UDI-Anleger verlieren Geld

Ein unmoralisches Angebot von Stefan Keller

Stefan Keller hat 1.100 Anlegern der Angebote Solar Sprint Festzins II und III eröffnet, dass sie ihr Geld vermutlich nicht vollständig zurück erhalten werden. Derzeit ist nicht absehbar, ob und gegebenenfalls wann eine Rückzahlung möglich ist. Deshalb schreibt er von einer “moralischen Verantwortung”, weshalb er freiwillig 50 beziehungsweise 60 Prozent mit der te Verwaltung GmbH auszahlt. Doch wie moralisch ist dieses Angebot wirklich?

Vorgeschichte. Die Angebote Solar Sprint Festzins II und III wurden jeweils 2015 emittiert. „Sonnige FESTZINS-Aussichten: 4 % bis 6 % p. a., 3½ Jahre Laufzeit“, stand beispielsweise auf dem Verkaufsprospekt der Nummer III. Stefan Keller zeichnete für die damalige Komplementärin te management GmbH. In PV-Anlagen auf dem Dach zum Mieten sollte das Geld fließen. Ein „inzwischen bewährtes Geschäftsmodell“ sollte das sein. Das war es offenbar nicht. Der Projektpartner MEP schiebt die Schuld für das Scheitern der Verbraucherzentrale NRW zu. Sie soll eine angeblich ungerechtfertigte Abmahnung erwirkt haben. Andererseits klingt diese durchaus nachvollziehbar, wenn die Kunden für nicht gelieferten Strom bezahlen sollten. Außerdem kritisierten die Verbraucherschützer unrealistische Prognosen für Strompreise und Eigenverbrauch. Investmentcheck hat sich mit den Argumenten beider Seiten beschäftigt und steht nicht(!) auf der Seite von MEP/UDI. Vielmehr scheint es eine Ausrede dafür zu sein, dass die Fälligkeiten der Gelder am 30. Juni 2018 (SSF II) beziehungsweise 31. Dezember 2018 (SSF III) nicht eingehalten wurden.

Die Stiftung Warentest hat die unübersichtliche Vertragsstruktur der te-Solar-Sprint-Serie bereits Anfang 2019 kritisiert
Die Stiftung Warentest hat die unübersichtliche Vertragsstruktur der te-Solar-Sprint-Serie bereits Anfang 2019 kritisiert.
Quelle: Finanztest 2/2019, Seite 47

MEP-Werke. Wie knapp bei Kasse die MEP-Werke schon vor der Abmahnung Anfang 2018 waren, zeigt ein Blick in den Jahresabschluss 2017: „Die Gesellschaften der MEP Gruppe sind teilweise zum Abschlussstichtag ebenfalls bilanziell überschuldet und befinden sich teilweise in einer wirtschaftlich und liquiditätsmäßig sehr angespannten Situation. […] Sofern die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen nicht greifen bzw. die Zuführung von Kapital durch einen Investor scheitert, ist der Bestand der MEP Werke GmbH unmittelbar gefährdet.“ Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich 2017 von 3,7 auf 7,9 Millionen Euro weiter erhöht. Die von den Geschäftsführern Stefan Keller (im September 2018 abberufen), Thi Loan Strasser und Konstantin Strasser vorangetriebenen vertrieblichen Aktivitäten kosteten sehr viel Geld. Auf Nachfrage erklärte Sandra Wagner von den MEP-Werken, dass drei Darlehen an die te Solar Sprint-Gesellschaften nicht fristgerecht zurückbezahlt wurden. Dabei geht es um 5,2 Millionen Euro für die Anleger des SSF II, weitere 6,5 Millionen Euro bei der SSF III und noch 10,0 Millionen Euro bei der te Solar Sprint IV.

