Bürgerwindgesellschaften verweigern Prospektherausgabe

Anbieter verstoßen gegen Gesetzesvorgaben

Das Vermögensanlagengesetz ist völlig unmissverständlich in diesem Punkt: „Der Verkaufsprospekt muss […] auf der Internetseite des Anbieter veröffentlicht und […] zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten“ werden. Nachzulesen in Paragraph 9 Absatz 2. Trotzdem verweigern immer wieder Anbieter auf Anforderung die Übersendung des öffentlichen Dokuments. Irgendwie erinnert das an Wild-West-Zeiten, als geschlossene Fonds noch mit Steuervorteilen und ein paar wenigen Eckdaten verkauft wurden.

Windkraft Stadtlohn. Am 24. August 2017 wurde im Bundesanzeiger die Ausgabe von Kommanditanteilen veröffentlicht und die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz versprochen: „Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Windkraft Stadtlohn GmbH & Co. Eschlohner Mark Betriebs KG, Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.“ Investmentcheck hat mehrfach um Übersendung des Verkaufsprospektes und des Vermögensanlagen-Informationsblattes gebeten. Leider erfolglos. Auf eine Anfrage hat der Geschäftsführer Egbert Paus geantwortet: „Ja hallo, unsererseits besteht kein Interesse.“ Ob das eine Standardantwort ist? Zumindest mit der Anfrage hat es nichts zu tun.

Schöne Homepage, aber wenig informativ
Schöne Homepage, aber wenig informativ
Quelle: Screenshot www.buergerwind-brunsbuettel.de

Windpark Freren-Bardel. Seit Anfang September 2017 wird für einen Windpark Geld gesammelt, für den angeblich auf Anforderung Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: „Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Windpark Freren-Bardel GmbH & Co. KG, Lindenstr. 2, 49832 Freren zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.“ Besonders interessant hierbei ist die Komplementärin, die die gleiche Adresse wie die Raiffeisen Emsland Süd eG aufweist. Geschäftsführer Paul Graé ist auch geschäftsführender Vorstand bei der Genossenschaft. Von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hält er offenbar wenig.

Bürgerwind Brunsbüttel. Ebenfalls mit dem Thema Windkraft will seit Mitte September eine Gesellschaft aus Schleswig-Holstein Geld akquirieren: „Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwind Brunsbüttel GmbH & Co. KG, Eddelaker Straße 123 d, 25541 Brunsbüttel zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.“ Auch hier Fehlanzeige auf mehrfache Anfragen von investmentcheck. Dabei ist die Emittentin gleichzeitig eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH.

Bürgerwindpark Schlalach. Seit Mitte Juli wirbt ein Unternehmen aus Brandenburg um Anleger: „Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwindpark Schlalach GmbH & Co. KG, Weg zur Mühle 1, 14822 Mühlenfließ zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.“ Offenbar wertlose Versprechen von den Geschäftsführern Peter Hahn und Erich Grabow.

Bürgerwindpark A 31 Hohe Mark. Bereits seit Ende Juni bietet ein Unternehmen aus dem Münsterland öffentlich Kommanditanteile an: „Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwindpark A 31 Hohe Mark GmbH & Co. KG, Leblicher Str. 25, 46359 Heiden zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.“ Die Geschäftsführer Anton Wissing und Josef Busch tun das allerdings trotz der gesetzlichen Vorschrift nicht. Dabei machen sie sich sogar die Mühe, eine eigene Homepage für das Projekt zu anzulegen. Ab 2.000 Euro bietet sich angeblich „für jeden eine Möglichkeit der Beteiligung“.

Bürgerwindpark Neuenbrook. Mitte Mai startete die Kapitalakquise für ein Projekt in Schleswig-Holstein. „Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwindpark Neuenbrook GmbH & Co. KG, Hauptstraße 12, 25578 Neuenbrook, zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.“ Die Geschäftsführerin Susanne Pagel blieb stur und verweigerte die Herausgabe der Informationsunterlagen.

Weitere Verweigerer. Die Liste der Informationsverweigerer aus dem Lager der Bürgerwindparks ist lang. Hier noch ein paar Namen aus diesem Jahr:
Bürgerwind Quarnbek GmbH & Co. KG
Bürgerwind Karstädt GmbH & Co. KG
Bürgerwindpark Sommerland GmbH & Co. KG
Windpark Holtwicker Mark GmbH & Co. KG
Höpingen Wind GmbH & Co. KG

Loipfinger’s Meinung. Es ist mehr als nervig, wenn Anbieter von Kapitalanlagen trotz gesetzlicher Vorgabe keine Homepage zum Download des Verkaufsprospektes vorweisen können. Noch kritischer wird es dann, wenn selbst schriftliche Anfragen trotz öffentlicher Zusage einfach in den Papierkorb wandern. Da sich das zweifelhafte Verhalten gerade bei den Bürgerwindparks auffällig häuft, wird Investmentcheck diesen Beitrag auch der Aufsichtsbehörde BaFin zur Kenntnis bringen. Mal sehen, ob sich dadurch nicht etwas an dem gesetzeswidrigen Verhalten ändert.


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