Widersprüchliche Informationen beim Crowdfunding

Finanzmarktwächter stellt erhebliche Mängel in den VIBs fest

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. ist nicht für seine Schnelligkeit bekannt. Nach der Pressekonferenz des Marktwächters Finanzen zu einer Untersuchung über unzureichende Informationen für Verbraucher beim Crowdinvesting hat er allerdings noch am selben Tag eine Stellungnahme veröffentlicht. Der Markt wäre schneller als der Marktwächter, ließ er verlautbaren. Doch damit versucht er nur, von der berechtigten Kritik abzulenken.

Untersuchung. Insgesamt 83 Schwarmfinanzierungen von Januar und Februar 2017 hat der Marktwächter Finanzen hinsichtlich seiner Angaben in den Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIBs) ausgewertet. Er untersuchte, ob die Angaben zum Investitionsprojekt für eine Anlageentscheidung ausreichen. In 51 von 83 Fällen (61 Prozent) waren sie ihm nicht konkret genug. Außerdem glich er die Informationen zu Laufzeit und Kündigung in den VIBs mit denen in den Darlehensverträgen ab. In fast der Hälfte der Fälle fanden die Marktwächter widersprüchliche Angaben zum Laufzeitende des Darlehens zwischen VIB und Vertrag. Auch Kostentransparenz und Vergleichbarkeit wurden überprüft und in vielen Fällen beanstandet. Wolf Brandes, Teamleiter beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen bemängelte deshalb auf der Pressekonferenz: „Es finden sich in den VIBs keine standardisierten Angaben, die Verbrauchern einen Vergleich der Kosten in unterschiedlichen Projekten ermöglichen.“

Mangelhafte Informationen sind bei Crowdinvestments leider die Regel.
Mangelhafte Informationen sind bei Crowdinvestments leider die Regel.
Quelle: „Crowdinvesting – Analyse der Vertragsbedingungen und des Vermögensanlagen-Informationsblatts“. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen gefördert durch das BMJV

Stellungnahme. Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding begrüßte grundsätzlich die Studie und will sie zur stetigen Qualitätsverbesserung der Mitglieds-Plattformen nutzen: „Wir sind dem Verbraucherschutz uneingeschränkt verpflichtet, was sich insbesondere in den freiwilligen Reporting-Pflichten auf unseren Mitglieds-Plattformen zeigt.“ Gleich anschließend begann allerdings ein Komplettverriss der Untersuchung, wonach die VIBs von damals nichts mehr mit der Situation von heute zu tun hätten. Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes formulierte es so: „Unsere Erfahrungen mit den Anlegern haben zu einer Weiterentwicklung des VIBs geführt – der Markt entwickelt und verbessert sich mit einer hohen Dynamik, schneller als vom Marktwächter antizipiert.“ Vorstand Dirk Littig will sogar erkennen, dass Crowdinvesting sich durch eine hohe Transparenz bei den Investitionsprojekten auszeichne.

Vermögensanlagengesetz. Richtig ist, dass im Sommer 2017 das Vermögensanlagengesetz zuletzt geändert wurde. Zum Beispiel hat der Gesetzgeber eine von der Branche schamlos ausgenutzte Unschärfe in der früheren Formulierung geändert, wonach jetzt das VIB im Internet für Jedermann frei zugänglich sein muss. Außerdem wurde ein von manchen Anbietern praktizierter Interessenskonflikt verboten, bei dem vermittelnde Plattformen mit dem Emittenten verflochten waren. Und im Hinblick auf den Vertriebsbeginn wurde neu festgelegt, dass die VIBs erst nach einer Gestattung durch die BaFin veröffentlicht werden dürfen. Früher reichte eine einfache Einreichung bei der Aufsichtsbehörde.

Keine Qualitätsverbesserung. Da Investmentcheck seit Jahren die Transparenzbereitschaft der Anbieter von Vermögensanlagen testet, liegen uns viele VIBs und Verträge zu Schwarmfinanzierungen vor. Obwohl leider keine umfängliche inhaltliche Prüfung möglich ist, so ist doch ein Eindruck bezüglich der weiterentwickelten Informationstiefe vorhanden. Große Verbesserungen können allerdings nicht bestätigt werden. Auch heute fehlt beispielsweise bei Unternehmensfinanzierungen häufig die Pre-Money-Bewertung im VIB, so dass ein Anleger erkennen kann, wie stark sein Kapital durch eine zu hohe Bewertung verwässert wird. Bei Immobilien-Scharmfinanzierungen fehlt immer wieder die gesamte Finanzierungsstruktur, so dass ein Anleger beurteilen kann, wie viel Kapital im Worst-Case vor ihm bedient würde und wie viel Puffer in der Rangfolge noch hinter ihm vorhanden ist. Von einer aussagekräftigen Mittelverwendung, die Auskunft über echte Baukosten und weiche Planungskosten sowie Gewinnmargen des Projektentwicklers geben würde, ganz zu schweigen.

Loipfinger’s Meinung. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zu Recht: „Die Marktwächterergebnisse verdeutlichen, dass diese Plattformen ihren Job nicht machen. Niemand scheint zum Beispiel die Dokumente der Emittenten ordentlich zu prüfen. Gleichzeitig fließen hohe Provisionen. Das kann nicht sein. Verbraucher müssen vor Interessenkonflikten geschützt werden. Hierzu brauchen wir eine eigene Plattformregulierung.“ Auch Investmentcheck stellt immer wieder fest, dass der Flaschenhals beim Produkteinkauf eine zu lasche Prüfung zur Folge hat. Streng rechtlich schieben Plattformen die Verantwortung gerne im Kleingedruckten weit von sich weg: „Durch Seedmatch erfolgt nur eine Vorauswahl der Startups auf Basis des Investmentfokus’ und nach bestimmten formalen Kriterien. Für die präsentierten Inhalte sind ausschließlich die Startups als Anbieter der jeweiligen Vermögensanlage verantwortlich. Seedmatch übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.“


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