Vorläufiger Insolvenzverwalter bei PIM Gold bestimmt

Amtsgericht Offenbach hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen

Aufgrund des bereits bekannt gewordenen Insolvenzantrages hat nun das Amtsgericht Offenbach Beschlüsse getroffen (Aktenzeichen 8 IN 402/19). Danach sind über das Vermögen der PIM Gold keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte aus Lauda-Königshofen erlaubt. Für eine erste Stellungnahme war der Insolvenzverwalter telefonisch nicht erreichbar.

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Bisherige PIM-Berichterstattung (chronologisch):
– Insolvenzanträge bei PIM Gold, Rund 10.000 Anleger zittern um 150 Millionen Euro, 28. September 2019
– Mindestens 1,9 Tonnen Gold sollen fehlen, 12. September 2019
– Gewerbsmäßiger Betrugsverdacht bei PIM-Gold, 7. September 2019
– Stoff für einen Krimi: PIM Gold muss sich gegen den Verdacht der Geldwäsche wehren, 19. Juli 2019
– Eine Scheideanstalt, die keine ist: Bei PIM-Gold trübt sich der Glanz, 18. Juni 2019
– Wacht der Tiger langsam auf?, Die BaFin hat 3 weitere Fälle fehlender Verkaufsprospekte veröffentlicht, 29. November 2018


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