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UDI Energie FESTZINS 10 (Insolvenz)

UDI Energie FESTZINS 10 (Insolvenz)

Nachrangdarlehen

Investmentbeschreibung

Beteiligung an Projektgesellschaften zur Investition in Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen sowie Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland.

Einnahmequellen

Vergütungen aus der Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Strom- bzw. Gasnetz

www.udi.de
  • investmentcheck-Transparenzbewertung

  • Unterlagen & Information

    Der Anbieter/Emittent hat Unterlagen zur Verfügung gestellt, die ein Anleger für eine qualifizierte Anlageentscheidung benötigt.
  • Auskunftsbereitschaft

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Platzierungszahlen

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen zu den Platzierungserfolgen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Nachvollziehbarer Trackrecord

    Der Anbieter hat Anfragen von investmentcheck im Oktober 2018 bezüglich seiner Leistungsbilanz nur mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse beantwortet.
  • After-Sales-Transparenz

    Der Emittent hat seine Bekanntmachungspflicht (VermAnlG) für den Jahresabschluss 2016 nicht innerhalb der vorgschriebenen Frist von 6 Monaten erfüllt.
  • Emittent

    UDI Energie FESTZINS 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: GmbH & Co. KG) (Insolvenz)
    Promenadenstraße 3
    09111 Chemnitz
    0911-9290-550
    info@udi.de

  • Komplementär

    UDI Festzins Verwaltungs GmbH (Insolvenz)
    Kellerweg 12
    91154 Roth
    0911-9290-550
    info@udi.de

  • Vertrieb

    UDI GmbH (vormals UDI Beratungsgesellschaft mbH)
    Frankenstr. 148
    90329 Nürnberg
    0911-929055-0
    info@udi.de

Stammdaten
-

  • Investitionsart

    Energiegewinnung
    Vorgezogene JA-Bekanntmachung

  • Prospektherausgabe

    21.12.2015

  • Platzierungsende

    ca. Mai 2016

  • Investmentstatus

    Insolvenzverfahren

  • Risikostreuung

    kein AIF nach KAGB

  • Einkunftsart

    Kapitalvermögen

  • Platzierungsvolumen

    6.000.000,00 Euro

  • Gesamtinvestition

    6.000.000,00 Euro

  • Produktinformationen

    Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
    Aktenzeichen: 401 IN 1241/22
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9356
    vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 2 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
    - wurde am 20.07.2022 um 14:06 Uhr Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de, Telefon geschäftlich 0341 253 476 0, Telefax 0341 253 476 1 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

    Bekanntmachung Bundesanzeiger 12.06.2019
    Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
    1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:
    Möglicher Ausfall von Forderungen
    2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
    Name: UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG
    Anschrift: Kellerweg 12, 91152 Roth
    Staat: Deutschland
    3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
    Bezeichnung der Vermögensanlage: UDI Energie FESTZINS 10
    Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
    Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Verkaufsprospekt vom 21.12.2015 (veröffentlicht am 28.12.2015) in der Fassung des 1. Nachtrages vom 10.03.2016 (veröffentlicht am 18.03.2015)

Prognostizierte Eckdaten
-

  • Anlegertyp

    Gläubiger

  • Mindestbeteiligung

    5.000,00 Euro

  • Agio

    0,00 %

  • Einzahlungsvariante

    Einmalzahlung nach Beitritt

  • geplante Anlagedauer

    Die Laufzeit beträgt mindestens 24 Monate ab der Zeichnung des ersten Anlegers und endet zum 30.09.2026.

  • in Aussicht gestellter Anlageerfolg

    4,0% p.a. bis zum 30.09.2020
    5,0% p.a. bis zum 30.09.2022
    5,5% p.a. bis zum 30.09.2024
    6,0% p.a. bis zum 30.09.2025
    6,5% p.a. bis zum 30.09.2026

Platzierungszahlen
-

  • Zeitraum

    2016 (Januar - Mai)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    10

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    nicht bekannt

  • Anleger

    849

Dokumente
-

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 10 - Bundesanzeiger Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Energie FESTZINS 10 - Jahresabschluss 2015

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Energie FESTZINS 10 - Jahresabschluss 2016

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Energie FESTZINS 10 - Jahresabschluss 2017

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Energie FESTZINS 10 - Jahresabschluss 2018

  • Produktbroschüre

    UDI Energie FESTZINS 10 - Produktbroschüre Stand Dezember 2015

  • Produktbroschüre

    UDI Energie FESTZINS 10 - Produktbroschüre Stand März 2016

  • Prospektnachtrag

    UDI Energie FESTZINS 10 - Prospektnachtrag Nr. 1 vom 10.03.2016

  • Verkaufsprospekt

    UDI Energie FESTZINS 10 - Verkaufsprospekt

  • VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt

    UDI Energie FESTZINS 10 - VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt vom 10.03.2016

  • VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt

    UDI Energie FESTZINS 10 - VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt vom 21.12.2015

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: GmbH & Co. KG) - Insolvenzbekanntmachung

  • Bestätigung

    UDI Energie FESTZINS 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: GmbH & Co. KG) - Insolvenzverfahrenseröffnung

News & Redaktion auf investmentcheck.de
-

  • 30.11.2021 ▪ Wie solvent sind die nicht insolventen UDI-Anlagegesellschaften?

