Scheinbare Schwarmfinanzierung

Zinsland legt das Vermögensanlagengesetz eigenwillig aus

Schwarmfinanzierungen sind privilegiert, da sie keinen Verkaufsprospekt erstellen müssen. Als Voraussetzung hat der Gesetzgeber eine Fundinggrenze von maximal 2,5 Millionen Euro definiert. Die Tecklenburg GmbH hat mit fünf Fundings über Zinsland nun aber mehr Geld eingesammelt als erlaubt. Als Erklärung dafür wird allerdings mehr eine nachträgliche Rechtfertigung als eine nachvollziehbare Begründung geliefert.

Gesetz. Die Befreiungen für Schwarmfinanzierungen gelten laut Paragraph 2a Vermögensanlagengesetz nur, wenn „der Verkaufspreis sämtlicher angebotener Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt”. Eigentlich müsste damit schon alles gesagt sein. Wer dennoch Zweifel hat, der kann im Duden nachlesen, dass die Wortbedeutung von „sämtlicher“ mit nachdrücklich für alles oder die gesamten übersetzt werden kann. Also die Summe aller jemals angebotenen Vermögensanlagen.

Die Obergrenze für Schwarmfinanzierungen wurde in Summe deutlich überschritten.
Die Obergrenze für Schwarmfinanzierungen wurde in Summe deutlich überschritten.
Quelle: eigene Recherchen

BaFin. Bereits vor einem halben Jahr hat Investmentcheck in Zusammenhang mit Exporo über das Problem berichtet. Schon damals wurde eine ergänzende Klarstellung der Aufsichtsbehörde BaFin veröffentlicht: „Die Formulierung des § 2a Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ‚wenn der Verkaufspreis sämtlicher von dem Anbieter angebotener Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt‘ bezieht sich gemäß Gesetzeswortlaut (‚sämtliche‘) auf alle von dem Anbieter angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten, unabhängig davon, ob bereits eine Tilgung derselben erfolgt ist, oder nicht. Die Summe bezieht sich hierbei auf das Angebot, nicht auf den gezeichneten Betrag. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch, dass hierzu auch die Emissionsvolumen von gebilligten Vermögensanlagenverkaufsprospekten desselben Emittenten zählen.“

Zinsland. Ganz anders sieht das Zinsland. Sie geben zu, dass die Summe aller Fundings in diesem Fall bei über 2,5 Millionen Euro lag, argumentiert aber, dass die Auslegung auf alle laufenden Finanzierungen richtiger wäre. Angeblich wäre die von Investmentcheck schon im Juli 2017 veröffentlichte Klarstellung der BaFin keine allgemein bekannt Aussage. Sascha Lindemann von Beilquadrat spricht in seinem Statement für Zinsland sogar von einer „möglicherweise vorliegenden Änderung der Verwaltungspraxis“. Zinsland würde die Hinweise von Investmentcheck zum Anlass nehmen, das Gespräch mit der BaFin zu suchen. Außerdem würden sie mit dem Crowdfunding-Verband darüber sprechen.

Verband. Das Gespräch mit dem Bundesverband Crowdfunding zu suchen, wäre schon im Vorfeld anzuraten gewesen. Denn Investmentcheck hat die diesbezügliche Antwort der BaFin bereits im Juli 2017 an den Geschäftsführer Carsten Wenzlaff verschickt. Investmentcheck bat damals um ein Statement zum Exporo-Fall, das allerdings ausblieb.

Transparenzverstoß. In der Anfrage an den Bundesverband ging es damals auch um einen Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresberichten. Gemäß den Paragraphen 23 und 26 Vermögensanlagengesetz muss ein Emittent einer Vermögensanlage jährlich spätestens sechs Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres seinen Jahresbericht beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Der Bundesverband Crowdfunding sieht in seinen Reporting-Guidelines sogar noch strengere Fristen vor. Danach gilt gegenüber den Investoren eine Frist von längstens 90 Tagen nach Geschäftsjahresende (empfohlen werden sogar 60 Tage). Was auch immer. Der Jahresabschluss 2015 der Tecklenburg GmbH wurde am 28. Dezember 2016 völlig viel zu spät veröffentlicht. Die Zahlen für 2016 sind selbst Anfang Januar 2018 noch nicht verfügbar. Eine Rechtfertigung für diese Transparenzverletzung lieferte Michael Traurig von Tecklenburg nicht. Nur dass zwischenzeitlich der Abschluss 2016 beim Bundesanzeiger eingereicht sei, „dort aber wohl noch in Bearbeitung“.

Loipfinger’s Meinung. In 2015 erzielte die Tecklenburg GmbH einen Umsatz von 30 Millionen Euro. Der Gewinn lag bei 867.000 Euro, was inklusive Gewinnvortrag und gezeichnetem Kapital ein Eigenkapital von 5,9 Millionen Euro ergab. Tolle Zahlen, die problemlos in einem Verkaufsprospekt präsentierbar wären. Auch in Bezug auf die nun schon mehrfach völlig verspätete Veröffentlichung der Jahresabschlüsse stellt sich die Frage, warum Zinsland nicht stärker auf eine ausreichende Transparenz drängt.


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