Neuer Investor. Eine Lösung für die drohende Insolvenz bei den MEP-Werken könnten Konstantin Strasser und Stefan Keller im September 2018 gefunden haben. Damals unterzeichneten sie einen Beteiligungsrahmenvertrag mit der in Österreich angesiedelten PI Advisory GmbH. Zusammen mit einer neu gegründeten Tochtergesellschaft investierte Geschäftsführer Wolfgang Putschek Millionen in Form einer Kapitalerhöhung. Beziffert werden die einzelnen Transaktionen mit 14,2 Millionen Euro und 5,0 Millionen Euro. Die Gesellschafterliste von Ende Januar 2019 weist für die PI Solar GmbH mit Sitz in Klosterneuburg Anteile an der MEP Werke GmbH von 28,9 Prozent aus. Richtig spannend aus Sicht der UDI-Anleger ist der Vertrag in Bezug auf eine Put-Option für den neuen Gesellschafter. Dabei werden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bezüglich irgendwelcher Exit-Pläne erwähnt: „[…] entgegen den diesbezüglichen Vereinbarungen […] kein EXIT stattgefunden haben sollte […]“ Konstantin Strasser von der Strasser Capital GmbH hat also Großes mit den MEP-Werken vor. Sonst würde er dem Neugesellschafter nicht zusagen, sein eingesetztes Kapital mit einer jährlichen Verzinsung von 25 Prozent zurückzunehmen.

Anlegeranschreiben. Davon sollen die Anleger von Stefan Keller anscheinend nichts wissen. In einem Anschreiben im Januar 2019 hat Keller den Anlegern der SSF III nur erklärt, dass die Verhandlungen mit Banken und Investoren sich auch über Weihnachten hinzogen: „Final konnte das von uns gewünschte Ergebnis leider noch nicht erreicht werden.“ Alles klang nach einer kurzen Verschiebung. Keller vermittelte den Eindruck, er hätte alles im Griff und würde „zeitnah, voraussichtlich bis Februar“ über die Rückzahlung informieren. Wie die Anleger aus den nun erhaltenen Schreiben wissen, war das erneut eine Ankündigung, die am Ende verpuffte. Jetzt schreibt Keller, wieder ohne Erwähnung der neuen Gesellschafterstruktur bei der MEP-Gruppe, dass „derzeit nicht absehbar ist, ob und ggf. wann eine Rückzahlung“ der Nachrangdarlehen möglich sein wird.

Aufkäufer. Erneut zaubert Keller Geld aus dem Hut. Das begann vor einigen Monaten damit, dass er Georg Hetz mit seiner te management GmbH die Anteile an verschiedenen UDI-Unternehmen abkaufte. Jetzt nimmt er „Gewinne aus der Tätigkeit meiner Unternehmensgruppe“, um seiner „moralischen Verantwortung“ gerecht zu werden. Doch wo kommt das ganze Geld eigentlich her? Auf Nachfrage von investmentcheck erklärte Keller, dass er einen sehr hohen Gewinn im Millionen-Bereich mit einem Immobilienprojekt realisieren konnte. Anlegerkapital soll auch jetzt nicht verwendet werden: „Das kann ich Ihnen persönlich zu 100% garantieren.“ Schon die Frage danach sieht er als sehr tendenziös.

Kaufangebot 1. Mit Schreiben vom 15. April 2019, das verschiedene Investoren allerdings erst Ende April erhielten, unterbreitete Keller zwei Kaufangebote. Um entsprechenden Druck aufzubauen, setzte er eine Frist bis 13. Mai. Wer als Investor den Strohhalm sucht, der wird die Variante 1 wählen. Hier werden 50 Prozent der Zeichnungssumme in drei Raten bis Ende 2019 versprochen. Darüber hinaus gibt es bis Ende September 2025 einen Besserungsschein auf bis zu weitere 50 Prozent. Bisher nicht bezahlte Zinsen sind auf alle Fälle weg. Eine Verzinsung des Kapitals bis zur Rückzahlung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Und der Anleger muss jegliche Ansprüche gegenüber der Emittentin und allen Dritten vollständig und endgültig aufgeben. Was sich Stefan Keller wohl dabei gedacht hat, auch eventuelle Ansprüche gegen alle Dritte einzukassieren?

Kaufangebot 2. Wer die Nase voll hat, der wird Variante 2 wählen. Hier sollen bis Ende Januar 2020 insgesamt 60 Prozent der Zeichnungssumme fließen. Der Rest des Kapitals und die nicht bezahlten Zinsen sind endgültig verloren. Wie Keller die Zahlung der vier Raten sicherstellen will, konnte oder wollte er auf Nachfrage nicht erklären. Er antwortete schlicht: „Indem wir seitens te management die entsprechenden Mittel bereitstellen.“ Anleger müssen also darauf vertrauen, dass er hier Wort hält. Glaubwürdiger wäre gewesen, wenn er gleich die te management GmbH als Aufkäuferin eingesetzt hätte und nicht eine Ende 2017 neu gegründete GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital.

Variante 3. Wer weder Angebot 1 oder 2 annimmt, der bleibt Nachranggläubiger wie bisher. Für Kämpfernaturen oder Skeptiker durchaus eine Option. Ein Beteiligungsrahmenvertrag gibt Hoffnung. Rechtsanwältin Eva-Maria Ueberrück von der Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt, keines der Angebote anzunehmen. Sie sieht sehr gute Chancen Ansprüche durchzusetzen: „Nach einer rechtlichen Prüfung sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass eine Reihe von Prospektfehlern vorliegt.“ Doch damit nicht genug. Gegenüber investmentcheck hat sie noch weitere Verstöße konkret benannt, um Anleger zu ihrem Geld zu verhelfen. Diese will sie aber aus prozesstaktischen Gründen nicht öffentlich benennen: „Anleger sollen keinesfalls vorschnell eines der Kaufangebote annehmen, sondern sich unbedingt rechtlichen Rat einholen.“ Die Kanzlei Mattil hat unter www.udi-probleme.de eine eigene Homepage mit weiteren Informationen eingerichtet.

Loipfinger’s Meinung. Die mangelhafte Informationspolitik von Stefan Keller zerstört Vertrauen. Den Einstieg eines Investors beim Projektpartner nicht zusammen mit den Kaufangeboten zu kommunizieren ist völlig indiskutabel. Will Keller die Darlehen der Anleger billig aufkaufen? Wer den Beteiligungsrahmenvertrag selbst lesen möchte, um sich ein eigenes Urteil zu bilden, kann diesen gerne kostenlos unter [email protected] anfordern. Außerdem haben wir ein Forum geschaffen, damit sich UDI-Anleger untereinander austauschen können. Eine kostenlose Registrierung ist unter investmentcheck.community möglich.

Bisherige UDI-Berichterstattung (chronologisch):
UDI bittet Anleger um Geduld (21. März 2019)
Einzelfälle oder UDI-typisch? (28. Februar 2019)
Da läuft einiges aus dem Ruder (23. Januar 2019)
Problemhäufung bei UDI (19. November 2018)

Nachtrag vom 8. Mai 2019. Prof. Dr. Klaus Kocks von der CATO Sozietät für Kommunikationsberatung hat die Vertretung in Medienangelegenheiten von Stefan Keller und einer nicht näher bezeichneten UDI GmbH erklärt. Dabei beanstandet er die fast nicht lesbare Fußzeile der Grafik aus Finanztest 2/2019, wonach Stefan Keller auch Geschäftsführer bei den MEP Solar Miet & Service Gesellschaften I bis III sei. Das war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Januar 2019 richtig. Seit Mitte Februar ist er das allerdings nicht mehr. Investmentcheck möchte sich hiermit dafür entschuldigen, dass die Grafik ohne Schwärzung dieser überholten Fußnote verwendet wurde.
Weiterhin moniert Kocks die Angabe, dass ein Darlehen der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG an die MEP Solar Miet & Service III GmbH über zehn Millionen Euro nicht fristgerecht zurückbezahlt wurde: „Richtig ist, dass die te Solar Sprint IV noch nicht zur Rückzahlung fällig ist. Die Laufzeit dauert noch an.“ Das hat Investmentcheck auch nicht behauptet und nicht behaupten wollen. Die Rückzahlung der Anlegerdarlehen an die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG ist am 31. März 2020 fällig. Wie oben nachzulesen ist, wird die Pressesprecherin der MEP-Werke indirekt zitiert, wonach ein von der Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG ausgereichtes Darlehen nicht fristgerecht an diese zurückbezahlt wurde. Wir fragten nach nicht zurückgezahlten Darlehen der MEP-Gesellschaften an die te Solar Sprint-Gesellschaften. Darauf antwortete sie am 30. April 2019: „Von den te Solar Sprint-Gesellschaften wurden nachrangige Darlehen an die MEP SMS-Gesellschaften vergeben. Diese wurden nicht fristgerecht zurück bezahlt. Te solar sprint II: €5.211.766 Te solar sprint III: 6.483.766 Te solar sprint IV: 10.005.571“ Das nur zur Klarstellung, damit auch sonst niemand das indirekte Zitat falsch versteht.