Die Ablösung der Vorfinanzierung zur Errichtung und zum Betrieb der WEA Großbeeren.
Erlöse aus dem Verkauf der erzeugten Energie.
Voraussetzung für die erhöhte Verzinsung ist, dass es sich bei dem Anleger um einen Kunden der Emittentin handelt oder der Anleger innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung des Nachrangdarlehensvertrages
durch die Emittentin einen Stromliefervertrag mit der Emittentin abschließt.
1,75 % p.a.
2,25 % p.a.
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