Gläubigertreffen bei P&R-Gründer Heinz Roth

Sicherung von Vermögenswerten bringt vor allem moralische Genugtuung

Gestern fand in München die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren des P&R-Gründers Heinz Roth statt. Im Vergleich zu den Großveranstaltungen bei den Berichtsterminen der P&R-Gesellschaften im vergangenen Herbst war es relativ ruhig. Nur 50 Gläubiger waren persönlich oder anwaltlich vertreten anwesend. Insgesamt 1.500 Gläubiger haben zusammen mehr als eine Milliarde Euro Forderungen angemeldet. Dem steht ein bescheidenes Vermögen gegenüber. Immobilien in Grünwald, Österreich und auf der Karibikinsel St. Barth bilden laut Insolvenzverwalter Miguel Grosser den Großteil des Vermögens.

Beschluss. Wichtige Funktion einer Gläubigerversammlung ist die Wahl des endgültigen Insolvenzverwalters. Dabei wurde der vorläufige Verwalter Miguel Grosser von der Kanzlei Jaffé einstimmig bestätigt. Er hat jetzt die Aufgabe, das Vermögen von Roth zu lokalisieren und zu verwerten. Von ersten Erfolgen hat er schon berichtet. Auch ein wertvolles Grundstück, das Roth durch Schenkung noch in Sicherheit bringen wollte, hat er durch Anfechtung der Vermögensübertragung zurückgeholt. Darüber hinaus gibt es Immobilienbesitz in Grünwald, Österreich und auf der Karibikinsel St. Barth. Dazu beschloss die Gläubigerversammlung eine Verwertung, um das Vermögen der Masse zuzuführen.

Geschädigte P&R-Anleger dürften nun zumindest etwas Genugtuung erhalten.
Geschädigte P&R-Anleger dürften nun zumindest etwas Genugtuung erhalten.
Quelle: Heinz Roth in einem Video von Cash.-TV aus dem Jahr 2005

Weiteres Vermögen. Zumindest bisher liegen die Vermögenswerte von Roth weit unter den angemeldeten Forderungen. Grosser erwartet „allenfalls eine marginale Quote“. Das könnte sich nur ändern, wenn weiteres – bisher verstecktes – Vermögen gefunden würde. Oder wenn Grosser auch die Übertragung der Anteile an der P&R Equipment & Finance in der Schweiz anfechten würde. Das würde alles verteuern und die gesamten Verfahren ewig in die Länge ziehen. Miguel Grosser hat in dem Berichtstermin ausführlich dargelegt, warum eine Anfechtung derzeit nicht möglich sei. Dabei betonte er allerdings das derzeit und die sich daraus ergebende weitere Prüfung des Sachverhalts. Aus Sicht der Anlegergesamtheit wäre es wünschenswert, wenn es nicht zu einer Anfechtung käme. Rechtsanwalt Peter Mattil sieht das als Vertreter vieler Anleger und Mitglied des Gläubigerausschusses ebenso: „Eine Anfechtung der Anteilsübertragung macht für die geschädigten Investoren wirtschaftlich absolut keinen Sinn.“

Quotenspiel. Bei einem von Miguel Grosser momentan auf bis zu 20 Millionen Euro geschätztem Vermögen und aktuell angemeldeten Forderungen von 1,1 Milliarden Euro könnte sich eine Quote um ein Prozent ergeben. Tendenziell dürfte die Quote sogar etwas darunter bleiben, weil noch mit weiteren Forderungsanmeldungen auf bis zu insgesamt zwei Milliarden Euro gerechnet wird. Den größten Teil des Kuchens wird Jaffé für die Massen bei den P&R-Gesellschaften erhalten. Wenn Anleger zusätzlich direkt Ansprüche aufgrund deliktischem Handeln anmelden, dann sind die Zeiträume entscheidend, von wann bis wann Roth bei welcher Gesellschaft als Geschäftsführer verantwortlich war und wann sich die Ansprüche des Anlegers begründeten. Roth war bei den vier Emittentengesellschaften nur von Juli/September/Dezember 2016 bis Juni 2017 direkt in der Verantwortung. Susanne Schmidt-Morsbach von der Kanzlei Schirp rät momentan von einer Forderungsanmeldung ab: „Nur wenn Miguel Grosser die Anteilsübertragung der P&R Equipment & Finance anfechten würde, macht eine Forderungsanmeldung Sinn.“ Sie weist außerdem darauf hin, dass Forderungen auch noch später angemeldet werden könnten, wobei hier Verjährungsfristen für die deliktischen Handlungen zu beachten sind.

Loipfinger’s Meinung. Die Verwertung des Roth-Vermögens wird den Schaden der Anleger nur unwesentlich mindern. Aber sie bewirkt zumindest etwas Genugtuung und gefühlte Gerechtigkeit. Ob die Anmeldung einer Forderung gegenüber Roth für geschädigte P&R-Anleger sinnvoll ist, ist schwer zu sagen. Grundsätzlich ist Michael Jaffé als mit Abstand größter Gläubiger bei Roth schon für die Investoren aktiv. Das dadurch kassierte Vermögen fließt in die Masse bei den P&R-Gesellschaften und kann von dort verteilt werden.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar


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