Gewerbsmäßiger Betrugsverdacht bei PIM-Gold

Jetzt wird sich zeigen, ob Kundengold fehlt oder nicht

Bei PIM-Gold steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges im Raum. Das Amtsgericht Darmstadt hat einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Dabei dürfte es sich um den 48-jährigen Geschäftsführer Mesut P. handeln. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat auch die Räume durchsucht und ermittelt weiter. PIM-Gold hat sich auf Anfrage von investmentcheck nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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Vorgeschichte. Laut Eigenbeschreibung ist PIM-Gold „einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa“. Der jährliche Umsatz soll bei über 100 Millionen Euro gelegen haben. Ob das stimmt, ist schwer nachvollziehbar, weil der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss nur das Jahr 2015 abbildet. Allein das ist seit längerem ein massives Warnsignal. Kürzlich wurde auch ein Prozess über den Firmennamen gegen einen Wettbewerber verloren. Deshalb musste die Bezeichnung Scheideanstalt aus dem Namen entfernt werden (Eine Scheideanstalt, die keine ist). Was Anleger allerdings am meisten abschrecken hätte sollen, ist das schwer nachvollziehbare Geschäftsmodell. Immerhin mussten mit zinslosen Goldinvestments das den Kunden versprochene Bonusgold und die erheblichen Provisionen für ein 8-stufiges Vertriebssystem verdient werden. Genau das scheint sich jetzt zu rächen.

Es wird spannend zu sehen, wie viel Gold der Anleger bei PIM tatsächlich vorhanden ist.
Es wird spannend zu sehen, wie viel Gold der Anleger bei PIM tatsächlich vorhanden ist.
Quelle: Screenshot von der PIM-Homepage

Betrugsverdacht. Die schon seit längerem andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten nun zur Verhaftung eines 48 Jahre alten Mannes aus Heusenstamm. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann von der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber investmentcheck. Dabei dürfte es sich um den PIM-Geschäftsführer Mesut P. handeln. Damit ein Gericht den Vollzug einer Untersuchungshaft anordnet, sind grundsätzlich ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund wie beispielsweise Flucht- oder Verdunklungsgefahr zu vermuten. Was hier genau vorliegt, ist nicht bekannt. Mesut P. hat sich allerdings bei einer früheren Beurkundung gegenüber dem Notar mit einem türkischen Ausweis legitimiert. PIM äußerte sich aktuell auf Anfrage zu den strafrechtlichen Vorwürfen nicht. In einer früheren Anfrage von investmentcheck wurden die Anschuldigungen von PIM noch mit Falschbehauptungen durch einen Wettbewerber erklärt: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der pim -Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“

Hackerangriff. Um Kritiker selbst in einem rechtsstaatlichen System mundtot zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine perfide sind DDoS-Attacken (Distributetd-Denial-of-Service attacks). Dabei werden meist aus dem Ausland tausende Anfragen pro Sekunde an einen Rechner verschickt, bis dieser wegen Arbeitsüberlastung zusammen bricht. Investmentcheck hat das schon mehrfach erlebt. So auch wieder vergangene Woche, als vor allem ein Beitrag zu PIM angegriffen wurde: „Eine Scheideanstalt, die keine ist“ Mehrere Tage war investmentcheck.de nicht erreichbar. Auch andere Homepages mit PIM-kritischen Beiträgen wurden attackiert. Dazu zählen die Internetseiten von, „Das Investment“, „Finanztip“, „Fonds Professionell“ und „Qthority“. Sogar das Handelsblatt berichtete über die Cyberangriffe: „Hacker legen mehrere Kritiker des Goldhändlers PIM Gold erfolgreich lahm“ Auf Anfrage von investmentcheck hat sich PIM nicht dazu geäußert.

Goldforum. Nach den früheren Beiträgen haben sich schon eine Reihe von PIM-Anlegern bei Investmentcheck gemeldet, um sich untereinander austauschen zu können. Deshalb gibt es ein geschlossenes Forum unter investmentcheck.community. Dort können sich Anleger kostenlos eintragen.

Loipfinger’s Meinung. Vermittler und PIM-Anleger dürften sich langsam Sorgen machen. Bisher verteilte Beruhigungspillen wirken nicht mehr. Die von PIM als Wettbewerbsschelte abgetane Unterstellung, dass nicht alles Gold der Anleger tatsächlich vorhanden sein könnte, bekommt durch die Verhaftung ganz neue Nahrung. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, ist der Vorwurf von gewerbsmäßigem Betrugsverdacht schwerwiegend. Wie groß die Schäden für die Anleger ausfallen könnten, ist derzeit nicht prognostizierbar. Wenn es ganz schlimm kommt, könnten sogar diejenigen betroffen sein, die ihre Anlagen schon zurückbezahlt bekommen haben.

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Qthority hilft Geschädigten von PIM-Gold

Bisherige PIM-Berichterstattung (chronologisch):
– Stoff für einen Krimi, PIM Gold muss sich gegen den Verdacht der Geldwäsche wehren, 19.07.2019
– Eine Scheideanstalt, die keine ist, Bei PIM-Gold trübt sich der Glanz, 18.06.2019
– Wacht der Tiger langsam auf?, Die BaFin hat 3 weitere Fälle fehlender Verkaufsprospekte veröffentlicht, 29.11.2018

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