Lichtmiete-Lampen sind nur wenig wert

Ein Verwertungsvertrag offenbart erhebliche Verluste

Mit vielen Ausrufezeichen hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß nun die AnlegerInnen der Lichtmiete-Direktinvestments angeschrieben: „Wichtig!!! Kurzfristige Entscheidung in Hinblick auf Ihre Investition erforderlich!!!“ Es geht um einen Verwertungsvertrag, den er gerne bis zum 29. April unterschrieben zurückhaben möchte. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer hat dazu die LED-Lampen bewertet. Dessen Liquidationswerte sind wiederum die Basis für den Mindestertrag aus der Verwertung. Vereinfacht zusammengefasst bekommen die AnlegerInnen eventuell nur noch fünf Prozent Ihrer bezahlten Kaufpreise zurück.

Emission. Bei den drei Direkt-Investitionsgesellschaften wurden von 2016 bis 2019 jeweils verschiedene LED-Lampen angeboten. Die Kaufpreise lagen bei den einfachen Ausführungen um die 300 Euro und steigerten sich bei den Hallenstrahlern auf bis zu 1.440 Euro. Als Erlös war für fünf bis sechs Jahre durchschnittlich eine Miete von jährlich 15,4 Prozent vereinbart. Der Rückkaufspreis am Ende der Mietlaufzeit lag im Schnitt bei 39,6 Prozent. Nur zwei Angebote der Serie 2016-043 fallen etwas aus dem üblichen Rahmen, da die Miete mit etwas über 20 Prozent pro Jahr höher war, dafür allerdings der Rückkauf mit 20 Prozent entsprechend geringer. Bei einer finanzmathematischen Betrachtung versprach die Lichtmiete bei ihren Direktinvestments eine Rendite von fünf bis sieben Prozent.

Lichtmiete-Lampen sind nur noch einen Bruchteil ihrer Kaufpreise wert
Lichtmiete-Lampen sind nur noch einen Bruchteil ihrer Kaufpreise wert
Quelle: eigene Berechnungen, Hintergrundbild: Deutsche Lichtmiete

Liquidationswerte. Basis für den Verwertungsauftrag der Lichtmiete-Lampen ist ein Gutachten der HT Hanseatische Industrie-Consult. Diese ermittelte für die als Direktinvestments verkauften Lampentypen den aktuellen Liquidationswert. Basis für die Werteinschätzung sind die effektiven Herstellungskosten der Leuchten. Bei vielen der AnlegerInnen dürften die Werte Entsetzen auslösen. Im Anlegerforum Investmentcheck.Community
Schrieb ein Betroffener: „Das ist ja absolut lächerlich. […] Dann sind die Leuchten ja absolut überteuert verkauft worden.“ Das ist leider richtig, wie ein Vergleich der ursprünglich von AnlegerInnen bezahlten Preise mit den Liquidationswerten zeigt. Denn im Durchschnitt liegen die von HT ermittelten Werte um 94,9 Prozent unter den anfänglichen Verkaufspreisen. Ein 2017 für 1.440 Euro verkaufter LED Hallenstrahler concept light (V) ist heute mit 68 Euro beispielsweise noch 4,7 Prozent des damaligen Verkaufspreises wert. Neben dem Wertverlust einer gebrauchten LED-Lampe ist für diese massiven Einbußen auch der fragwürdige Zwischenhandel im Lichtmiete-Konzern verantwortlich. Wie [hier] seit 2020 nachzulesen ist, wurden mit den Zwischenhandelsgewinnen die Mietunterdeckungen quersubventioniert, um eine Tragfähigkeit des Geschäftsmodells vorzutäuschen.

Eigentumsfrage. Anders als bei den Anleihen sollten die AnlegerInnen der Direktinvestments zivilrechtliches Eigentum an den von ihnen finanzierten LED-Lampen erwerben. Bei AnlegerInnen mit Eigentumszertifikat, deren Lampen tatsächlich zuordenbar sind, sind damit Aus- oder Absonderungsrechte im Insolvenzfall verbunden. Leider können das nur die wenigsten AnlegerInnen sicher von Ihren Investments behaupten, da nicht alle Leuchten vorhanden und bei Endkunden verbaut sind. Umgekehrt wollen aber die vorläufigen Insolvenzverwalter das Unternehmen im Rahmen des bereits angestoßenen M&A-Prozesses möglichst teuer verkaufen. Ein potenzieller Käufer benötigt allerdings eine möglichst hohe Rechtssicherheit und würde Unsicherheiten in Form eines geringeren Kaufpreises berücksichtigen. Für Rüdiger Weiß geht es bei dem Verwertungsauftrag vor allem darum, eine rechtliche Klärung der Eigentumsfrage in der Form herbeizuführen, dass er alle Lampen samt der vorhandenen Mietverträge verkaufen kann, ohne dass der Käufer Millionen für mögliche Rechtsstreitigkeiten einpreisen muss.

