Autark-Invest wird von BaFin gescholten

Aufsichtsbehörde erklärt Verkaufsprospekt für ungültig

Viel zu selten nutzt die BaFin ihre Möglichkeit, Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz bekannt zu machen. Im Falle der Autark Invest hat sie es ausnahmsweise getan. Sie hat auf einen ungültigen Verkaufsprospekt hingewiesen. Denn nach Paragraph 8a Vermögensanlagengesetz gelten Verkaufsprospekte maximal zwölf Monate nach der Billigung durch die Aufsichtsbehörde.

Angebot. Mit Datum 15. August 2016 hat der Geschäftsführer Jörg Schneider von der Autark Invest GmbH den Verkaufsprospekt für ein Nachrangdarlehen unterzeichnet. Am 23. August wurde das Angebot im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Gesucht hat die Autark Invest bis zu 50 Millionen Euro für ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Damit sollten Beteiligungen an anderen Unternehmen und/oder Finanzierungen von Immobilien- und Infrastrukturprojekten getätigt werden. Höchst zweifelhaft, wenn die Emittentin im März 2016 bereits 250.000 Euro als Genussrecht an die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH verlieh: „Das Genussrechtskapital dient der teilweisen Deckung der Emissionskosten“. Wozu, wenn sich die Emissionskosten mit über 20 Prozent ohnehin in einer völlig unseriösen Dimension bewegten?

Organigramm der Autark-Gruppe um Jörg Schneider
Organigramm der Autark-Gruppe um Jörg Schneider
Quelle: www.northdata.de

Stiftung Warentest. Schon im Januar 2017 setzte die Stiftung Warentest Firmen aus dem Autark Umfeld auf ihre Warnliste. Konkret ging es um die Sensus Vermögen GmbH, die Derivest GmbH aus Marktredwitz und drei Autark-Firmen. Rund 3.600 Anleger müssten um rund 135 Millionen Euro zittern. Von nicht fristgerechten Rückzahlungen ist die Rede. Ebenso von einem gescheiterten Umtauschangebot und anderen Unregelmäßigkeiten. Im Juni 2017 erfolgte eine weitere Meldung unter der Überschrift: „Autark Group AG: Dubiose Geschäfte gehen weiter“. Dort wird von einer möglichen Überschuldung aufgrund von 80 Arresten berichtet. Dr. Dimitrios Paparas, Vorstand der Autark Group AG erklärte dazu: „Ein Arrest hat nichts mit einer Überschuldung zu tun – ein Arrest ist ein unmittelbarer Eingriff in einen Prozess. Warten wir die juristische Aufarbeitung einfach einmal ab. Da wird es noch überraschende Ergebnisse geben.“

Widerspruch. Im Juli 2017 hat die Autark Invest GmbH auf eine Presseanfrage von Investmentcheck erklärt: „Wir haben den Vertrieb am 06. März 2017 eingestellt und dies dem BaFin [!sic] gemeldet. Es konnten nur weniger wie [!sic] 20 Kunden akquiriert werden. Daher wird keine Jahresbilanz, sondern eine Abschlußbilanz erstellt. Die Rückabwicklung erfolgt zum 31.12.2017.“ Merkwürdig ist das vor allem vor dem Hintergrund, dass die BaFin jetzt im Oktober 2017 von einem ungültigen Verkaufsprospekt berichtet. Wie kann das sein? War die Auskunft gegenüber Investmentcheck vom Juli 2017 falsch? Laut WayBack-Maschine bot Jörg Schneider zumindest Mitte September 2017 auf der Homepage noch ein Investment an: „Sie haben Fragen zu unserem ‚Autark Invest – 2016‘-Nachrangdarlehen? Dann sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!“ Aktuell erklärte die Hotline von Autark Invest, dass der Vertrieb schon länger eingestellt sei und die BaFin-Meldung „nicht ganz korrekt“ wäre. Die Autark Invest GmbH sei eine eigenständige Firma und hätte mit den Problemen anderer Firmen nichts zu tun. Es sei „alles gut“ und die BaFin wäre „manchmal etwas komisch“.

Loipfinger’s Meinung. Autark Invest wird vermutlich eine der vielen stillen Negativerfahrungen für Anleger. Mit still meine ich, dass das Desaster in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen und weiter an dem Märchen einer heute besseren Produktqualität festgehalten wird. Alle Neuerungen im Vermögensanlagengesetz bringen nichts, wenn diese niemand ernsthaft kontrolliert. Und selbst dann reichen die formalistischen Ansätze bei weitem nicht aus, um einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.


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