Dramatische Ausschüttungslücken

Leonidas missachtet reihenweise Transparenzvorschriften

Sicherheit und Nachhaltigkeit sind die beiden Eigenschaften, die Antje Grieseler und Max-Robert Hug bei ihren institutionellen und privaten Anlegern im Vordergrund sehen. Doch ob Leonidas als Anbieter einer Vielzahl an verschiedenen Kapitalanlagen dies auch liefert, sagen sie nicht. Eine Presseanfrage blieb unbeantwortet. Auch sonst lässt die Transparenz massiv zu wünschen übrig. Sogar Verstöße gegen gesetzliche Transparenzvorgaben sind zu beobachten. Vermutlich hängt dies unter anderem damit zusammen, dass die Ergebnisse für Anleger zum Teil desaströs sind. Das zeigt zumindest eine mühsame Einzelrecherche zu verschiedenen Angeboten.

Fehlende Leistungsbilanz. Wenn jemand zu einem Bewerbungsgespräch erscheint und dabei die Abgabe eines Lebenslaufes verweigert, dann kann er sich vermutlich den Weg sparen. Ohne persönlichen Track-Record wird kein Unternehmen diese Person einstellen. Auf die Frage nach einer aktuellen Leistungsbilanz hat Leonidas ähnlich reagiert und Investmentcheck keine Zahlen genannt. Dabei gäbe es schon einiges zu zeigen, da über 170 Millionen Euro von rund 7.000 Anlegern eingesammelt wurden. Investiert hat Leonidas in die Energiegewinnung mit Wind, Sonne und Wasser. Ein Schwerpunkt waren Windkraftanlagen in Frankreich.

Leonidas-Fonds zahlen überwiegend geringere Ausschüttungen als prognostiziert
Leonidas-Fonds zahlen überwiegend geringere Ausschüttungen als prognostiziert
Grafik: Investmentcheck.de, Daten aus verschiedenen Quellen ohne Gewähr

Ausschüttungen unter Plan. Durch eine groß angelegte Recherche konnten die Ergebnisse von zwölf Fonds ermittelt werden. Obiges Schaubild erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und zeigt jeweils in blauer Farbe die Ist-Ausschüttungen für die Jahre 2016 bis 2020. Blau gestreifte Balken sind konkrete Planzahlen. Die zum Teil darüber angezeigten roten Balken geben die fehlende Differenz zu den prognostizierten Ausschüttungen an. Ein rein roter Balken zeigt folglich die prospektgemäß versprochen Ausschüttung bei gleichzeitig tatsächlich ausgebliebener Auszahlung. Je mehr rot zu sehen ist, desto größer sind die Abweichungen zwischen Soll und Ist.

Unzureichende Jahresabschlüsse. Wie skrupellos Leonidas mittlerweile in Sachen Transparenz vorgeht, zeigt sich in der offensichtlichen Missachtung gesetzlicher Vorgaben. Beispielsweise erfahren die Anleger bei einer Recherche im Bundesanzeiger nicht, wie es aktuell um ihre 19 Millionen Euro im Leonidas Associates XVII Wind steht. Dieses Angebot wurde 2015 platziert und deshalb ist gemäß Vermögensanlagengesetz ein Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende zur Veröffentlichung einzureichen. Theoretisch stünde damit schon der 2019er Jahresabschluss zur Verfügung. Tatsächlich sind noch nicht einmal die Zahlen für 2018 öffentlich einsehbar. Und die Version 2017 zeigt völlig unzureichend nur die vom Geschäftsführer Ralf Schamberger unterzeichnete Bilanz. Gemäß Vermögensanlagengesetz reicht das allerdings hinten und vorne nicht. Ein Lagebericht ist danach ebenso vorgeschrieben wie Angaben zu gezahlten Vergütungen. Auch ein Wirtschaftsprüfertestat ist zu erstellen und zu veröffentlichen. Die reine Hinterlegung, wie es Leonidas beispielsweise mit dem Jahresabschluss 2017 beim Windfonds XVII veranlasste, ist nicht erlaubt.

