Erste KVG pleite

BaFin stellt Insolvenzantrag bei der AVANA Invest

Eine insolvente Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist etwas völlig ungewöhnliches. Diese sind streng von der Finanzaufsicht BaFin überwacht und müssen in Sachen Finanzen eine besondere Expertise nachweisen. Schließlich verwalten sie das Geld anderer Menschen. Auch die AVANA Invest GmbH hat verschiedene Produkte für private und institutionelle Anleger gemanagt. Ende 2018 waren das laut deren Jahresabschluss 800 Millionen Euro. Offenbar nicht genug, um damit zu überleben. Letzte Woche hat das Amtsgericht München nach einem Insolvenzantrag der BaFin ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 1513 IN 1692/20).

AVANA. Die AVANA Invest GmbH betrieb die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Daneben ging es auch noch um Finanzportfolioverwaltung, die individuelle Vermögensverwaltung und die Anlageberatung. Im Jahresabschluss 2018 werden vier Geschäftsfelder konkret beschrieben: „AVANA Asset Management (Anlagekonzepte für liquide Assets und illiquide Assets/ Real Assets), AVANA Service KVG (Auflegung von OGAWs und AIFs für fremde Fondsinitiatoren), AVANA Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltung auf diskretionärer Basis und Einzeldepotebene) und AVANA Selektion (Vertrieb von Anlagestrategien ausgewählter Partner)“. Das Ende 2018 verwaltete Volumen wird mit „drei Publikums-TGV (Vj. drei) und einen Publikumsfonds (Vj. einen), elf geschlossene Publikums-AIF (Vj. elf) und zwei geschlossene Spezial-AIF (Vj. einen) mit einem Gesamtvolumen von EUR 801 Mio. (Vj.
EUR 796 Mio.)“ beziffert. Wie viel davon aktuell noch in der Verwaltung ist, war weder vom vorläufigen Insolvenzverwalter noch von der Finanzaufsicht BaFin zu erfahren.

AVANA-Invest als erste Kapitalverwaltungsgesellschaft pleite
Erster Insolvenzantrag bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
Quelle: Screenshot von der AVANA-Invest-Homepage

Historie. In 2008 übernahmen Götz Kirchhoff und Thomas Uhlmann die Geschäftsführung bei der AVANA. Die Jahre ab 2011 waren teilweise von erheblichen Verlusten geprägt. In 2017 schied Uhlmann aus und Gerhard Rosenbauer wurde als Geschäftsführer bestellt. Im September 2017 erwarb die Undevicesimus Stiftung aus Tübingen als strategischer Investor 75,5 Prozent der Gesellschaftsanteile an der AVANA Invest GmbH. Die restlichen Anteile verblieben beim Geschäftsführer Götz Kirchhoff. Hintergrund des Gesellschafterwechsels war die Übernahme diverser fairvesta-Immobilienfonds. Diesem durchaus umstrittenen Anbieter geschlossener Fonds vertrauten 18.000 Anleger rund eine Milliarde Euro an. AVANA übernahm das Management. Jasmin Arpke-Knoll bekam ab Dezember 2017 einen Aufsichtsratssitz.

