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UDI Energie FESTZINS 12 (Insolvenz)

UDI Energie FESTZINS 12 (Insolvenz)

Nachrangdarlehen

Investmentbeschreibung

Auf Ebene der Emittentin: Gewährung von Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften und zwischengeschaltete Gesellschaften.
Auf Ebene der Projektgesellschaften: Die noch nicht feststehenden Projektgesellschaften investieren in Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen und Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland. Außerdem werden die Projektgesellschaften in ernergieeffiziente Immobilien in Deutschland und in Grundstücke, auf denen solche Immobilien errichtet werden sollen investieren.

Einnahmequellen

Zinseinnahmen zu erzielen.

www.udi.de/geldanlagen/udi-energie-festzins-12
  • investmentcheck-Transparenzbewertung

  • Unterlagen & Information

    Der Anbieter/Emittent hat Unterlagen zur Verfügung gestellt, die ein Anleger für eine qualifizierte Anlageentscheidung benötigt.
  • Auskunftsbereitschaft

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Platzierungszahlen

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen zu den Platzierungserfolgen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Nachvollziehbarer Trackrecord

    Der Anbieter hat Anfragen von investmentcheck im Oktober 2018 bezüglich seiner Leistungsbilanz nur mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse beantwortet.
  • After-Sales-Transparenz

    Der Emittent hat seine Bekanntmachungspflicht (VermAnlG) für den Jahresabschluss 2017 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 6 Monaten erfüllt.
  • Emittent

    UDI Energie FESTZINS 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: GmbH & Co. KG) (Insolvenz)
    Promenadenstraße 3
    09111 Chemnitz
    09171-899013
    info@udi.de

  • Komplementär

    UDI Festzins Verwaltungs GmbH (Insolvenz)
    Kellerweg 12
    91154 Roth
    0911-9290-550
    info@udi.de

  • Vertrieb

    UDI GmbH (vormals UDI Beratungsgesellschaft mbH)
    Frankenstr. 148
    90329 Nürnberg
    0911-929055-0
    info@udi.de

Stammdaten
-

  • Investitionsart

    Immobilien Inland
    Energiegewinnung
    Vorgezogene JA-Bekanntmachung

  • Prospektherausgabe

    12.09.2017

  • Platzierungsende

    19.12.2017

  • Investmentstatus

    Insolvenzverfahren

  • Risikostreuung

    kein AIF nach KAGB

  • Einkunftsart

    Kapitalvermögen

  • Platzierungsvolumen

    15.000.000,00 Euro

  • Gesamtinvestition

    nicht festgelegt

  • Produktinformationen

    Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
    Aktenzeichen: 401 IN 1225/22
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9344
    vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 2 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
    ergeht am 20.07.2022 nachfolgende Entscheidung:
    1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 20.07.2022 um 13:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
    angeordnet.
    2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
    Rechtsanwalt
    Dr. Jürgen Wallner
    Nonnenstraße 17
    04229 Leipzig
    Telefon geschäftlich: 0341 253 476 0
    Telefax: 0341 253 476 1
    Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
    bestellt.

    Bekanntmachung Bundesanzeiger 12.06.2019
    Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
    1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:
    Möglicher Ausfall von Forderungen
    2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
    Name: UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG
    Anschrift: Kellerweg 12, 91152 Roth
    Staat: Deutschland
    3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
    Bezeichnung der Vermögensanlage: UDI Energie FESTZINS 12
    Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
    Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Verkaufsprospekt vom 12.09.2017 (veröffentlicht am 15.09.2017)

Prognostizierte Eckdaten
-

  • Anlegertyp

    Gläubiger

  • Mindestbeteiligung

    5.000,00 Euro

  • Agio

    0,00 %

  • Einzahlungsvariante

    Einmalzahlung nach Beitritt

  • geplante Anlagedauer

    Gesamtlaufzeit ist bis 31.12.2029 geplant. Kündbar zum 31.12.2019, zum 31.12.2021 und danach jährlich jeweils zum 31.12.

  • in Aussicht gestellter Anlageerfolg

    4 % (bis 2022), 5 % (2023 bis 2026), 6 % (2027 bis 2028) und 6,5 % (2029)

Platzierungszahlen
-

  • Zeitraum

    2017 (September - Dezember)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    15

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    15

  • Anleger

    1286

Dokumente
-

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 12 - Bekanntmachung Bundesanzeiger

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 12 - Bundesanzeiger Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

  • Beitrittsvertrag - Zeichnungsunterlagen

    UDI Energie FESTZINS 12 - Fragebogen Finanzanlagenvermittlerbogen

  • Beitrittsvertrag - Zeichnungsunterlagen

    UDI Energie FESTZINS 12 - Informationsblatt PostIdent-Verfahren

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Energie FESTZINS 12 - Jahresabschluss 2017

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Energie FESTZINS 12 - Jahresabschluss 2018

  • Verkaufsprospekt

    UDI Energie FESTZINS 12 - Verkaufsprospekt

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 12 - Veröffentlichung Registerportal

  • VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt

    UDI Energie FESTZINS 12 - VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt

  • Produktbroschüre

    UDI Energie FESTZINS 12 - Werbebroschüre

  • Beitrittsvertrag - Zeichnungsunterlagen

    UDI Energie FESTZINS 12 - Zeichnungsschein inkl. Widerrufsformular

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: GmbH & Co. KG) - Insolvenzbekanntmachung

News & Redaktion auf investmentcheck.de
-

  • 30.11.2021 ▪ Wie solvent sind die nicht insolventen UDI-Anlagegesellschaften?

