Mit Zitronen gehandelt?

Oder sind die Gurken der BaFin einfach nur zu sauer?

Real-Satire ist oft deutlich humorvoller als so mancher Böhmermann-Erguss. Dazu kann getrost auch die Mitteilung der BaFin als Wächter der Finanzmarktstabilität gelten (Verbrauchermitteilung vom 18. April 2016, www.bafin.de/dok/7801668), in der vor einer Vermögensanlage gewarnt wird, für die offenbar kein Verkaufsprospekt eingereicht wurde: „Der BaFin liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Nerver2hot – Bio-Farm-Investment Co. Ltd., Thailand, öffentlich Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt anbietet.“

Unklarheit. Wow, eine öffentliche Warnung auf Basis von Anhaltspunkten. Dabei müsste denn Finanzaufsehern doch klar sein, ob der Anbieter aus Thailand einen Verkaufsprospekt bei ihrer Behörde zur Gestattung eingereicht hat oder nicht? Vielleicht ist es auch ein Crowd-Investment, das nach dem Vermögensanlagengesetz keinen Verkaufsprospekt erstellen muss. Hm, aber dann müsste doch zumindest ein VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt hinterlegt sein. Also warum spricht die BaFin nur vorsichtig vor „Anhaltspunkten“? Die Angst vor den Anbieteranwälten muss ganz schön groß sein.

Informationsdefizit. Investmentcheck hat deshalb selbst recherchiert und sogar sechs Emissionsprospekte auf der Homepage des Anbieters gefunden. Der Investor kann wählen zwischen 9 Prozent bei Bio-Zitronen oder Bio-Zitronengras, 8 Prozent für Bio-Gemüse, 7 Prozent für Bio-Obst und 6 Prozent Zinsen auf Bio-Hühner und Bio-Fisch. Für alle gibt es jeweils einen auf den 5. Mai 2015 datierten Emissionsprospekt. Allerdings kennen die vier Unternehmensgründer(Innen) wohl nicht die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV). Denn inhaltlich sind die jeweils 16 Seiten wenig ergiebig. Warum auch, wenn die Investoren angeblich keine Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage eingehen: „Es bestehen keine Risiken eines Verlustes des eingesetzten Kapitals da bereits in der Vergangenheit ausreichend Gewinne erzielt wurden die eine Auszahlung des eingesetzten Kapitals sowie der Zinsen gewährleist.“ [!sic] Und über nicht vorhandene Risiken muss schließlich niemand aufklären…

IC-Meinung: Die Investmentmöglichkeit an der thailändischen Bio-Farm-Investment Co.Ltd. wird nicht in die Liste von aktuellen Angeboten aufgenommen. Aus den Unterlagen war nicht einmal ersichtlich, welchen rechtlichen Status ein Investor Inne hat. Aber immerhin gibt es eine Kontonummer in Thailand, auf die das Geld überwiesen werden soll. Und der Zeichnungsschein enthält Ausfüllfelder für die Bankverbindung der Investoren. Ob diese aber später viel benutzt wird, ist anhand der Unterlagen stark in Zweifel zu ziehen.


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