Hiobsbotschaft für UDI-Anleger

Ein Insolvenzantrag erschüttert die MEP-Gruppe um Konstantin Strasser

Die Anleger der Solar Sprint Festzinsprodukte müssen nun noch mehr um ihr Kapital zittern. Am 4. Februar 2020 eröffnete das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren für die RexXSPI GmbH (Aktenzeichen 1542 IN 70/20). Da der Name vermutlich nicht geläufig ist, kann ein Blick ins Handelsregister helfen. Bis vor wenigen Wochen hieß sie MEP Solar Miet & Service III GmbH. Sie gehörte vor kurzem noch zur MEP-Gruppe von Konstantin Strasser. Das Geld der Festzins-Anleger ist dort zur Finanzierung von PV-Anlagen verwendet worden. Rund 8.500 Privathaushalte haben ein Mietmodell als „Rundum-Sorglos-Paket“ unterzeichnet. Auch sie dürften spätestens mit der Insolvenz von einem der MEP-Unternehmen nicht mehr sorglos sein.

Vorgeschichte. Die mit Anlegergeld finanzierte te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat am 13. Januar 2017 der MEP Solar Miet & Service III GmbH (MEP SMS III) ein nachrangiges Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt über 9,8 Millionen Euro gewährt. Kurz zuvor, am 20. Dezember 2016 hat die MEP SMS III einen Darlehensvertrag mit der Deutsche Ökostrom II B.V., Niederlande, und diese wiederum mit der NIBC Bank Deutschland AG hinsichtlich einer mittelfristigen Finanzierung in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro abgeschlossen. Diese Finanzierung hatte eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 19. Dezember 2019. Im Wertpapierprospekt von Dezember 2017 zur Finanzierung einer nachrangigen Schuldverschreibung der Serie 2017/2022 schrieben die Geschäftsführer der MEP Vermögensverwaltung I GmbH noch: „Dieses Darlehen ermöglicht nach Auffassung der Geschäftsleitung die MEP Gruppe die mittelfristige Finanzierung der MEP SMS III GmbH.“

Die Stiftung Warentest hat die unübersichtliche Vertragsstruktur der te-Solar-Sprint-Serie bereits Anfang 2019 kritisiert
Die Stiftung Warentest hat die unübersichtliche Vertragsstruktur der te-Solar-Sprint-Serie bereits Anfang 2019 kritisiert.
Quelle: Finanztest 2/2019, Seite 47

Verflechtungen. Die wirtschaftlichen Verflechtungen der verschiedenen MEP-Unternehmen sind sehr ausgeprägt. Im August 2018 schrieben die damaligen Geschäftsführer Konstantin Strasser, Stefan Keller und Sven Eckstein zu der überschuldeten Bilanz 2017 der MEP SMS III: „Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag Tochterunternehmen der MEP Ökostrom GmbH und wiederum Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH. Die Gesellschaft ist daher Teil der MEP Gruppe mit aktuell insgesamt zehn Gesellschaften, die teilweise untereinander wirtschaftlich verflochten sind.“ Damit dürfte unklar sein, inwiefern die gut zehn Millionen Euro der beiden anderen Anlegerprodukte Solar Sprint Festzins II und III betroffen sind. Auch für die 8.500 Kunden der Mietmodelle, die zum Teil in Kaufmodelle umgewandelt wurden, sind die Auswirkungen unklar. Eine Stellungnahme der MEP-Gruppe war nicht zu erhalten. Die Anfrage von Investmentcheck zu den Hintergründen und Auswirkungen wäre zu kurzfristig gewesen. Von UDI erfolgte die Rückmeldung, dass Stefan Keller erst gestern von der Insolvenz erfahren hat und deshalb noch prüfe, ob nächste Woche eine weitere Mitteilung gemäß Paragraph 11a Vermögensanlagengesetz an die Anleger des te Solar Sprint IV erfolgt. Mehr könne man momentan nicht sagen.

Verschleierung? Am 13. Februar 2019 beschloss der damalige Gesellschafter MEP Ökostrom GmbH bei der MEP SMS III die Abberufung des Geschäftsführers Stefan Keller. Am 30. Dezember 2019 fand ein notariell beurkundeter Gesellschafterwechsel auf die Goalisches 25. VV UG (haftungsbeschränkt) statt. Am 2. Januar 2020 beurkundete der Geschäftsführer des neuen Gesellschafters, Markus Olbrich, die Umfirmierung in RexXSPI GmbH und eine Sitzverlegung nach Eckernförde. Zum weiteren Geschäftsführer wurde Johannes Schulz bestellt. Am 7. Januar fasste Olbrich den Beschluss, Konstantin Strasser mit „sofortiger Wirkung als Geschäftsführer“ abzuberufen. Und jetzt am 4. Februar um 15 Uhr hat das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Antragstellerin war die Deutsche Ökostrom II B.V. aus Amsterdam. Genau die Gesellschaft, deren Loan am 19. Dezember 2019 fällig gewesen sein dürfte. Zum Insolvenzverwalter bestellt hat das Gericht Dr. Max Liebig von der Kanzlei Jaffé aus München.

Loipfinger’s Meinung. Noch ist vieles Spekulation, wie sich der Insolvenzantrag auf die Anleger der Solar Sprint Festzins-Produkte auswirkt. Auch für die 8.500 Kunden mit PV-Anlagen auf ihren Hausdächern sind die Folgen noch nicht absehbar. Die in den letzten Wochen erfolgten Veränderungen bei der MEP SMS III legen den Verdacht nahe, dass die Verantwortung möglichst weit weg geschoben werden soll. Das wiederum spricht nicht für ein aktives Zutun, um die Probleme für Anleger und Hausbesitzer zu begrenzen.

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