Vermögensarrest bei der Lichtmiete

Deutsche Lichtmiete löscht Grundschuldsicherheit für Anleihe

Leider ist unklar, was sich genau hinter einigen Einträgen in den Grundbüchern von Lichtmiete-Immobilien verbirgt. Aber die fehlende Bereitschaft Nachfragen zu beantworten, lässt nichts Gutes erahnen. Denn ein Vermögensarrest oder die Löschung einer Grundschuld zu Gunsten von Anleihegläubigern sind keine Angelegenheiten, die von der Deutschen Lichtmiete unkommentiert bleiben sollten.

Erste Lichtmiete-Anleihe. Im Januar 2018 startete die Deutsche Lichtmiete erstmals mit der Platzierung eines Wertpapiers. Die EnergieEffizienzAnleihe 2022 (ISIN DE000A2G9JL5) wurde von der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH mit einem Gesamtnennbetrag von zehn Millionen Euro begeben. Nach Platzierung reichte die Emittentin das Anlegerkapital als Darlehen innerhalb der Lichtmiete-Gruppe weiter, um damit die Errichtung eines neuen Produktions- und Lagergebäudes mit Automatisierungstechnik sowie eines neuen Verwaltungsgebäudes zu finanzieren. Als Sicherheit erhielten die AnlegerInnen laut Wertpapierprospekt zwei erstrangige Grundschulden.

Mit der ersten Lichtmiete-Anleihe wurden auch 3 Millionen Euro für zwei Fertigungsstraßen finanziert.
Mit der ersten Lichtmiete-Anleihe wurden auch 3 Millionen Euro für zwei Fertigungsstraßen finanziert.
Quelle: Deutsche Lichtmiete (Pressemitteilung vom 24. Februar 2020)

Presseanfrage. Ein Anleihegläubiger hat auf Bitte von Investmentcheck beim Amtsgericht Oldenburg nachgefragt, ob denn die Grundschulden wie im Wertpapierprospekt angegeben eingetragen sind. Das wurde verneint, was die anschließend organisierten Grundbuchauszüge bestätigten. Investmentcheck stellte sofort einige Fragen dazu an Alexander Hahn und Roman Teufl. Weder direkt, noch über die sonst involvierte Presseagentur Hartzkom kamen Antworten. Deshalb bleiben die nachstehenden Erkenntnisse aus den Grundbucheinsichten ohne abschließende Beurteilbarkeit im Raum stehen.

Grundbuch Hatten. Ein Blick in das beim Amtsgericht Oldenburg geführte Grundbuch des Bezirks Hatten weist die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH seit 29. Januar 2018 als Eigentümerin eines knapp 9.000 Quadratmeter großen Grundstücks aus. Darauf wurde ein Produktions- und Lagergebäude (Kosten rund zwei Millionen Euro) samt zweier Fertigungsstraßen (Kosten etwa drei Millionen Euro) errichtet. Zu Gunsten der Emittentin ist eine brieflose Grundschuld über zwei Millionen Euro eingetragen. Allerdings nicht an erster Rangstelle, da davor noch eine kleinere Sicherungshypothek zu Gunsten des Verkäufers zu finden ist.

Grundbuch Oldenburg. Bei dem in der Gemarkung Osternburg befindlichen Grundstück mit knapp 3.400 Quadratmetern war ab Mai 2016 die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH als Eigentümer eingetragen. Im April 2018 übernahm diese Rolle dann die Deutsche Lichtmiete Holding AG, die später in Deutsche Lichtmiete AG umfirmierte. Im September 2018 erfolgte die Eintragung einer brieflosen Grundschuld über fünf Millionen Euro zu Gunsten der Deutschen Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH. Für geplante fünf Millionen Euro begann 2019 der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. So schreibt Lichtmiete zumindest auf ihrer Homepage. Im Verkaufsprospekt der 2021 platzierten EnergieEffizienzAnleihe 2027 steht konkreter von begonnenen Erdarbeiten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde das Projekt allerdings bis auf weiteres zurückgestellt. Es gibt also noch kein eigenes Verwaltungsgebäude Im Kleigrund 2. AnlegerInnen der ersten Anleihe sollten also fragen, was mit ihrem Geld passiert ist.