    Quo Vadis UDI

  • 07.11.2021 ▪ Bei zwei insolventen UDI-Gesellschaften fanden Gläubigerversammlungen statt

    Leipziger Terminchaos

Presseanfragen
-

  • 12.01.2018 ▪ 24448:Presseanfrage zu Ihren Platzierungszahlen 2017 für "UDI Energie FESTZINS 12"
    • Von wann bis wann wurde in 2017 für „UDI Energie FESTZINS 12“ bei Anlegern Kapital gesammelt?

      Vom 16. September 2017 bis 19. Dezember 2017.
    • Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde für „UDI Energie FESTZINS 12“ in 2017 eingesammelt?

      15 Mio. Euro, wie geplant, kein Agio.
    • Wie viele Investoren haben das in 2017 eingesammelte Anlegerkapital erbracht?

      1.286
    • Falls die Platzierung schon vor 2017 begonnen hat: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde 2016 oder vorher gesammelt?

    • Wie viele Anleger haben sich vor 2017 an „UDI Energie FESTZINS 12“ beteiligt?

    • Bei einer weiteren Platzierung in 2018: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell anfallendem Agio) soll noch eingesammelt werden?

    • Bei Produkten mit zusätzlichem Fremdkapitaleinsatz: Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Bankkredite?

      Kein Fremdkapitaleinsatz.
    • Gibt es noch Anmerkungen oder Hinweise zu der Platzierung von „UDI Energie FESTZINS 12“?

  • alles lesen »
  • 27.09.2017 ▪ 23825:Presseanfrage zu Ihrem Kapitalmarktangebot „UDI Energie FESTZINS 12“
    • Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:

      Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?

      Emittent ist wie immer in der UDI-Gruppe eine eigens für diese Festzins-Anlage gegründete Gesellschaft, also ohne eigene Mitarbeiter. Gründungsdatum der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co.KG ist 21.8.2017. Die Aufgaben werden über Dienstleistungsverträge von Mitarbeitern der UDI-Gruppe wahrgenommen. Die UDI-Gruppe hat 51 Mitarbeiter, und wurde 1998 gegründet.
    • Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?

      Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital - außer den durch die Festzinsanlage aufgenommenen Nachrangdarlehen, die Fremdmittel auf Ebene der Emittentin darstellen - aufgenommen. Die Fremdkapitalquote auf Ebene der Projektgesellschaften (über Bankdarlehen) soll nach der Prognose im Verkaufsprospekt ca. 50 % betragen.
    • Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?

      Nein. Die Leistungsbilanz der übrigen UDI-FESTZINS-Produkte kann auf unserer Internetseite unter http://www.udi.de/ueber-uns/leistungsbilanz/ und http://www.udi.de/geldanlagen/realisierte-beteiligungen/ eingesehen werden. Zur Frage Rückzahlung / Kündigungsmöglichkeiten beim UDI Energie FESTZINS 12 mit Kündigungsfrist 12 Monate zum 31.12.2019, danach zum 31.12.2021 sowie nachfolgend jährlich möglich. Geplante Laufzeit / Rückzahlung dann zum 31.12.2029. Es können Gesamtbeträge genauso wie auch Teilbeträge (volle Tausend) gekündigt werden.
    • Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?

      Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, gibt es nur in Form eines Kommanditanteils in Höhe von 1.000 Euro, den der Gründungskommanditist Georg Hetz eingezahlt hat. Dies ist entspricht im Verhältnis zum Nachrangdarlehenskapital der Anleger einer Quote von ca. 0,007 %.
    • Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:

      Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?

      Da es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung handelt, bestehen solche Informations- und Kontrollrechte bei dieser Vermögensanlage nicht. Allerdings informiert UDI die Anleger regelmäßig über wichtige Geschäftsvorfälle (mindestens einmal im Jahr). Die Jahresabschlüsse können jeweils bei UDI angefordert werden. Da die Anleger keine Gesellschafter sind, nehmen sie auch nicht an den Gesellschafterversammlungen teil.
    • Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?

      Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die angebotene Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) beruht auf einem zwischen Anleger und Emittenten abgeschlossenen Darlehensvertrag. Dieser kann ohne Zustimmung des Anleger nicht geändert werden. Da sich die Anleger nicht als Gesellschafter an dieser Vermögensanlage beteiligen, sondern als Darlehensgeber Kapital zur Verfügung stellen, haben sie auch keine Mitspracherechte in der Gesellschaft. Daher kann dem Anleger auch kein Zustimmungs- oder Vetorecht in Bezug auf die Gesellschaft zustehen. Die Gesellschafter selbst können den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung gemäß § 6, Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages mit einer Mehrheit von 75 % ändern - dies ist aber eine Standardformulierung im Gesellschaftsvertrag, und absolut nicht beabsichtigt.
    • Sonstige Themen:

      Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?

      Während der Platzierungsphase fallen bei dem Emittenten Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 9,455 % des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage (15 Mio. Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 Euro entspricht dies 946 Euro. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 8,96 % des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage (15 Mio. Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden.
    • Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?

      Die Vermögensanlage wird exklusiv von der UDI Beratungsgesellschaft mbH vertrieben, die über eine Erlaubnis nach § 34 f GewO verfügt. Die BaFin-Billigung des Verkaufsprospektes erfolgte per 13.9.2017.
    • Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?

      Nein, derzeit noch nicht.
  • alles lesen »

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