Möglichst gleichmäßige Quote

P&R-Anleger stimmen über Geldverteilung ab

Deutschlands bekanntester Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé hat mit den beiden Großpleiten Wirecard und P&R viel zu tun. Die nächsten Tage verschickt er mal wieder über 80.000 Schreiben an 54.000 geschädigte P&R-Anleger. Sie sollen darüber abstimmen, wie das Geld aus der Containerverwaltung innerhalb der insolventen P&R-Gesellschaften verteilt wird. Das ist ganz entscheidend dafür, ob am Ende alle Anleger die gleiche Quote erhalten, oder ob es erhebliche Unterschiede geben wird. Jaffé’s Vorschlag für eine gleichmäßige Innenverteilung der Gelder ist gerecht und damit friedensstiftend. Letztendlich kann kein Anleger etwas dafür, dass P&R zur Lösung ihrer Liquiditätsprobleme teilweise mehrmals täglich Gelder zwischen den einzelnen Gesellschaften hin und her geschoben hat.

Nachrangigkeit. Es geht um hunderte Millionen Euro bei der Frage, welche Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten die jeweilige P&R-Gesellschaft gegenüber den anderen P&R-Gesellschaften hat. Würden diese Beträge, wie zum Beispiel die Ansprüche der Investoren, zur Insolvenztabelle zugelassen, dann beeinflusst das die Verteilung der Gelder aus der Containerverwaltung enorm. Um das zu verhindern, will Jaffé die internen Ansprüche als nachrangig behandeln. Das führt faktisch zu einer Nichtbeachtung, da die Masse aufgrund der fehlenden Container für die vorrangigen Anlegerforderungen nicht ausreicht.

P&R ist der größte Anlegerskandal auf dem grauen Kapitalmarkt, den es in Deutschland je gab.
Das meiste Geld der Anleger ist verschwunden.
Bild: Eingang der Firmenzentrale in Grünwald

Anfechtungen. Zu erwartende Abweichungen der jeweiligen Quoten ergeben sich laut Jaffé im eher unbedeutenden Bereich durch kleinere Forderungen von Nicht-Anlegern. Da die Gelder aus der Schweiz plangemäß entsprechend den angemeldeten Anlegerforderungen aufgeteilt werden sollen, reduzieren diese weiteren Ansprüche die jeweilige Quote. Eine deutlich stärkere Wirkung hätte allerdings die eventuelle Durchsetzung von Anfechtungen. Sollten einzelne Anleger dazu verpflichtet werden, von P&R vor der Insolvenz erhaltene Gelder zurückzuzahlen, käme das der jeweiligen Gesellschaft zu Gute. Einen Ausgleich innerhalb der verschiedenen P&R-Unternehmen gäbe es nicht, weshalb die Verteilung zu unterschiedlichen Quoten führen würde. Derzeit ist allerdings nicht abzusehen, ob es zu Anfechtungen im größeren Stil kommen wird oder nicht. Die ausgewählten Pilotverfahren müssen erst noch durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, der höchstwahrscheinlich das letzte Wort hierzu sprechen wird. [Erstes Urteil zu Gunsten eines Anlegers]

Abstimmung. Bis zum 17. November 2020 haben die Anleger Zeit, ihren ausgefüllten Abstimmungsbogen an das Amtsgericht München zu schicken. Es ist mit einer deutlichen Mehrheit für den Jaffé-Vorschlag zu rechnen. Denn auch die bestellten Sonderinsolvenzverwalter haben sich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Und die Gläubigerausschüsse aller P&R-Gesellschaften votierten sogar einstimmig dafür. Sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass andernfalls eine erste Abschlagszahlung in weite Ferne rückt. Das ist durchaus relevant, denn immerhin sind zwischenzeitlich über 400 Millionen Euro im Massetopf. Bezogen auf die angemeldeten Forderungen in Höhe von 3,14 Milliarden Euro wäre das eine theoretisch mögliche Auszahlung von 13 Prozent. Das wird zwar nicht in dieser Höhe passieren, aber nennenswert dürfte es schon werden.

