Informationsflut hilft keinem Verbraucher

BaFin veranstaltet 5. Verbraucherschutzforum

Ist die Digitalisierung der Finanzwelt ein Fluch oder ein Segen für Verbraucher? Diese Frage stellte die BaFin am 30. November in Frankfurt. Eine klare Antwort gab es erwartungsgemäß nicht. Viele Pros und Contras wurden diskutiert. Positiv ist die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde das Thema im Blick hat. Allerdings hilft das wenig, wenn bei vielen konkreten Aspekten keine Handhabe besteht beziehungsweise der Verbraucherschutz innerhalb der Behörde noch zu wenig gelebt wird.

Verbraucherschutz. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz ist der kollektive Verbraucherschutz als Auftrag für die BaFin festgelegt worden. Das war im Sommer 2015. Kurz davor wurde Elisabeth Roegele zur Exekutivdirektorin der Wertpapieraufsicht bestellt, in deren Aufgabenbereich die neue Abteilung Verbraucherschutz angesiedelt wurde. 156 Mitarbeiter hat diese Abteilung momentan. Hinzu kommen noch ein paar Handvoll Mitarbeiter im Stabsbereich von BaFin-Prädisent Felix Hufeld, die für internationale Belange zuständig sind. Das klingt nach ausreichend Aufsichtspower. Genauer hinterfragt kam aber raus, dass die meisten Mitarbeiter mit Verbraucherbeschwerden befasst sind. Diese Aufgabe gab es schon lange vorher und hat nur indirekt mit dem kollektiven Verbraucherschutz zu tun. Die mit kolletiven und damit proaktiven Fragen befassten Mitarbeiter(innen) summieren sich gerade mal auf rund 30. Bei einer Behörde mit 2.500 Mitarbeitern quantifiziert das den immer noch völlig unbefriedigenden Stellenwert des Themas.

Digitalisierung und Verbraucherschutz sind in der Finanzbranche noch nicht wirklich angekommen.
Digitalisierung und Verbraucherschutz sind in der Finanzbranche noch nicht wirklich angekommen.
5. Verbraucherschutzforum der BaFin in Frankfurt; Bild: Stefan Loipfinger

Kryptowährungen. Eines der diskutierten Themen waren die momentan boomenden Kryptowährungen. Initial Coin Offerings (ICOs) und bestehende Angebote wie der Bitcoin sind in aller Munde. Allerdings hat die BaFin hier wenig handhabe. Ist ein Anbieter gut beraten, kann er außerhalb des Einflussbereichs der Aufsichtsbehörde agieren. So zumindest die rechtliche Einschätzung der BaFin. Andererseits ist es auch hier verwunderlich, warum die BaFin nicht endlich einmal anfängt, gesetzlich vorgesehene Generalklauseln zu Gunsten der Verbraucher auszulegen. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat diesbezüglich Befugnisse definiert. Und die BaFin selbst schrieb bei Schaffung ihres Referats “Missstandsaufsicht und Produktintervention” vollmundig: “Sofern durch Transparenz, Information und Aufklärung allein kein ausreichender Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit sichergestellt werden kann, wird die BaFin die neuen Aufsichtsinstrumente zur Prävention und Beseitigung von Missständen nutzen, die ihr das Kleinanlegerschutzgesetz an die Hand gegeben hat.“

Crowdfunding. Nur ganz am Rande wurde das Thema Schwarmfinanzierung erwähnt. Die von investmentcheck befürchteten Verluste von Anlegern kommentierte Elisabeth Roegele mit dem Hinweis, dass die BaFin nur im Rahmen der VIB-Einreichung und Genehmigung aktiv werden könne. Das ist natürlich korrekt, da der Gesetzgeber bewusst eine Ausnahme von der Prospektpflicht und auch weiterer Regulierungsvorschriften bestimmt hat. Andererseits sollte die BaFin dann wenigstens dafür sorgen, dass in den VIBs auch die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Informationen enthalten sind. Das könnte sie sehr wohl tun und damit durch mehr Transparenz dem Verbraucher wenigstens die Chance geben, eine bewusste Anlageentscheidung treffen zu können. Oder würden sich beispielsweise wirklich genügend Investoren finden, wenn sie bei einer neu gegründeten GmbH mit nur einer Geschäftsidee gesagt bekommen, die Einlagen der Gründer wären schon Millionen wert (Pre-Money-Bewertung), wodurch das Geld der Schwarmfinanzierer massiv verwässert wird.

Big Data. Das massenhafte sammeln von Daten und die Entwicklung maßgeschneiderter Versicherungsprodukte sieht Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband sehr kritisch. Sein Konterpart Dr. Andreas Braun von Accenture vertrat hingegen die Ansicht, der Markt würde das schon regeln. Doch wirkliche Argumente für die Kritikpunkte von Müller hatte er nicht. So blieb am Ende die Aushöhlung des Solidarsystems als größtes Risiko bestehen. Immer kleinere Kluster grenzen Schwache aus. Nur bei der Reduzierung von Kosten und der Bekämpfung von Missbrauch waren sich beide einig. Dabei kann eine automatisierte Nutzung und bessere Auswertung vorhandener Daten helfen.

Loipfinger’s Meinung. Digitalisierung nutzen um Anleger individuell zu informieren ist unstrittig eine Chance. Schon heute gibt es nicht zu wenig Informationen, sondern zu viel Ablenkung. Dadurch fehlt der Blick für das Wesentliche, das oft gut versteckt oder zum Teil überhaupt nicht geliefert wird. Darauf sollte die Aufsichtsbehörde BaFin verstärkt achten. Die liberale Einstellung der Politik, Verbote nur im Extremfall auszusprechen und dafür verstärkt auf Transparenz zu setzen ist gut. Die BaFin tut meines Erachtens hier viel zu wenig. Mich würde echt interessieren, ob die jeweils Prospekte gestattenden Mitarbeiter immer die zugrunde liegenden Produkte verstanden haben. Das ist bitte nicht als persönliche Schmähung zu verstehen, sondern als ernst gemeinte Frage. Denn anhand vieler Unterlagen ist es unmöglich, was Wesen und die Wirkungsweise von Finanzkonstrukten und deren Kosten zu verstehen. Und so lange ein BaFin-Mitarbeiter als Profi das nicht versteht beziehungsweise als verständlich erklärt ansieht, dürfte ein Produkt nicht zum Vertrieb freigegeben werden.


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