Erste Unterlassungsaufforderung

MC Marecon beauftragt Rechtsanwalt

Es war nur eine Frage der Zeit, bis Investmentcheck die erste Unterlassungsaufforderung erhält. Es war die MC Marecon Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, vertreten durch die Alster Capital Verwaltungs GmbH und dessen Geschäftsführer Gert Brinkmann. Sie haben Investmentcheck über den Rechtsanwalt Rolf Siburg aufgefordert, ein „Inserat“ für das Beteiligungsangebot von der Homepage zu nehmen. Das ist in mehrfacher Hinsicht skurril, weshalb Investmentcheck dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist.

Werbung. Ungewöhnlich an dem Anwaltsschreiben ist schon die Begründung. Investmentcheck würde das Produkt auf der Internetseite zu „kommerziellen Zwecken“ bewerben. Und weil die Mandantin des Rechtsanwalts Siburg weder einen Nutzungs- noch einen Abonnementvertrag abgeschlossen hätte, wäre diese Werbung unzulässig. Mit Fristsetzung sollte das „Inserat“ von der Internetseite genommen werden. Dem hat Investmentcheck schon deshalb nicht Folge geleistet, weil es sich um Berichterstattung handelt. Der mit der Interessenswahrnehmung beauftragte Dennis Amour, Rechtsanwalt und Justitiar des Bayerischen Journalistenverbandes, hat deshalb die Vorwürfe als unzutreffend zurückgewiesen.

AGB. Menschen machen Fehler, weshalb Investmentcheck solche selbstverständlich auch ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes korrigiert. Zur Vermeidung unnötiger Kosten ist deshalb in den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen folgendes geregelt: „Eventuelle Kosten für eine anwaltliche Beratung werden nur übernommen, wenn vorher ein Hinweis an investmentcheck auf eventuelle Fehler erfolglos geblieben ist und eventuelle Unterlassungsansprüche mit der Rechtsfolge der Kostenübernahme begründet sind.“ Übrigens: In dem Anwaltsschreiben von MC Marecon ging es mit keinem Wort um einen Fehler. Korrekterweise wurde deshalb auch keine strafbewährte Unterlassungserklärung mit Übernahme der Anwaltskosten gefordert.

Loipfingers-Meinung. Warum reagiert ein Anbieter von Kapitalanlagen mit Einschaltung eines Rechtsanwalts, wenn im Internet auf sein Produkt hingewiesen wird? Vielleicht hängt es ja damit zusammen, dass Investmentcheck weder eine Zulassung als KVG noch eine Gestattung eines Verkaufsprospektes nach Vermögensanlagengesetz finden konnte. Leider wurden auf Anfrage keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, um klären zu können, nach welchem Ausnahmetatbestand eventuell weder Gestattung noch Zulassung notwendig sind. Soll vielleicht die BaFin und auch sonst niemand von dem Angebot erfahren? Das Anwaltsschreiben war dafür sicher nicht förderlich…


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