Situation Anleger. Das größere Volumen der Publikums-Fonds wurde bereits vor der Insolvenz abgegeben. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, hat diese die Adrealis-Gruppe übernommen. Die BaFin teilte auf Nachfrage mit, dass die AVANA nur eine kleine Kapitalverwaltungsgesellschaft war: „Zuletzt wurden von der Gesellschaft nahezu ausnahmslos sogenannte Spezial-AIFs als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft betreut, in die aufgrund der Bestimmungen des KAGB nur professionelle oder semiprofessionelle Anleger i.S.d. § 1 Abs. 19 Nr. 32, 33 KAGB investiert sein dürfen.“ Das bestätigte auf Nachfrage der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofman aus München: „Die Anleger – nahezu ausschließlich institutionelle Anleger und Family Offices – sind transparent über den Insolvenzantrag und die vorläufige Insolvenzverwaltung informiert.“ Zum verwalteten Volumen wollte er „mit Blick auf das Vertrauensverhältnis zu den Anlegern der Fonds“ keine Angaben machen. Wichtig war ihm aber zu betonen, diese müssten sich keine Sorgen über ihr Geld machen: „Die verwalteten Fonds sind als Sondervermögen nicht Gegenstand des Insolvenzverfahrens und haften insbesondere nicht für Schulden der AVANA Invest GmbH. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des KAGB sind die Anlagemittel geschützt.“ Hinsichtlich eventuell notwendiger Anlageentscheidungen besteht ebenfalls kein Problem, da das Geschäft der AVANA derzeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung weiter läuft, bevor des demnächst auf eine neue Gesellschaft übertragen wird: „In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der AVANA Invest GmbH arbeiten wir gerade an Lösungen zu einer geordneten Übertragung der Fonds an andere Gesellschaften. Hier laufen bereits einige erfolgversprechende Gespräche, so dass wir Grund für Optimismus haben.“

Insolvenz. Neben der Besonderheit, dass es sich um die erste Pleite einer KVG handelt, ist auch das hierfür vorgegebene Procedere sehr interessant. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dabei auf die Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verwiesen: „Jedes BaFin-regulierte Unternehmen muss eine eintretende oder drohende Insolvenz zuerst dort anzeigen. Im zweiten Schritt – nach einer Prüfung – stellt dann die BaFin beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag, wobei ausschließlich die BaFin, nicht aber das jeweilige Unternehmen zur Insolvenzantragstellung berechtigt ist. Im Falle der AVANA Invest GmbH hat das Unternehmen der BaFin die drohende Zahlungsunfähigkeit wegen mittelfristig drohender Zahlungspflichten angezeigt. Die BaFin hat sich in der Folge zum Insolvenzantrag entschieden.“ Was allerdings die Ursachen für die notwendige Insolvenz waren, ist bisher ungeklärt. Die BaFin verwies auf das Unternehmen, das wiederum auf den vorläufigen Insolvenzverwalter weiter leitete. Dieser wollte oder konnte noch nichts Konkretes dazu sagen und verwies auf die erst kürzlich erfolgte Bestellung: „Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Matthias Hofmann konnte sich mit seinem Team in den vergangenen Tagen bereits einen ersten Überblick über die aktuelle Situation verschaffen.“

Jahresabschluss 2018. Im letzten veröffentlichten Jahresabschluss der AVANA Invest hat der Wirtschaftsprüfer in seinem Testat auf eine „wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ hingewiesen. Es ging dabei um steuerliche Risiken aus getätigten Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag. Die Geschäftsführung schrieb im Lagebericht von einer geringen Wahrscheinlichkeit, dass sich daraus Ansprüche Dritter ergeben könnten: „Der Gesellschaft liegen steuerrechtliche Gutachten sowie ergangene Urteile der Finanzgerichte und Veröffentlichungen, die diesem Themenkomplex Rechnung tragen, vor. Sämtliche Gutachten sehen keine Notwendigkeit für die Gesellschaft, handelsrechtliche Rückstellungen zu bilden.“ Da weder die BaFin, noch die Gesellschaft oder der vorläufige Insolvenzverwalter zu den Ursachen eine Erklärung abgaben, bleiben die Hintergründe derzeit noch unklar.

Loipfinger’s Meinung. Ein Insolvenzantrag durch die BaFin bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist sehr ungewöhnlich. Mir ist kein diesbezüglicher Fall bekannt, weshalb AVANA erstmals einen Test der gesetzlichen Regelungen darstellt. Derzeit ist nicht erkennbar, dass Geld der Anleger gefährdet wäre. Offenbar wird auch schon länger im Hintergrund an einer Lösung der Probleme gearbeitet, da die Publikums-Fonds schon auf eine neue Verwaltung übergingen.

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