Verkauf ohne Verkaufsprospekt

easygold24 erscheint auf dem Radar der Finanzaufsicht

Mit „Wir haben Gold in den Adern!“ hat Investmentcheck den Geschäftsführer von easygold24.com in einem vor zwei Monaten veröffentlichten Beitrag zitiert [hier nachlesbar]. Angesichts des höchst zweifelhaften Geschäftsmodells lautete das Fazit: „Kunden sollten deshalb um easygold24 einen großen Bogen machen.“ Jetzt ist Mustapha Hasni mit seiner Hartmann & Benz GmbH auf dem Radarschirm der Finanzaufsicht erschienen. Sie warnt vor dem Anbieter, weil es Anhaltspunkte für einen Verkauf ohne Prospekt gibt.

BaFin. Konkret geht es um zwei Modelle, die die Finanzaufsicht genauer betrachtet: „Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Hartmann & Benz GmbH in Deutschland zwei Vermögensanlagen in Form von ‚sonstigen Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen‘ nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) im Internet öffentlich anbietet. Es handelt sich unter https://easygold24.com/ um das ‚Hartmann & Benz – Goldkonto in der Option ‚Bonusgold‘ nach Ablauf von zwölf vollständigen Monaten‘ sowie um das ‚Hartmann & Benz – Goldkonto in der Option ‚Bonusgold‘ nach Ablauf von sechsunddreißig vollständigen Monaten‘. Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür jeweils kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.“

BaFin-Zentrale in Frankfurt
BaFin-Zentrale in Frankfurt
Bild: Stefan Loipfinger

Stellungnahme. Auf Anfrage zeigte sich Hasni „sehr überrascht, insbesondere weil die BaFin uns ihm Rahmen einer früherer Korrespondenz im März 2020 mitgeteilt hat dass unser Geschäftsmodell nicht gegen die Vorschriften des KWG verstößt. Wir wurden von Seiten der BaFin vor der Veröffentlichung der Mitteilung auch nicht informiert bzw. zu einer Stellungnahme aufgefordert.“ [sic] Er klingt zuversichtlich, die Warnung der BaFin wieder aufzuheben: „Unsere anwaltlichen Berater haben zur Klärung des Sachverhalts bereits vergangenen Freitag Kontakt zur BaFin aufgenommen. Ich bin zuversichtlich, dass hier eine Richtigstellung erfolgen wird.“

Loipfinger’s Meinung. Der Gesetzgeber hat vor Jahren die Universalklausel im Vermögensanlagengesetz eingebaut, wonach jedes Angebot mit Verzinsung und Rückzahlung einen aussagekräftigen Verkaufsprospekt benötigt. Laut BaFin gibt es nun Anhaltspunkte, dass dies bei easygold24 so wäre. Als Nichtjurist kann ich dem nur zustimmen und frage mich, warum die Angebote nicht längst verboten sind. Ich bin gespannt, ob ein solches Verbot noch folgt oder ob Hasni einfach ein paar Klauseln in den Verträgen ändert und dann munter ohne Prospekt weiter Verkaufen darf. Der Hinweis von Hasni, wonach sein Modell nicht gegen Vorschriften des KWG verstoße, ist dafür nicht entscheidend. Denn das Kreditwesengesetz definiert Fragen des Bankgeschäftes, die ohne entsprechende Lizenz nicht erlaubt sind. Das Vermögensanlagengesetz regelt Themen außerhalb des KWG, die bei Anwendung keine Lizensierung erfordern, sondern eine entsprechende Transparenz vorschreiben.

Forum. Für Fans von Goldanlagen wurde zum Austausch untereinander ein geschlossenes Benutzerforum eingerichtet. Auch Investoren von easygold24 können sich dort gerne kostenlos eintragen und mitdiskutieren. [zum Forum]

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