Gläubigerversammlung. Auf Nachfrage bestätigte der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von der Kanzlei Eisner, dass Ende Januar vom Amtsgericht Offenbach der Veranstaltungsort für die Gläubigerversammlung am 28. Februar geändert wurde. Die genaue Teilnehmerzahl sei derzeit noch nicht bekannt, weil sich täglich die Anmeldungen ändern. Zwischen 300 und 600 Personen werden erwartet. Aktuell haben 6.400 Personen Forderungen in Höhe von 153 Millionen Euro angemeldet. Den Teilnehmern empfiehlt Metoja mindestens eine Stunde vor Beginn um 10 Uhr zu erscheinen: „Zugang wird nur Gläubigern gewährt, die eine Forderung angemeldet haben. Es handelt sich um eine Veranstaltung des Gerichts, Begleitpersonen müssen leider aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens draußen bleiben.“
Goldbestand. Umgerechnet stellen die Forderungsanmeldungen von 153 Millionen Euro rund 3,6 Tonnen Gold dar (Umrechnungskurs am Tag der Insolvenzeröffnung 42,72 Euro pro Gramm). Wie viel Gold tatsächlich da ist, wollte der Insolvenzverwalter auf Anfrage nicht offiziell bestätigen. In der Türkei soll nach der internen Buchhaltung noch Gold liegen: „Der Geschäftsführer Passaci hat mittlerweile eine Vollmacht unterzeichnet, die ein Auskunftsersuchen beim türkischen Partner möglich machen müsste. Das Auskunftsersuchen läuft bereits, eine Antwort liegt derzeit noch nicht vor.“ Aus Verfahrenskreisen hat Investmentcheck allerdings erfahren, dass von einem Gesamtbestand von einer Tonne auszugehen ist.
Aussonderungsansprüche. Um aus den beiden Zahlen nun aber eine realistische Quote für alle Gläubiger von rund 25 Prozent abzuleiten, ist es derzeit viel zu früh. Metoja erklärte, dass circa die Hälfte der Anleger Absonderungsrechte geltend gemacht haben. Wie realistisch diese sind, ist unklar und hängt vom Einzelfall ab: „Es ist zutreffend, dass einigen Anlegern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Absonderungs- bzw. Aussonderungsrecht zusteht.“
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Loipfinger’s Meinung. Angeblich soll bei den Beschlagnahmungen im vergangenen Jahr keine eindeutige Zuordnung einzelner Stücke zu bestimmten Kunden vorgefunden worden sein. Das dürfte Ab- oder Aussonderungsrechte schwierig machen. Andererseits soll es eine Reihe von Kunden geben, die eine vom Einlagerungsunternehmen ausgestellte Bestätigung über das für sie eingelagerte Gold haben.
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