Fragwürdige Löschungen. Sehr merkwürdig ist im Hinblick auf die Eigentümerstellung beim geplanten Verwaltungsgebäude, dass seit September dieses Jahres nun die Stadt Oldenburg eingetragen ist. Die Immobilie gehört also nicht mehr der Deutschen Lichtmiete AG. Zu den Hintergründen hat diese auf Anfrage nichts mitgeteilt. Gleiches gilt für die noch problematischere Löschung der Grundschuld. Denn im September wurde ebenfalls die zur Absicherung der AnleihegläubigerInnen eingetragene Belastung gelöscht. Damit hat die Deutsche Lichtmiete den AnlegerInnen die wichtigste Sicherheit genommen. Ob es dafür alternative Sicherheiten gibt, ist angesichts der ausgebliebenen Stellungnahme leider unbekannt.

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Vermögensarrest. Neben den Merkwürdigkeiten beim Verwaltungsgebäude wirft auch eine Eintragung beim Produktionsgebäude massive Fragen auf. Dort ist eine Sicherungshypothek bis zum Höchstbetrag von 10,4 Millionen Euro für das Land Niedersachsen eingetragen. Eine Idee zu den Hintergründen könnte die nach dem Land Niedersachsen vorgenommene Spezifizierung „Justizfiskus“ geben. Auch hierzu hat die Deutsche Lichtmiete keine weiteren Angaben auf Nachfrage gemacht. Deshalb ist bisher nur die im Grundbuch vermerkte Begründung bekannt: „Im Wege der Vollziehung des Vermögensarrestes gemäß § 111f Abs. 2 StPO aufgrund des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 02.12.2021 (NZS 11B AR 100359/21) eingetragen am 17.12.2021.“ Darüber hinaus ist in Abteilung II des Grundbuchs noch ein Veräußerungsverbot vermerkt und bei den Veränderungen zu Abteilung III der folgende Hinweis auf eine Pfändungsanordnung: „Gepfändet mit den Zinsen seit dem 17.12.2021 für das Land Niedersachsen (Justizfiskus) wegen einer Forderung bis zur Höhe von 10.000.000,00 EUR. Unter Bezugnahme auf den Pfändungsanordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg (11B AR 100359/21) vom 03.12.2021 eingetragen am 17.12.2021.“

Wirtschaftsprüfer. Im Wertpapierprospekt vom 29. Januar 2018 zur Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022 wird ein uneingeschränkt erteilter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017 erwähnt. Leider sind im Bundesanzeiger keine weiteren Testate veröffentlicht, Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin sieht in den Wirtschaftsprüfern allerdings zentrale Haftungsgegner, falls es tatsächlich zu Vermögensverlusten für AnlegerInnen kommen sollte: „Im Falle von Wirecard oder auch dem Containeranbieter P&R haben wir zahlreiche Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer eingereicht. Auch bei der Lichtmiete stellen sich massive Fragen zur Rolle der Wirtschaftsprüfer und deren Verantwortung.“

Loipfinger’s Meinung. Für die Streichung der Grundschuld am Verwaltungsgebäude könnte es eine einfach Erklärung durch Stellung anderer Sicherheiten geben. Doch warum sagt Lichtmiete nichts dazu? Ähnliches gilt für die Arrestierung des Immobilienvermögens und die Pfändungsanordnung. Auch wenn unklar ist, wo diese Forderung vom „Justizfiskus“ über bis zu zehn Millionen Euro herkommt: Wieso kann die Lichtmiete, die dieses Jahr 50 Millionen Euro mit einer Anleihe platzierte, nicht zahlen? Und wieso sagt sie nichts auf Anfrage? Bald wissen wir mehr, denn für die hier beschriebene Lichtmiete-Anleihe sind am 10. Januar 2022 Zinsen in Höhe von 5,75 Prozent fällig.

Bisherige Berichterstattung.
– aktuelle Kommentare und ergänzende Details im Anlegerforum: Investmentcheck.Community
– 29 Dezember 2021: Vermögensarrest bei der Lichtmiete – Deutsche Lichtmiete löscht Grundschuldsicherheit für Anleihe
– 9 Dezember 2021: Spot an auf die Lichtmiete – Hausdurchsuchungen und Betrugsverdacht bei der Deutschen Lichtmiete
– 7. September 2020: Dunkle Ecken im Geschäftsmodell – Erhebliche Mietunterdeckungen bei der Deutschen Lichtmiete

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