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Fragen zu den Investitionen:
Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
Der UDI Energie FESTZINS 14 wird die Anlegergelder in die Finanzierung der Planung, des Baus, des Betriebs, des Kaufs von Ökokraftwerken und/oder Wärmenetzen investieren. Zudem wird in den Bau und Betrieb energieeffizienter, ressourcensparender und nachhaltiger Immobilien sowie in Grundstücke, auf denen sogenannte Green Buildings stehen werden, investiert.
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Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
Es gelten die im Vermögensanlagenverkaufsprospekt dargestellten UDI-Qualitätskriterien, die in einem Investitionsverfahren geprüft werden, bevor eine Entscheidung über eine Investition getroffen wird (vgl. im Vermögensanlagenverkaufsprospekt ab Seite 55).
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In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Auf Ebene der Projektgesellschaften ist beabsichtigt zur Finanzierung des Erwerbs der oben genannten Anlageobjekte Fremdkapital aufzunehmen. Angestrebt wird eine Fremdkapitalquote von ca. 50 %. (Vgl. im Vermögensanlagenverkaufsprospekt auf Seite 86-87)
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Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Die UDI Beratungsgesellschaft mbH erhält für den Vertrieb der Vermögensanlage eine Vertriebsprovision in Höhe von 9,00 % bezogen auf den tatsächlich eingeworbenen Gesamtbetrag der Vermögensanlage. Zudem erhält die UDI Beratungsgesellschaft mbH einen Betrag von 75.000 Euro für die Konzeption und Prospekterstellung, sowie einen indexierten Betrag in Höhe von 47.175 Euro p.a. für das Anlagemanagement und die Anlegerbetreuung.
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
Bei einem planmäßigen Verlauf können die Anleger ab Geldeingang bis 30.6.2024 mit 4% p.a., bis 30.6.2028 mit 5% p.a., bis 30.6.2030 mit 6% p.a. und im letzten Jahr bis 30.6.2031 mit 6,5% p.a. Rendite rechnen. Zudem erhalten die Anleger einen Frühzeichnerbonus von 3% p.a., wenn sie ihr Geld bis 31.10.2018 angelegt haben. Dieser Bonus wird dann bis zum 30.11.2018 gerechnet und zum 31.12.2018 ausgezahlt.
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Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
Die Prognoserechnungen basieren auf einem durchschnittlichen Zinssatz von 5,69 % p.a. für die Ausreichung von Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften.
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Sonstige Themen:
Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Zurzeit erfolgt der Vertrieb über die UDI Beratungsgesellschaft mbH, die über eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO verfügt.
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Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Nein, einen solchen gibt es nur bei Vermögensanlagen, bei denen sich die Anleger als Gesellschafter beteiligten. Die Mittel werden nach den aufgeführten Investitionskriterien vergeben.
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Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?
Ähnliche Produkte wie der FZ 13 wurden bereits bei Investmentcheck.de bewertet.