Verwertungsauftrag. Da derzeit die Eigentumsfrage noch nicht abschließend geklärt ist, gilt der Verwertungsauftrag nur für den Fall, dass AnlegerInnen jeweils Eigentümer wurden. Das wird der vorläufige Insolvenzverwalter bis spätestens Ende Oktober klären und den AnlegerInnen mitteilen. Sollten sie kein Eigentum rechtswirksam erworben haben, ist der Verwertungsauftrag überflüssig, weil dann einer Verwertung der Masse nichts im Wege steht. Im anderen Fall gilt der Auftrag, wonach Weiß mindestens einen Kaufpreis von 30 Prozent über den jeweiligen Liquidationswerten erzielen muss. Da die Kosten des Verkaufsprozesses zu Lasten der Gesamtmasse gehen, wird von dem anteiligen Kaufpreis eine Massebeteiligung von 25 Prozent abgezogen. Aufgrund einer Umsatzsteuerpflicht ist darin noch 19 Prozent Mehrwertsteuer enthalten, die der Verwalter einbehält und an das Finanzamt abführt. In Summe wäre der tatsächliche Betrag zur Auskehrung nach diesem Schlüssel auf Basis des Mindesterlöses sogar noch geringer als der Liquidationswert gemäß Gutachter. Statt 5,1 Prozent durchschnittlichem Liquidationswert aller Lichtmiete-Lampen ergäbe sich ein Durchschnitts-Auskehrungsbetrag von 4,1 Prozent.

Expertenrat. Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz aus Berlin hat eine Reihe von Mitgliedern, die Geschädigte bei Lichtmiete sind. Vorstandsvorsitzende Kerstin Kondert rät aus wirtschaftlichen Gründen dazu, grundsätzlich den Vertrag zu unterzeichnen. Nur wenn AnlegerInnen im Einzelfall wissen, wo ihre Lampen genau hängen und wie lange die Mietverträge dafür laufen, empfiehlt sie eine individuelle Rechtsprüfung. Bei allen anderen sollte die Überlegung im Vordergrund stehen, dass eine höhere rechtliche Sicherheit für einen potenziellen Käufer einen höheren Kaufpreis bewirkt. Hinsichtlich rechtlicher Details lässt sie derzeit prüfen, welche Anspruchsanmeldungen Sinn machen können.

Investorengruppen. Wie immer, wenn ein Anbieter verschiedene Anlagemodelle verkauft, ergeben sich widerstreitende Interessen. Bei der Lichtmiete sind das vor allem Zeichner der Direktinvestments und die Anleihegläubiger. Wer am Ende weniger Verlust macht, dürfte schon jetzt klar sein. Denn bei den Direktinvestments war in der bezahlten Miete grob eine jährliche Tilgung von zehn Prozent der Anlagesumme enthalten. Auf drei bis fünf Jahre Laufzeit gerechnet ist ein Drittel bis zur Hälfte des Investitionsbetrages bereits zurückgeflossen. Inklusive der Verzinsung haben manche Investoren bereits dreiviertel ihres Geldes zurück. Nur mögliche Anfechtungsansprüche könnten das noch ändern. Dazu enthält der Vertrag keine Aussage.

Loipfinger’s Meinung. Die Rücknahme der ursprünglichen Insolvenzanträge mit der darauf folgenden neuen Insolvenzeröffnung hat schon genug Schaden angerichtet. Jede Verzögerung senkt den Wert der Lampen, weil Reparaturen nicht durchgeführt oder die Endmieter ansonsten verunsichert werden. Klar wird ein potenzieller Käufer rechtliche Unsicherheiten mit entsprechenden Risikoabschlägen einpreisen. Deshalb ist es im Interesse der Gemeinschaft solche zu vermeiden. Rüdiger Weiß hat mir auf Nachfrage erklärt, der Verwertungsauftrag würde keinerlei Verzicht von Rechten darstellen. Ihm geht es um die Herstellung von Rechtssicherheit. Ich zitiere das hier gerne und nehme ihn beim Wort. Aus wirtschaftlicher Sicht macht es im Interesse aller Sinn. Ganz persönlich könnte das eine Anlegerin oder ein Anleger anders sehen, wenn ihr oder ihm wirklich bekannt ist, wo die Lampen hängen und wie lange sie vermietet sind. Das dürften aber Ausnahmefälle sein, da sich nach meiner Wahrnehmung die meisten um entsprechende Nachfragen nicht kümmerten und ihnen nur das übliche Eigentumszertifikat mit nichtssagenden Nummern vorliegt. Wer also nicht sicher vor hat Aus- oder Absonderungsrechte geltend zu machen, der sollte unterschreiben. Nichtstun ist wohl die schlechteste Alternative.

Weitere Informationen finden Sie auf
https://investmentcheck.community
Diskutieren Sie mit anderen AnlegerInnen und ExpertInnen 
über die aktuelle Situation bei der Deutschen Lichtmiete.

Service. Wenn Sie über die Deutsche Lichtmiete mit anderen AnlegerInnen diskutieren wollen, dann können Sie sich gerne im Forum Investmentcheck.Community eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann Ihnen weitere Erkenntnisse für Ihre Anlageentscheidungen liefern. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von Investmentcheck interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter anmelden. Sie erhalten dann wöchentlich eine entsprechende Mail. Die gesammelte Berichterstattung zur Deutschen Lichtmiete können Sie hier abrufen.

Beitrag teilen


Beitrag veröffentlicht

in

von