    Quo Vadis UDI

  • 07.11.2021 ▪ Bei zwei insolventen UDI-Gesellschaften fanden Gläubigerversammlungen statt

    Leipziger Terminchaos

Presseanfragen
-

  • 17.06.2016 ▪ 20438:Presseanfrage zu Ihren Platzierungszahlen
    • Von wann bis wann wurde für „UDI Energie FESTZINS 10“ bei Anlegern Kapital gesammelt? (jeweils möglichst Datum oder Monat und Jahr)

      30.12.2015 bis 17.5.2016
    • Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde für „UDI Energie FESTZINS 10“ eingesammelt? (Bei einer Platzierung über mehrere Kalenderjahre bitte das Gesamtvolumen auf die einzelnen Jahre aufteilen)

      10.000.000 Mio. Euro
    • Wie viele Investoren haben das eingesammelte Anlegerkapital erbracht? (Bei einer Platzierung über mehrere Kalenderjahre bitte die Gesamtanzahl auf die einzelnen Jahre aufteilen)

      849
    • Bei Produkten mit zusätzlichem Fremdkapitaleinsatz bitten wir das damit finanzierte Gesamtinvestitionsvolumen anzugeben. ? (Bei einer Platzierung über mehrere Kalenderjahre bitte das Gesamtinvestitionsvolumen auf die einzelnen Jahre aufteilen)

    • Gibt es noch Anmerkungen oder Hinweise zu der Platzierung von „UDI Energie FESTZINS 10“?

  • alles lesen »
  • 16.02.2016 ▪ 19515:Erinnerung an eine Presseanfrage zu Ihrem Kapitalmarktangebot „UDI Energie FESTZINS 10“
    • Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:

      Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?

      Der Emittent beschäftigt selbst keine Mitarbeiter. Die Aufgaben werden über Dienstleistungsverträge von Mitarbeitern der UDI-Gruppe wahrgenommen. Der Emittent wurde am 14.01.2016 gegründet. Für jede Festzins-Anlage wird eine eigene Gesellschaft gegründet, Stichwort "getrennte Geldkreisläufe".
    • Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?

      Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die Fremdkapitalquote auf Ebene der Projektgesellschaften soll nach der Prognose im Verkaufsprospekt ca. 50 % betragen.
    • Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?

      Die Emittentin selbst hat außer dem momentanen Anlageangebot noch kein weiteres Kapital aufgenommen. Die Leistungsbilanz der übrigen UDI-FESTZINS-Produkte kann auf unserer Internetseite unter http://www.udi.de/ueber-uns/leistungsbilanz/ und http://www.udi.de/geldanlagen/realisierte-beteiligungen/ eingesehen werden. Die Anleger können das Nachrangdarlehen vollständig oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 30.09.2018, zum 30.09.2020, zum 30.09.2021, 30.09.2022, 30.09.2023, 30.09.2024 und zum 30.09.2025 kündigen.
    • Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?

      Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, gibt es nur in Form eines Kommanditanteils in Höhe von 1.000 Euro, den der Gründungskommanditist Georg Hetz eingezahlt hat. Dies ist entspricht im Verhältnis zum Nachrangdarlehenskapital der Anleger einer Quote von ca. 0,02 %.
    • Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:

      Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?

      Da es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung handelt, bestehen solche Informations- und Kontrollrechte bei dieser Vermögensanlage nicht. Allerdings informiert UDI die Anleger regelmäßig über wichtige Geschäftsvorfälle (mindestens einmal im Jahr). Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? -> solche Rechte gewährt nur eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Bei den UDI-FESTZINS-Produkten bestehen diese Rechte im Unterschied dazu nicht. Ein Jahresabschluss des Emittenten kann bei UDI angefordert werden.
    • Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?

      Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die angebotene Vermögensanlage beruht auf einem zwischen Anleger und Emittenten abgeschlossenen Darlehensvertrag. Dieser kann ohne Zustimmung des Anleger nicht geändert werden.
    • Sonstige Themen:

      Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?

      Während der Platzierungsphase fallen bei dem Emittenten Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 9,76 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (6.001.000 Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 Euro entspricht dies 976 Euro. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 9 % des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals (5,95 Mio. Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden.
    • Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?

      Die Vermögensanlage wird exklusiv von der UDI Beratungsgesellschaft mbH vertrieben, die über eine Erlaubnis nach § 34 f GewO verfügt. Der Verkaufsprospekt der Kapitalanlage erhielt am 21.12.2015 die BaFin-Gestattung.
    • Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?

      Nein, noch keine.
  • alles lesen »

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