Der Emittent verwendet die von den Anlegern geleisteten Zahlungen für Marketing zur Stärkung der Markenbekanntheit (online und offline Kampagnen), den Aufbau einer Partnervertriebsstruktur, die Einbindung von Funktionen von Technologiepartnern sowie Produktentwicklung zum Ausbau der Funktionalität und den Ausbau des Mitarbeiterbestands.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb.
Das Angebot wurde nicht finanziert, da die Fundingschwelle in Höhe von 100.000 Euro nicht erreicht wurde. Es wurden von 77 Investoren 48.100 Euro investiert.
36n IN 5352/22 – AG Charlottenburg – Insolvenzgericht – 11.10.2022
In dem Verfahren über den Antrag
NAS Smart Platforms GmbH, Mühlenweg 31, 30826 Garbsen, vertreten durch die Geschäftsführer Bertram Alfred Neite und Thede Schmidt,
Registergericht: Amtsgericht Hannover Register-Nr.: HRB 220018
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.10.2022 beschlossen:
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.10.2022 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
bestellt.
4,5 % p.a. (5,5 % p.a. bis einschließlich 24.06.2018)
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