-
Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?
Der Emittent beschäftigt selbst keine Mitarbeiter. Die Aufgaben werden über Dienstleistungsverträge von Mitarbeitern der UDI-Gruppe wahrgenommen.
Der Emittent wurde am 14.01.2016 gegründet. Für jede Festzins-Anlage wird eine eigene Gesellschaft gegründet, Stichwort "getrennte Geldkreisläufe".
-
Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?
Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die Fremdkapitalquote auf Ebene der Projektgesellschaften soll nach der Prognose im Verkaufsprospekt ca. 50 % betragen.
-
Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?
Die Emittentin selbst hat außer dem momentanen Anlageangebot noch kein weiteres Kapital aufgenommen. Die Leistungsbilanz der übrigen UDI-FESTZINS-Produkte kann auf unserer Internetseite unter http://www.udi.de/ueber-uns/leistungsbilanz/ und http://www.udi.de/geldanlagen/realisierte-beteiligungen/ eingesehen werden.
Die Anleger können das Nachrangdarlehen vollständig oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 30.09.2018, zum 30.09.2020, zum 30.09.2021, 30.09.2022, 30.09.2023, 30.09.2024 und zum 30.09.2025 kündigen.
-
Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?
Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, gibt es nur in Form eines Kommanditanteils in Höhe von 1.000 Euro, den der Gründungskommanditist Georg Hetz eingezahlt hat. Dies ist entspricht im Verhältnis zum Nachrangdarlehenskapital der Anleger einer Quote von ca. 0,02 %.
-
Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:
Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?
Da es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung handelt, bestehen solche Informations- und Kontrollrechte bei dieser Vermögensanlage nicht. Allerdings informiert UDI die Anleger regelmäßig über wichtige Geschäftsvorfälle (mindestens einmal im Jahr).
Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? -> solche Rechte gewährt nur eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Bei den UDI-FESTZINS-Produkten bestehen diese Rechte im Unterschied dazu nicht.
Ein Jahresabschluss des Emittenten kann bei UDI angefordert werden.
-
Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?
Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen.
Die angebotene Vermögensanlage beruht auf einem zwischen Anleger und Emittenten abgeschlossenen Darlehensvertrag. Dieser kann ohne Zustimmung des Anleger nicht geändert werden.
-
Sonstige Themen:
Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?
Während der Platzierungsphase fallen bei dem Emittenten Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 9,76 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (6.001.000 Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 Euro entspricht dies 976 Euro. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 9 % des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals (5,95 Mio. Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden.
-
Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Die Vermögensanlage wird exklusiv von der UDI Beratungsgesellschaft mbH vertrieben, die über eine Erlaubnis nach § 34 f GewO verfügt.
Der Verkaufsprospekt der Kapitalanlage erhielt am 21.12.2015 die BaFin-Gestattung.
-
Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?
Nein, noch keine.