Liste Verfehlungen. Grundsätzlich gelten erhöhte Transparenzvorschriften für alle Vermögensanlagen, die seit dem 1. Juni 2012 in Deutschland öffentlich angeboten wurden. Welche der konkreten Vorschriften zur Rechnungslegung nicht eingehalten werden, ist bei jedem Fall unterschiedlich. Investmentcheck wollte deshalb von Leonidas wissen, warum bei den nachfolgend aufgelisteten Emittenten das Vermögensanlagengesetz missachtet wird. Eine Antwort dazu kam aber nicht:
– Leonidas Associates VIII GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im April 2012 mit Platzierung bis Juli 2012)
– Leonidas Associates X GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im August 2012)
– Leonidas Associates XI GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im Oktober 2012)
– Leonidas Associates XII Wind GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im April 2013)
– Leonidas Associates XIII Wind GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im April 2013)
– Leonidas Associates XIV Wind GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im Juli 2013)
– Leonidas Associates XV Wind GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im Juli 2013)
– Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im März 2015)
– Leonidas Associates XVIII Wind GmbH & Co. KG (BaFin-Gestattung Prospekt im Januar 2016)

Zweifelsfragen. Da es immer wieder Diskussionen über die Anwendbarkeit der Transparenzvorgaben gibt, wurde die BaFin um eine Klarstellung gebeten: „Die Rechnungslegungsvorschriften (§§ 23 bis 26 VermAnlG) gelten grundsätzlich für sämtliche Emittenten, deren Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 im Inland öffentlich angeboten werden (§ 32 Abs. 3 VermAnlG). Anknüpfungspunkt ist damit das öffentliche Angebot einer Vermögensanlage.“ Für die Frage, ob ein Angebot öffentlich angeboten wurde, ist laut Finanzaufsicht der Vertrieb nach dem 1. Juni 2012 zu verstehen: „Maßgeblich ist also, ob das öffentliche Angebot einer Vermögensanlage auch nach dem in § 32 Abs. 3 VermAnlG genannten Stichtag noch fortbestand bzw. begonnen wurde.“ Hinsichtlich der Verfolgung von Verstößen weist die BaFin grundsätzlich auf das Bundesamt für Justiz und deren Möglichkeiten, Ordnungsgeldverfahren einzuleiten.

Loipfinger’s Meinung. Ein Anbieter, der über 170 Millionen Euro bei Kapitalanlegern gesammelt hat, missachtet offenbar seit Jahren gesetzliche Transparenzvorschriften. Das sollte nicht erst seit Wirecard massiv zu denken geben. Auch eine Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, hier mal genauer hinzusehen. Schließlich wurden viele der bei Emission verwendeten Verkaufsprospekte von ihr gestattet. Und um der von den Aufsehern reflexartig vorgetragenen Ausrede vorzugreifen, sie hätten ja keine Befugnisse, verweise ich auf Paragraph 24 Absatz 5 des Vermögensanlagengesetzes. Danach kann die Bundesanstalt eine Prüfung der Rechnungslegung von Emittenten anordnen, soweit „konkrete Anhaltspunkte, insbesondere auf Grund von
Eingaben Dritter, für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen.“

Aufruf. Falls Sie als Anleger Erfahrungen mit Leonidas gesammelt haben, wären wir über eine kurze Rückmeldung sehr dankbar. Sind Sie zufrieden mit Ihrer Anlage und Ihrer Betreuung? Fühlen Sie sich transparent informiert? Selbstverständlich sichern wir Ihnen absoluten Quellenschutz zu. Am einfachsten funktioniert die Kontaktaufnahme über [email protected].

Nachtrag vom 17. September 2020. Nachdem für eine Reihe von Windparks im September undurchsichtige Verkaufsabsichten bekannt wurden, wurde als Service für Leonidas-Anleger nun unter investmentcheck.community ein eigenes Forum ins Leben gerufen. Dort können sich Betroffene untereinander austauschen und einzelne Fragen diskutieren. Das kostenlose Forum ist nicht öffentlich einsehbar und nur nach Registrierung zu nutzen.

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