Ziel der Investmentgesellschaft ist der Aufbau eines diversifizierten Portfolios. Die Investmentgesellschaft muss mindestens 60% des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals („investiertes Kapital“) in Immobilien oder Anteile an Gesellschaften, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag nur Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände oder wiederum Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, investieren. Bis zu 40% des investierten Kapitals kann in Wertpapieren und Bankguthaben gehalten werden.
Erlöse aus den Investitionen
Das Platzierungsvolumen kann bis auf 125 Mio. US-Dollar (zzgl. 5% Agio) aufgestockt werden.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes stehen die konkreten, von der Investmentgesellschaft unmittelbar und mittelbar zu erwerbenden Vermögensgegenstände noch nicht fest (Blind-Pool).
Gesamtauszahlung: 158,50%
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