Containermarkt. Wie richtig die Entscheidung von Insolvenzverwalter Michael Jaffé war, die vorhandenen Container nicht sofort zu verkaufen, sondern weiter zu vermieten, zeigt ein Blick auf die aktuellen Marktdaten. So hat die börsennotierte Managementgesellschaft Textainer Group Holding kürzlich eine Investoren-Präsentation veröffentlicht, in der sie von steigenden Preisen und Mieten berichtet. Trotz Corona sind die Kaufpreise für neue Boxen im ersten Halbjahr stabil geblieben und würden nun im 3. Quartal sogar leicht steigen. Disziplinierte Vorhaltung von Produktionskapazitäten der Hersteller treffen auf eine gestiegene Nachfrage, weshalb Neucontainer derzeit 2.100 US-Dollar pro CEU (Cost Equivalent Unit) kosten. Im Gleichklang mitentwickelt haben sich die Wiederverkaufspreise und die Mieten. Negative Auswirkungen durch Corona sind auf dem Markt für Standardcontainer bisher ausgeblieben.

Haftung Wirtschaftsprüfer. Knapp 100 Verfahren gegen den Wirtschaftsprüfer Werner Wagner-Gruber sind derzeit in Sachen P&R beim Landgericht Regensburg anhängig. Momentan wird darüber diskutiert, ob statt Regensburg eigentlich Nürnberg oder vielleicht sogar München zuständig ist. In einer mündlichen Verhandlung meinte der Vorsitzende Richter, er tendiere dazu, ein Pilotverfahren nach Nürnberg zu verweisen. Der subjektive Eindruck, er scheue die Arbeit mit den Verfahren, war erdrückend. Den anwesenden Klägeranwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin konnte das allerdings nicht erschüttern. Kämpferisch trug er eine Reihe von Argumenten vor, warum für ihn der Wirtschaftsprüfer seinen Job nicht richtig machte: „Schon im Revisionsbericht 2012 für die Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. haben die dortigen Wirtschaftsprüfer eine Überschuldung festgestellt. Wie kann ein deutscher Wirtschaftsprüfer dann die Forderungen in Höhe von hunderten Millionen Euro bei den deutschen P&R-Gesellschaften als werthaltig annehmen? Außerdem glaube ich ihm nicht, dass er von dem Projekt ‚ISAR‘ nichts gewusst haben will. Dabei ging es schon Jahre vor der Insolvenz um riesige Containerfehlbestände.“

Regensburger Kammergericht will die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer nach Nürnberg weiterreichen
Regensburger Kammergericht will die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer nach Nürnberg weiterreichen.
Bild: Stefan Loipfinger

Strafermittlungen. Bei den seit über zwei Jahren andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I gibt es ebenfalls Neuigkeiten. Wie diese auf Anfrage von Investmentcheck mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer Martin E. „Ende Juli 2020 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, da ein Tatnachweis, nach derzeitiger Beurteilung, nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu führen ist“. Für den Strafrechtler Dr. Leonard Walischewski kam dies nicht überraschend. Angesichts der bestehenden Sachlage war die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts „angesichts der bestehenden Sachlage vielmehr von vorneherein absehbar und zu erwarten. Dass die Staatsanwaltschaft vor einer abschließenden Entscheidung zunächst gründlich ermittelt und die Ermittlungen angesichts des Umfangs und der Bedeutung des Verfahrens etwas dauern, ist nachvollziehbar und verständlich.“ Ganz abgeschlossen sind die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht. Diese teilte mit, die Ermittlungen gegen weitere Personen dauern noch an. Wann hierzu eine abschließende Entscheidung möglich ist, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Loipfinger’s Meinung. Der Jaffé-Vorschlag erscheint absolut vernünftig. Unzählige Rechtsstreitigkeiten wären vorprogrammiert, wenn der eine Teil der Anleger eine Quote von 20 Prozent und ein anderer Teil vielleicht von 40 Prozent bekäme. Jetzt könnte man natürlich auf Basis der Insolvenzgutachten ausrechnen, welche Gesellschaft gewinnt und welche verliert. Das würde aber nur Begehrlichkeiten wecken, die einer vernünftigen Lösung im Wege stehen. Apropos Vernunft: Der Zuständigkeitsstreit in Sachen Haftungsklagen gegen den Wirtschaftsprüfer von P&R wirft hierzu gewisse Fragen auf. Das freut den Beklagten, der damit etwas Zeit gewinnt. Einer zumindest moralisch gerechtfertigt erscheinenden Strafe am Ende wird das keinen Abbruch tun. Irgendein Landgericht wird Urteile fällen, die unabhängig von deren Ausgang in der nächsten höheren Instanz münden. Anders ist die Situation im bisher zu erwartenden Strafprozess gegen Martin E., den es nicht geben wird. Zumindest er wird nicht angeklagt, was nicht für die weiteren Verdächtigen gilt. Gegen diese wird weiter ermittelt.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar.

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