglichkeit eingeräumt wurde. Das klingt fragwürdig und passt auch nicht zu einem Teil der Antwort von Cronemeyer auf die Frage nach den seit Jahren fehlenden Bilanzen: „Seit der Umstellung des Geschäftsmodells können auch die hohen Rückstellungen für das Rückgaberecht aufgelöst werden. Damit passt sich nunmehr die Bilanz den tatsächlichen Gegebenheiten an.“ Sei’s drum. Zentral bleibt am Ende die ohnehin viel spannendere Frage, wie es der R&R Consulting wirtschaftlich geht. Dazu bräuchte es endlich Fakten in Form von Jahresabschlüssen, die Scherm und Fuchs nicht einmal ihrem Mitgesellschafter Steppi liefern. Beim Bundesamt für Justiz läuft ein Ordnungsgeldverfahren nach Paragraph 335 Handelsgesetzbuch. R&R sei „bestrebt, das Thema baldmöglichst abzuschließen“, antworte Cronemeyer auch dazu befragt. Angesichts der widerholten Vertröstungen und falschen Versprechungen glaube ich das erst, wenn ich es sehe.

Goldforum. Nach dem Investmentcheck schon über mehrere zweifelhafte Goldanbieter berichtet hat, gibt es zu diesem Thema ein geschlossenes Forum unter investmentcheck.community. Dort können sich Investoren kostenlos eintragen und untereinander austauschen.

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