Kundenbetreuung à la ERGO

Beiratswahl eines Immobilienfonds wird zur Schmierenkomödie

Nach einschlägiger Meinung ist es Aufgabe eines Treuhänders, die Interessen seiner Treugeber nach deren Vorgaben zu wahren und zu vertreten. Ganz anders sieht das eine Treuhandgesellschaft der Düsseldorfer Munich Re-Tochter ERGO. Dort wird ein ganz neues Be-, um nicht zu sagen Ver-Treuungskonzept gelebt.

Gesellschafterversammlung. Während die ersten Lebkuchen noch Einzug in die Geschäfte halten, kamen Kunden der Düsseldorfer ERGO-Tochter Ideenkapital bereits in den zweifelhaften Genuss einer Schlittenfahrt. Wissensdurstig trafen sie sich am 25. September 2017 anlässlich einer Gesellschafterversammlung des geschlossenen Fonds Ideenkapital Validia 3. Die Anlage läuft seit Jahren schlecht. Lösungen für anstehende Probleme sollten gefunden werden. Doch die anwesenden Gesellschafter erwischte ein Kälteschock. Eiskalt fuhr David Lenzing, Geschäftsführer der Ideenkapital Fonds Treuhand GmbH, die Interessen und Wünsche seiner ihm anvertrauten Kunden an die Wand.

Wertlose Werbesprüche
Wertlose Werbebotschaft aus dem Verkaufsprospekt
Quelle: Verkaufsprospekt Ideenkapital Immobilienfonds Validia 3 vom 11. November 2002

Ausgangslage. Die Kunden des Immobilienfonds der ERGO-Tochter mit einem Volumen von knapp 50 Millionen Euro trafen sich erstmals nach 15 Jahren. Dabei hätte ihnen von Beginn an das Recht auf die Wahl eines aus ihrer Mitte stammenden Beirates zugestanden. Ein Beirat hat bekanntlich die Funktion, der Geschäftsführung auf die Finger zu sehen und die Interessen seiner Mitgesellschafter zu wahren. Bei diesem Fonds ist das zwingend notwendig. Seit fünf Jahren fließen keine Ausschüttungen mehr an die Kunden und der einzige Mieter SAP wird das Gebäude 2018 verlassen. Es droht ein markanter Verlust beim Anlegerkapital.

Beirat. Als auf der Gesellschafterversammlung noch kurz vor Schluss die Tagesordnungspunkte „Beiratsvergütung“ und „Beiratswahl“ anstanden, wurden die Gesellschafter bezüglich der Vergütung für das Anlegergremium überrascht. Trotz der schlechten wirtschaftlichen Situation des Fonds hat die Geschäftsführung für die drei Mandate ein ungewöhnlich hohes Salär vorgeschlagen. 3.000 Euro pro Beirat im Jahr ist ein Mehrfaches der in vergleichbaren Fällen gezahlten Aufwandsentschädigung. Ein anwesender, hauptamtlicher Verwalter eines Milliardenvermögens, berichtete von einer von ihm für Beiratstätigkeiten verlangten üblichen Vergütung von einem Viertel der aufgerufenen Summe. Seine und die Stimmen anderer Gesellschafter führten wenigstens dazu, dass die ebenfalls schon hohe Vergütung aus dem Gesellschaftsvertrag von 1.500 Euro beibehalten wurde.

Qual der Wahl. Die Erwartungen an die hochbezahlten Kandidaten waren folglich groß. Es wurden Koryphäen mit höchster Qualifikation erwartet – bis hin zu Superkräften? Und siehe da, zumindest unsichtbar, nämlich nicht anwesend waren die drei am Ende gewählten Beiräte. Neben dem von der Geschäftsführung benannten Kandidaten hatte der Treuhänder die Stimmen der nicht anwesenden Kunden benutzt, um zwei eigene Beiräte durchzuwinken. Die Stimmen aller anwesenden Gesellschafter reichten nicht für die vor Ort angetretenen Kandidaten. Proteste der anwesenden Anleger wurden ignoriert. Nachvollziehbare Gründe für sein Verhalten lieferte der Treuhänder nicht.

Vertreuung. Die Interessenvertretung der Investoren besteht nun also aus drei Personen, die es nicht für nötig hielten, sich in der Versammlung persönlich vorzustellen. Einer der Beiräte ist nicht einmal Gesellschafter des Fonds. Üblicherweise enthält sich der Treuhänder bei einer Beiratswahl und folgt der Wahl der Investoren. Er sollte ja deren Interessenvertreter sein. Auch der Gesellschaftsvertrag beim Validia 3 sieht ein solches Vorgehen vor. Dort ist unter Paragraph 11 geregelt, dass der Treuhandkommanditist zwei Beiräte „nach Weisung ihrer Treugeber bestellt“. Und im Treuhandvertrag ist zur Ausübung der Stimmrechte von passiven Anlegern geregelt: „Die Treuhandkommanditistin übt ihr Stimmrecht unter Berücksichtigung der Weisungen und der Interessen des
Treugebers sowie unter Beachtung ihrer Treuepflichten gegenüber den übrigen Gesellschaftern und Treugebern aus.“ Das interessierte Lenzing nicht und er entschied anders. Nun werden die Gesellschafter von ihnen unbekannten Personen „betreut“. Das Verhalten des Treuhänders wirft Fragen nach dem warum auf. Wollte er verhindern, dass ihm unliebsame Personen Einsicht in sämtliche Akten und laufenden Geschäftsvorfälle erhalten?

König Kunde. Geschäftsführer Lenzing brüstete sich bei der Veranstaltung damit, 50.000 Kunden der Münchner Rück-Gruppe zu betreuen. Vor wenigen Jahren wurde der damalige Vorstandsvorsitzende der Münchner Rück, Nikolaus von Bomhard auf der Hauptversammlung von Aktionärsseite gebeten, eine vernünftige Betreuung der damals noch 70.000 Ideenkapital-Kunden sicherzustellen. Passiert ist das offensichtlich nicht. Vielleicht ist ihm das Anliegen ja nun als Aufsichtsratsvorsitzender der ERGO wichtiger. Oder die neuen ERGO-Vorstände Markus Rieß und Harald Christ entscheiden sich dafür, das Vertrauen der Kunden, welches diese bei ihrer Investition in die klingenden Namen gesetzt hatten, zurück zu gewinnen.

Ideenkapital warb mit Konzernzugehörigkeit
Es gab Zeiten, da war ERGO stolz auf Ideenkapital
Quelle: Anlegerschreiben der Ideenkapital Fonds Treuhand GmbH aus 2010

Schuster’s Meinung. Wikipedia ist hilfreich. Begriffe wie Compliance, Ethik, Pflichten eines Treuhänders können dort auch von Geschäftsführern von Treuhandunternehmen leicht nachgelesen werden. Im Zweifel würde auch die Lektüre des Gesellschafts- und Treuhandvertrages reichen.

Zum Autor. Thomas Schuster kennt die Branche der geschlossenen Fonds seit über 25 Jahren. Lange Jahre war er Mitarbeiter von Ideenkapital, ist selbst Anleger in diesem Fonds und wurde als Ersatzkandidat in den Beirat gewählt. Nach den Erfahrungen lehnt er eine Zusammenarbeit mit diesem Treuhänder allerdings ab. Er arbeitet in den Feldern Transaktionsberatung & Consulting.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: