P&R-Gründer bezwungen

Der Insolvenzverwalter kann endlich auf die Schweizer P&R zugreifen

Der in Untersuchungshaft sitzende Heinz R. hat offenbar seinen Widerstand aufgegeben. Wie Michael Jaffé, Insolvenzverwalter der deutschen P&R-Gesellschaften heute mitteilte, hat er nun endlich vollen Zugriff auf die Schweizer P&R Equipment & Finance, bei der die Mieten und Verkaufserlöse der noch vorhandenen Container auflaufen. Bisher hat die Anteile dieser Gesellschaft Heinz R. gehalten. Nun gehören sie den deutschen P&R-Gesellschaften und Heinz R. wurde aus dem Verwaltungsrat entlassen.

Hoffnung. Auch wenn die zu erwartende Insolvenzquote laut Insolvenzverwalter Jaffé immer noch von ganz vielen Unwägbarkeiten abhängt, so kann er den leidgeplagten Anlegern durch den Zugriff auf das in der Schweiz liegende Vermögen etwas Hoffnung vermitteln: „Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können“.

Jetzt können die restlichen Container endlich für die betrogenen P&R-Anleger arbeiten
Die betrogenen P&R-Anleger können nun endlich von den Erträgen der verbliebenen Container profitieren
Bild: Stefan Loipfinger; Containerhafen von Rotterdam

Prüfungstermin. In der neuen Pressemitteilung hat Jaffé nun auch den gerichtlichen Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen mitgeteilt. Dieser wird am Mittwoch, den 29. Mai 2019 stattfinden. Außerdem hat er sein Ziel bekräftigt, im Jahr 2020 eine erste Zahlung an die Gläubiger leisten zu können.

BaFin. Eine interessante Lektüre für die P&R-Anleger lieferte wieder mal die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Aktivitäten der BaFin hinterfragt, die im September ein „Auskunfts- und Vorlageersuchen zum Vertrieb von Direktinvestments der P&R Transport-Container GmbH“ verschickte. (Die Fragen zu P&R finden sich ab Seite 37 der BT-Drucksache 19/5371) Insgesamt acht Banken und elf Finanzdienstleistungsinstitute wurden angeschrieben. Traurige Erkenntnis dabei ist, dass diese offenbar blind auf die langjährige Erfahrung von P&R vertrauten. Einige nutzten auch die Ausrede, sie hätten die Anlagen „nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch besorgt“. Die Provisionen von bis zu fünf Prozent der Anlagesumme wurden trotzdem gerne kassiert. Sogar die häufig dann später über P&R direkt abgeschlossenen Folgegeschäfte hat P&R mit einer Provision von 2,5 Prozent vergütet. Laut Bundesregierung war das Teil der „vertraglichen Kundenschutzregelung“. Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) lässt gerade prüfen, welche Haftungsansprüche daraus eventuell ableitbar sind. Ganz ohne Chancen scheinen diese nicht zu sein, weil eines der befragten Institute bereits Rückstellungen gebildet hat. Ein anderes Finanzdienstleistungsinstitut hat „die Bildung einer prophylaktischen Rückstellung“ geplant. Der Rest hat gegenüber der Finanzaufsicht erklärt, keine Rückstellungen gebildet oder geplant zu haben.

Folgeinsolvenz. Gegen wen Anleger eventuell Haftungsansprüche anmelden, müssen sie sich allerdings gut überlegen. Ein größerer Vertrieb von P&R-Containern, die WFS Wirtschafts- und Finanzberatung Schröder GmbH & Co. KG aus Rosengarten hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Jürgen Schröder hat auf Anfrage erklärt, dass 45 Prozent der Provisionseinnahmen aus den P&R-Geschäften kamen. Da diese Umsätze komplett weg fielen und auch die Geschäfte mit anderen Anbietern dadurch massiv litten, war der Schritt für ihn unausweichlich. Vor einigen Tagen hat der Insolvenzverwalter nun sogar angezeigt, dass „die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht“.

Loipfinger’s Meinung. Es ist seit langer Zeit die beste Nachricht für P&R-Anleger. Allerdings ergeben sich daraus keine Wunder. Jetzt kann endlich das umgesetzt werden, was bisher als realistisches Szenario für die weitere Vermarktung im Raum steht. Ein Risiko, das die Schäden auf bis zu 100 Prozent ausweiten hätte können, ist vom Tisch. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aus München und Zug (investmentcheck berichtete vergangene Woche exklusiv) inklusive der Inhaftierung dürften zur Aufgabe von Heinz R. beigetragen haben.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar


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