Insolvente Energiegenossenschaft

Anleger von bettervest bangen um ihr Geld

Die Wechselstrom Energiegenossenschaft hat über bettervest zwei Crowdfundings durchgeführt. Bei einem wurde ein Nahwärmenetz mit Photovoltaik im Taunus und beim anderen zwei Photovoltaikanlagen in Hochheim und in Langenfeld finanziert. Was die Investoren von ihren gut 400.000 Euro noch zurückbekommen werden, ist völlig unklar. Große Hoffnungen sollten sich die Anleger allerdings nicht mehr machen, da die von ihnen gegebenen Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen sind.

Fundings. Im Frühjahr 2016 wurde von bettervest Geld für ein Nahwärmenetz mit Photovoltaikanlage im Taunus gesammelt. 228 Investoren stellten 204.400 Euro zur Verfügung, für die sie neun Jahre lang eine Rendite von 6,5 Prozent erhalten sollten. Kurz darauf startete ein weiteres Funding, bei dem 194.700 Euro von 215 Anlegern zusammenkamen. Damit sollte eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit Wärmepumpe in Hochheim und eine Photovoltaikanlage in Langenfeld finanziert werden. Hier versprach der Emittent zehn Jahre lang eine Rendite von sechs Prozent.

Bei diesem bettervest-Funding müssen Anleger um ihr Geld bangen.
Bei diesem bettervest-Funding müssen Anleger um ihr Geld bangen.
Quelle: Screenshot von der Homepage bettervest.de

Insolvenzantrag. Die 2013 neu gegründete Genossenschaft ist offenbar sehr schnell nach den Sammelaktionen in Schwierigkeiten geraten. Laut Sara Steidinger von bettervest ist bereits die erste Zinszahlung ausgeblieben: „Nach Aussage des Projektinhabers haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Projekte dazu geführt, dass diese nicht wie geplant in Betrieb genommen werden konnten und erzielen daher nicht genügend Einnahmen.“ Was die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 75 IN 475/17) nun für die Anleger bedeutet, kann bettervest noch nicht sagen. Die Crowdplattform steht mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt: „Noch ist nicht klar, ob nachrangige Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens bedient werden und falls ja, in welcher Höhe. Alle beteiligten Anleger erhalten weitere Informationen, sobald sie vorliegen.“

Jahresabschluss. Vermutlich hat es einen Zusammenhang zwischen den damaligen Schwarmfinanzierungen in 2016 und der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 gegeben. Dieser wurde vorbildlich früh im April 2016 veröffentlicht. Kaum war das Geld allerdings gesammelt, schon schwand die Transparenzbereitschaft. Der Jahresabschluss 2016 wurde erst am 25. August 2017 veröffentlicht. Zu spät, wenn es nach den Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes geht. Dort ist eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgeschrieben. Und was sagt bettervest als Vermittlerin der Anleger dazu? Darüber lägen ihr keine Informationen vor. Traurig, wenn die Interessen der Anleger so missachtet werden. Dabei schreibt der Bundesverband Crowdfunding, bei dem bettervest auch Mitglied ist, sogar eine Frist von drei Monaten nach Geschäftsjahresende vor, um die Anleger über die Finanzen des Vorjahres zu informieren.

Loipfinger’s Meinung. Ein Nahwärmenetz für eine Wohnsiedlung, einige Photovoltaikanlagen und eine Wärmepumpe müsste ein Profi einigermaßen plangemäß hinbekommen. Wenn die Umsetzung dieser Projekte schon solche Schwierigkeiten produziert, dass daran die gesamte Firma Pleite geht, dann waren da keine Profis am Werk. Bleibt also die Frage, ob das bettervest erkennen hätte müssen oder nicht.


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