Dreistes Verhalten der Deutschen Mikroinvest

Insolvenzantrag von NeuroProof wirft einige Fragen auf

Eine neuartige Technologie sollte das Leben von vielen Menschen verbessern. Es ging um neuroaktive Eigenschaften von Substanzen, durch die neuartige Medikamente entwickelt werden sollten. Für einen Nichtmediziner klang das alles hochtrabend, was in dem 62-seitigen Verkaufsprospekt für ein Nachrangdarlehen an der NeuroProof GmbH beschrieben wurde. Doch die im Sommer 2014 gestartete Emission über 3 Millionen Euro ist gefloppt, denn über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Deutsche Mikroinvest. Ab 250 Euro Mindestbeteiligung bewarb die Deutsche Mikroinvest das Kapitalanlageangebot. Die Laufzeit betrug mindestens 5 Jahre und die Verzinsung wurde mit 8,5 Prozent angegeben. Wie viel Kapital am Ende tatsächlich eingesammelt wurde und was die Ursache für die Insolvenz ist, wollte investmentcheck nun wissen. Geschäftsführer Knut Haake antwortete darauf etwas forsch, dass sie kein Kapitaleinsammler wären. Inhaltlich führte er in seiner Mail noch aus: „Wir sind rechtlich nicht dazu befugt, Auskünfte, die ausschließlich die Emittenten beantworten könnten, zu beantworten. Das verbietet die Gesetzgebung und gehört nicht in unserem Aufgabenbereich.“ Eine merkwürdige Antwort für einen vertraglich gebundenen Finanzvermittler. Auch der Verweis auf das Gesetz erscheint als Ausrede, weshalb er um die Benennung der Gesetzesquelle gebeten wurde: „Guten Tag, zu Ihrer notwendigen Rechtsaufklärung tragen wir nicht bei, da wir keine Rechtsberatung sind und machen dürfen. Dafür können Sie sich ja gerne eine Stunde auf eigene Kosten von einem Kapitalmarktanwalt beraten lassen.“ Das hat investmentcheck getan. Eine gesetzliche Grundlage konnte nicht gefunden werden. Vielmehr fasste der dazu befragte Rechtsanwalt das Verhalten eindeutig zusammen: „Bei der dreisten Antwort der Mikroinvest habe ich eine relativ klare Vorstellung davon, welche Einstellung man dort zum Thema Anlegerschutz, Plausibilitätsprüfung und Gatekeeper-Funktion hat.“

Homepage der Neuroproof GmbH
Wissenschaftlich und professionell wirkende Homepage
Quelle: Homepage www.neuroproof.com

Effecta. Laut Impressum ist die DMI Deutsche Mikroinvest GmbH nicht selbst zur Vermittlung von Finanzinstrumenten berechtigt. Vielmehr operiert sie hierbei als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Effecta GmbH aus Erding. Der Geschäftsführer Tobias Hirsch sollte deshalb erklären, welche Prüfungen sie durchführen, bevor Investments angeboten werden dürfen. Auch einige andere Fragen wurden gestellt, aber leider ohne Antwort.

Loipfinger’s Meinung. Bei der Deutschen Mikroinvest sind innerhalb kurzer Zeit mit der Ohlala Franchise und Beteiligungen GmbH und der NeuroProof GmbH zwei Gesellschaften ausgefallen. Das Kapital der Anleger dürfte aufgrund der Nachrangklauseln verloren sein. Es ist schon erstaunlich, wie schmerzfrei die Deutsche Mikroinvest und deren Haftungsdach Effecta damit umgehen.


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