Erste Anklageerhebung im Fall P&R

Staatsanwaltschaft München vermutet gewerbsmäßigen Betrug

Ein ungewöhnlich hohes Tempo legt die Staatsanwaltschaft München mit der Klageerhebung gegen Heinz R. vor. Ihm wird im Fall des Containeranbieters P&R der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges und der Steuerhinterziehung gemacht. Stellvertretend für die 54.000 betroffenen Anleger wurden 414 Fälle mit einem Volumen von 18 Millionen Euro ausermittelt. Über die Eröffnung eines Verfahrens muss nun das Landgericht München I befinden.

Betrugsverdacht. In einer Pressemitteilung erklärt die Staatsanwaltschaft München I den sukzessiven Aufbau eines Containerfehlbestandes von über 60 Prozent. Sie sieht es als erwiesen an, dass Heinz R. als maßgeblich Verantwortlicher der P&R-Gruppe davon wusste. Trotzdem schloss er für die P&R Transport-Container GmbH ab Februar 2017 mit den untersuchten 268 Anlegern insgesamt 414 Verträge über rund 27.000 gebrauchte Container: „Dabei wurden die Anleger auf Veranlassung des Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bewusst nicht darüber aufgeklärt, dass das Investment durch den aus der aus dem Fehlbestand resultierenden desolaten finanziellen Situation der P&R-Gruppe insgesamt mit einem Ausfallrisiko von mindestens 50 % behaftet war. Damit entstand jedenfalls diesen 268 Anlegern ein Schaden in Höhe von mindestens 17.987.000 EUR.“

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Heinz R. vor 14 Jahren
Bild: Ausschnitt aus einem Video von Cash.-TV aus 2005

Steuerhinterziehung. Etwas überraschend erhebt die Staatsanwaltschaft neben den Betrugsvorwürfen auch noch den Verdacht der Steuerhinterziehung. Dabei soll es sich um zwölf Fälle handeln. Was sich allerdings genauer dahinter verbirgt, ist noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft teilt hierzu bisher nur mit: „Gegenstand der Anklage sind darüber hinaus Vorwürfe, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Der Angeschuldigte hat sich bisher noch nicht umfassend zur Tat geäußert.“

Loipfinger’s Meinung. Oberstaatsanwältin Anne Leiding hat auf Nachfrage erklärt, dass gegen andere Beschuldigte noch ermittelt werde. Der Fall von Heinz R. hat angesichts der Untersuchungshaft seit Herbst 2018 Priorität. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und dessen Terminierung hat das Landgericht München I bisher noch nicht entschieden. Spätestens mit Verlesung der Anklageschrift wird sich aufklären, was genau hinter den Steuerbetrugsvorwürfen steckt und ob das Auswirkungen auf Anleger haben könnte.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar


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